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Pressemitteilung vom 21. Dezember 2017

Forderung nach mehr Mitsprache für die ältere Generation – SPD-Landtagsfraktion legt eigenen Gesetzentwurf vor

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag will die politischen Mitsprachemöglichkeiten für die „Generation 60 plus“ stärken und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf für ein Bayerisches Seniorinnen- und Senioren-Mitwirkungsgesetz vorgestellt, um damit auch dem demographischen Wandel in unserer Gesellschaft Rechnung zu tragen. „Die ältere Generation will sich einbringen und mitgestalten“, erläutert die sozial- und seniorenpolitische Sprecherin der Fraktion Doris Rauscher. „Doch um ihnen dies in ganz Bayern zu ermöglichen, muss die Politik für geeignete Rahmenbedingungen sorgen. Wir brauchen daher robuste und verlässliche Teilhabemöglichkeiten. Nur so stellen wir sicher, dass die Erfahrungen und Kompetenzen der Seniorinnen und Senioren, die für unsere Gesellschaft wichtig und wertvoll sind, auch politische Durchschlagskraft erhalten!“
Konkret fordern die SPD-Abgeordneten, dass künftig alle bayerischen Gemeinden gewählte Seniorenvertretungen erhalten. Die Gestaltungsspielräume der Kommunen sollen dabei jedoch sehr flexibel bleiben. Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner erklärt: „Die Möglichkeiten der älteren Bevölkerung, sich vor Ort seniorenpolitisch zu engagieren, sind derzeit noch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Das wurde uns auch bei einer Veranstaltung im Oktober im Landkreis Miltenberg von den Seniorinnen und Senioren bestätigt. Wir wollen daher künftig für gleiche Mitwirkungsrechte im gesamten Freistaat sorgen.“ Aktuell haben nach Angaben der Staatsregierung nur 285 der 2031 kreisangehörigen Gemeinden in Bayern einen kommunalen Seniorenbeirat, 396 Gemeinden verfügen weder über einen Seniorenbeirat noch über einen Seniorenbeauftragten.
Auch auf Landesebene will die SPD den Anliegen der älteren Generation mehr Gehör verschaffen: Der Gesetzentwurf sieht deshalb die Schaffung eines Bayerischen Seniorenrats vor, der unter anderem aus kommunalen Seniorenbeiräten sowie Vertretern von Fachverbänden besteht. Er berät die Staatsregierung in allen seniorenpolitischen Fragen. Der Landtag soll zudem einen Landesseniorenbeauftragten wählen, an den die bayerischen Bürgerinnen und Bürger ihre seniorenpolitischen Anliegen richten können.

 

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Pressemitteilung vom 18. Dezember 2017

Martina Fehlner kritisiert: Rentnerinnen auch am Bayerischen Untermain benachteiligt

Besorgt reagiert die Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner auf die neuesten Zahlen des Bayerischen Arbeitsministeriums, wonach 147.500 Frauen in Unterfranken lediglich 579,84 Euro Durchschnittsrente erhalten. Am Bayerischen Untermain stellt sich die Situation folgendermaßen dar: 8.047 Frauen mit 644,46 Euro sind es in der Stadt Aschaffenburg, 19.295 Frauen mit 581,45 Euro im Landkreis Aschaffenburg und 14.258 Frauen mit 586,76 Euro Durchschnittsrente im Landkreis Miltenberg. Damit lässt sich kein altersgerechtes Leben bestreiten“, warnt Martina Fehlner. „Es darf nicht sein, dass ein auskömmlicher Ruhestand wesentlich vom Geschlecht abhängt.“
Im Vergleich dazu liegt die Durchschnittsrente bei den Männern bei 1.155,27 Euro in der Stadt Aschaffenburg, 1.271,30 Euro im Landkreis Aschaffenburg und bei 1.188,90 Euro im Landkreis Miltenberg. Die SPD-Abgeordnete kritisiert außerdem, dass die Familienpolitik der Staatsregierung Frauen erkennbar benachteilige, indem sie sich an lebensfremden, längst überholten Rollenbildern orientiere: „Das Landesbetreuungsgeld zielt auf die Beibehaltung des Modells des männlichen Alleinernährers ab. Im Alter haben dann die Frauen das Nachsehen. Das entspricht nicht der geforderten Gleichstellung der Geschlechter.“
Die Politik müsse deshalb so rasch wie möglich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen, um Frauen nach der Babypause eine reibungslosere Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen und sie vor der Teilzeitfalle zu bewahren, fordern Fehlner und ihre Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion. „Die Familien- und Sorgearbeit der Frauen darf am Ende nicht zu einer Entwertung der Lebensleistung führen“, so Fehlner.
Zudem trage die Entgelt-Ungleichheit zu den geringen Renten der Frauen bei. „Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen beträgt stellenweise über 20 Prozent. Das ist unserer Gesellschaft unwürdig.“ Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb gesetzliche Regelungen zur Gleichstellungen in der Wirtschaft sowie im öffentlichen Dienst. Der Freistaat Bayern müsse ein Vorbild bei der Schaffung gleichwertiger Karrierechancen sein, betont Fehlner. Prekäre Arbeitsverhältnisse, insbesondere in den sogenannten Frauenberufen, müssten ein Ende haben: „Frauen haben nicht nur generell seltener einen festen Job, sie arbeiten auch allzu oft nur in Teilzeitmodellen, haben geringere Karrierechancen und verdienen weniger als ihnen zustehen würde.“ Entgegensteuern ließe sich diesem Problem durch bessere Angebote bei der Kinderbetreuung und durch paritätische Elternzeit-Modelle.

 

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Pressemitteilung vom 8. Dezember 2017

SPD-Landtagfraktion fordert: Neues G9 neu denken – Zeit für selbst gesteuertes und vernetztes Lernen

Der Bayerische Landtag hat in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Einführung des neunjährigen Gymnasiums beschlossen. Der Bildungssprecher der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende des Bildungsausschusses Martin Güll stellt dazu fest: „Wir freuen uns, dass nun endlich entschieden ist, das G9 wieder einzuführen. Dafür haben wir über mehrere Jahre mit vielen parlamentarischen Initiativen gekämpft. Allerdings steht jetzt erst der Rohbau des neuen Gymnasiums. An der Ausgestaltung muss noch intensiv gearbeitet werden.“
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner befürchtet, dass die derzeit vorgesehene „Innenarchitektur“ für die Gestaltung eines Gymnasiums den modernen Ansprüchen inhaltlich nicht genügt. Deshalb hat die SPD-Fraktion in sieben Anträgen unter dem Motto „Gymnasium neu denken“ die inhaltliche Ausgestaltung präzisiert.

Die Forderungen der SPD:

  • Demokratie lernen:
    Das Fach Sozialkunde soll bereits ab der 8. Jahrgangsstufe fest verankert und durch vielfältige und entwicklungsgemäße projektorientierte Angebote in allen Jahrgangsstufen ergänzt werden. Darüber hinaus müssen die Mitbestimmungsmöglichkeiten der gesamten Schulfamilie ausgebaut und demokratische Prozesse im Schulalltag erlebbar werden.
  • Digitale Lernformen in allen Jahrgangsstufen verankern: Neben informatorischer Grundbildung als Unterrichtsfach sollen digitale Lernformen in allen Unterrichtsfächern aller Jahrgangsstufen des Gymnasiums in Bayern verankert werden. Die dafür nötige technische Ausstattung wie Anbindung an das schnelle Internet und zeitgemäße digitale Endgeräte sind bereitzustellen.
  • Moderne Pädagogik mit selbstgesteuertem Lernen ermöglichen:
    Für selbstgesteuertes Lernen und Projektarbeit sollen im Wochenrhythmus fest eingeplante Zeitschienen (pro Schultag 90 Minuten) vorgesehen werden. Diesen Zeitschienen sind aus allen Fächern Stunden zuzuweisen.
  • Vernetztes Lernen durch Neuordnung des Lehrplans ermöglichen:
    In allen Jahrgangsstufen sind Lehrplaninhalte der einzelnen Fächer so festzulegen, dass vernetztes Lernen möglich wird. Die Einführung einer Kontingentstundentafel bildet dafür die notwendige Voraussetzung.
  • Biologie, Chemie und Geografie stärken:
    Die geplante Stundentafel für das künftige neunjährige Gymnasium in Bayern soll noch einmal grundlegend überarbeitet und insbesondere der Anteil von Biologie und Chemie im Bereich der Naturwissenschaften in der 11. Jahrgangsstufe und das Fach Geografie als zentrales Fach mit zahlreichen Querverbindungen in der Mittelstufe gestärkt werden.
  • Pädagogische Vorteile des Ganztags für das Gymnasium nutzbar machen:
    Die Entwicklung hin zu einem neunjährigen Gymnasium soll auch für die Chancen, die sich aus ganztägiger Bildung ergeben, genutzt werden. Dazu müssen pädagogisch hochwertige Konzepte für Ganztagsgymnasien entwickelt werden, in denen insbesondere mehr Sport und Bewegung, mehr Förderung und zusätzliche Projekte im Bereich der kulturellen Bildung implementiert werden.
  • Berufsvorbereitungsmodule in Mittel- und Oberstufe fest verankern:
    In der Mittel- und Oberstufe des neuen bayerischen neunjährigen Gymnasiums sollen Berufsvorbereitungsmodule fest verankert werden, um die Schülerinnen und Schüler gezielt auf den Einstieg in eine duale Ausbildung oder in ein Studium vorzubereiten.

 

 

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Zum Thema: „Verkehrsprojekte, Breitbandversorgung, ÖPNV am Bayerischen Untermain“ –
Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner vom 27. November 2017

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner hatte am 13. November 2017 bezüglich folgende Anfrage gestellt:

Welche Verkehrsprojekte sind aktuell in der in Planung bzw. Umsetzung, in welchen Gemeinden der Landkreise bzw. Ortsteilen der Städte besteht eine Breitbandversorgung von weniger bzw. mehr als 100 Mbit/s und wie hoch ist der Anteil von sanierungsbedürftigen Staatsstraßen in der Stadt und im Landkreis Aschaffenburg sowie in der Stadt und im Landkreis Miltenberg (bitte nach Sanierungsbedarf aufschlüsseln und in Gesamtkilometern und in Prozent an allen Staatsstraßen-Kilometern in den Landkreisen angeben)?

Hier die Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 30. November 2017:

Aufgrund der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit werden nur die größeren Verkehrsprojekte aufgeführt. Für den Bereich Straßenbau beschränkt sich die Zusammenstellung auf Projekte im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Staatsbauverwaltung. Bei den übrigen Verkehrsprojekten sind von den kommunalen Verkehrsprojekten nur diejenigen aufgeführt, die der Staatsregierung bekannt sind.

Straßen

Im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Staatsbauverwaltung sind in der Stadt und im Landkreis Aschaffenburg sowie im Landkreis Miltenberg folgende größere Straßenbauprojekte in Planung bzw. Bau:

  • B 26, Ausbau B 469 – Aschaffenburg
  • B 26, Ausbau Darmstädter Straße – Hafenzufahrt
  • B 469, Ausbau zwischen Anschlussstelle Stockstadt und AS Großostheim

ÖPNV

Das mittelfristige Investitionsförderungsprogramm nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) enthält für den Landkreis Aschaffenburg und die kreisfreie Stadt Aschaffenburg nachfolgende kommunale ÖPNV-Infrastrukturprojekte. Für den Landkreis Miltenberg sind keine kommunalen ÖPNV-Infrastrukturprojekte enthalten.

  • Regionaler Omnibusbahnhof der Stadtwerke Aschaffenburg
  • Verlängerung der Bahnsteinunterführung und P&R-Parkhaus in Aschaffenburg
  • Busbeschleunigung in der Stadt Aschaffenburg
  • Bushaltestellen in Sailauf

Breitband

Der TÜV Rheinland erhebt im Auftrag der Bundesregierung halbjährlich für alle Kommunen in Deutschland die Versorgungsdaten zu 1, 2, 6, 16 ,30 und 50 Mbit/s. Versorgungsdaten von Gemeinden mit Bandbreiten von mind. 100 Mbit/s werden durch den TÜV Rheinland hingegen nicht veröffentlicht. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten, Bandbreiten von 100 Mbit/s oder höher im Festnetzbereich zu übertragen: FTTC (Vectoring), FTTB/H, Kabelinfrastruktur (CATV). Alle genannten Technologien kommen in Bayern zum Einsatz.

 

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Pressemitteilung vom 15.11.2017

SPD-Landtagsfraktion fordert mehr Geld für die Hochschulen und bemängelt schlechte Arbeitsbedingungen

Die SPD-Hochschulexperten Martina Fehlner und Isabell Zacharias forderten in der aktuellen Sitzung des Landtagsausschusses „Wissenschaft und Kunst“ die Staatsregierung auf, die prekäre Situation vieler Lehrbeauftragten an Bayerns Hochschulen dringend zu verbessern. „Die Lage etwa an der Musikhochschule in München ist beschämend“, betont Zacharias, die Sprecherin für Hochschul- und Kulturpolitik der BayernSPD-Landtagsfraktion. „Die Lehrbeauftragten, die eigentlich ursprünglich mal als ergänzendes Angebot gedacht waren, stemmen dort zurzeit die Hälfte des Unterrichtes. Trotzdem werden sie nur für die Stunden, die sie tatsächlich unterrichten, bezahlt – nicht aber für Vor- und Nachbereitung oder Prüfungen, auch nicht im Krankheitsfall. Und das an einer derart renommierten Hochschule.“
Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner kritisiert die mangelnde finanzielle Ausstattung der bayerischen Hochschulen. „Ohne die nötigen Mittel können die Hochschulleitungen ihre Lehrbeauftragten weder vernünftig bezahlen noch ihre Stellen in Teilzeitstellen umwandeln. Die Staatsregierung ist in der Pflicht, hier umgehend nachzubessern.“

 

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Zum Thema: „Sanierungsbedarf von Staatsstraßen am Bayerischen Untermain“ – Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner vom 13. November 2017

 Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner hatte am 13. November 2017 bezüglich folgende Anfrage gestellt:

Welche Abschnitte der Staatsstraßen am Bayerischen Untermain (Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg) sind nach aktuellem Stand dringend sanierungsbedürftig, wann ist mit der Sanierung der jeweiligen Abschnitte zu rechnen und auf welche Höhe belaufen sich die entsprechenden Sanierungskosten?

Hier die Antwort des Staatssekretärs Gerhard Eck vom 16. November 2017

Die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) im Jahr 2015 hat ergeben, dass im Landkreis Aschaffenburg 48,03 % des in der Baulast des Freistaates Bayern befindlichen erfassten Staatsstraßennetzes sanierungsbedürftig ist. Bei der ZEB 2011 waren noch 52,29 % des in der Baulast des Freistaates Bayern befindlichen erfassten Staatsstraßennetzes im Landkreis Aschaffenburg sanierungsbedürftig.
Im Landkreis Miltenberg hat die ZEB im Jahr 2015 ergeben, dass 51,95 % des in der Baulast des Freistaates Bayern befindlichen erfassten Staatsstraßennetzes sanierungsbedürftig ist. Bei der ZEB 2011 waren noch 58,38 % des in der Baulast des Freistaates Bayern befindlichen erfassten Staatsstraßennetzes im Landkreis Miltenberg sanierungsbedürftig.
Der Kampagnenvergleich der ZEB 2011 und der ZEB 2015 zeigt, dass der Anteil guter Strecken in beiden Landkreisen deutlich erhöht werden konnte.
Die ermittelten Bereiche sind über das gesamte Netz verteilt und weisen unterschiedliche Längen auf. Auf Grundlage der Ergebnisse der ZEB erstellen die Staatlichen Bauämter das Koordinierte Erhaltungs- und Bauprogramm (KEB). Hierbei werden aus längeren sanierungsbedürftigen Bereichen konkrete Erhaltungsprojekte entwickelt. Für diese Erhaltungsprojekte werden dann auch entsprechende Sanierungskosten ermittelt. Vor dem genannten Hintergrund wird auf eine Einzelauflistung der in der ZEB ermittelten Abschnitte verzichtet. Für diese Einzelabschnitte liegen auch keine Sanierungskosten vor. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen des KEB durch die Staatlichen Bauämter.

 

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Pressemitteilung vom 25. Oktober 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert Wohnungsbauoffensive für Bayern – 100.000 neue Wohnungen pro Jahr erforderlich

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung auf, den Wohnungsbau in Bayern nicht weiter zu vernachlässigen. Im Plenum des Bayerischen Landtags wurde jetzt ein entsprechender Antrag debattiert. „Wir brauchen in Bayern 100.000 neue Wohnungen pro Jahr. In einigen bayerischen Städten gibt es deutschlandweit die größten Preissteigerungen“, erklärt Andreas Lotte, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Wohnungs- und Städtebaupolitik. Zudem werden steuerliche Anreize für den Wohnungsbau, mehr Freiraum für bauwillige Kommunen sowie ein klares Bekenntnis der Staatsregierung zur Unterstützung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter gefordert.
„Die Wohnbauförderung wird trotz Rekordsteuereinnahmen von der CSU-Staatsregierung stark vernachlässigt“, kritisiert auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Es muss uns allen darum gehen, den Wohnungsbau zuverlässig und vorausschauend zu unterstützen und das nicht nur in Wahljahren.“
Auch eine breite Allianz aus Kommunen, Genossenschaften und Wohnungsunternehmen beklagt seit Jahren diese restriktive Politik der Staatsregierung.

 

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Pressemitteilung vom 24. Oktober 2017

SPD-Landtagsfraktion stellt Konzept zur Zukunft des Gymnasiums vor

Die SPD-Landtagsfraktion möchte vor der Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren das Gymnasium neu gestalten. Dazu hat der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Martin Güll, jetzt ein umfangreiches Antragspaket vorgelegt. „Das Lernen auf dem Gymnasium muss von Grund auf auf den Prüfstand. Viele Lerninhalte und die Art und Weise der Wissensvermittlung sind nicht mehr zeitgemäß und gehen an der Lebenswirklichkeit vorbei“, erklärt Güll. „Das Gymnasium braucht einen neuen, frischen Anstrich.“
So fordern die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion u.a. die Fächer Biologie, Chemie und Geografie zu stärken. „Themen wie Klimawandel, Energiewende und Ernährung werden immer wichtiger“, betont die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Selbstgesteuertes Lernen und Projektarbeit sollten verstärkt werden. Demokratieerziehung sowie digitale Lernformen müssen im Lehrplan in allen Jahrgangsstufen fest verankert werden.“
Mit Hilfe einer so genannten Kontingentstundentafel soll vernetztes Lernen möglich gemacht werden. Außerdem soll die Ganztagsbetreuung verbessert und Berufsvorbereitungsmodule für die Mittel- und Oberstufe im Lehrplan verankert werden. Dazu Güll: „Im vergangenen Jahr haben 40.000 Schülerinnen und Schüler in Bayern die Allgemeine Hochschulreife erworben. Wenn man nur ein Viertel davon für eine Berufsausbildung gewinnen könnte, würde der Fachkräftemangel spürbar reduziert werden.“

 

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Pressemitteilung vom 23. Oktober 2017

SPD-Landtagsfraktion zur Bertelsmann-Studie: Kinderarmut auch in Bayern – ein Armutszeugnis für den Freistaat

Die BayernSPD-Landtagsfraktion fordert ein konsequentes Vorgehen gegen Kinderarmut in Bayern. Mit Blick auf die aktuell veröffentlichte bundesweite Studie der Bertelsmann-Stiftung, nach der jedes fünfte Kind länger als fünf Jahre in armen Verhältnissen lebt, kommentiert die sozialpolitische Sprecherin Doris Rauscher: „Armut prägt Kinder für ihr ganzes Leben. Es ist ein Skandal, dass wir es selbst im reichen Bundesland Bayern nicht schaffen, die Kinderarmut einzudämmen.“ Die Sozialpolitikerin fordert daher gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen die Einführung einer Kindergrundsicherung, kostenlose Kindertagesstätten und mehr Unterstützung für berufstätige Eltern.
Die SPD-Landtagsfraktion verweist auf Zahlen aus einer aktuellen Anfrage, nach der die Armutsgefährdungsquote von Kindern in einzelnen Regierungsbezirken zwischen 2011 und 2014 erheblich gestiegen ist. Zum Bespiel in Niederbayern von 9,5 auf 14 Prozent. Die Zahl in Unterfranken ist von erfreulicherweise leicht von 12,9 auf 12,4 Prozent gesunken. Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner betont: „Die Kluft zwischen Arm und Reich ist in den letzten Jahren weiter gewachsen. Die Zahlen dokumentieren deutlich, dass es bisher nicht gelungen ist, einen gerechten sozialen Ausgleich herzustellen. Deshalb muss die Staatsregierung jetzt unbedingt Konsequenzen ziehen.“

 

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Pressemitteilung vom 23. Oktober 2017

Finanzielle Unterstützung für Kommunen am Bayerischen Untermain –
Martina Fehlner: Über 2,5 Millionen Euro fließen in den Landkreis Miltenberg

Der Bayerische Landtag hat heute die Informationen über die Verteilung der Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen 2017 erhalten. Das sind staatliche Gelder, die bayerische Gemeinden, Städte und Landkreise erhalten. Der Landtag hat dafür im Staatshaushalt insgesamt – wie bereits im Vorjahr – die Rekordsumme von 150 Millionen Euro bereitgestellt.
Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner ist über diese guten Nachrichten auch deshalb besonders erfreut, weil die Erhöhung der sogenannten Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen eine langjährige und nachdrückliche Forderung der SPD-Landtagsfraktion ist, um Kommunen in Sondersituationen besser unterstützen zu können.
Wie Martina Fehlner mitteilt, fließen 2.511.488 Millionen Euro in den Landkreis Miltenberg, davon jeweils 500.000 Euro an die Gemeinden Altenbuch und Eichenbühl, 311.488 Euro an die Stadt Amorbach, 400.000 Euro an die Gemeinde Faulbach, 250.000 Euro an die Stadt Stadtprozelten sowie 550.000 Euro an den Markt Weilbach.
Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen sind, wie die SPD-Politikerin erläutert, Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden, Städte und Landkreise fließen. Entschieden wird über die Anträge der Kommunen auf Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen im Verteilerausschuss, einem Gremium aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung.
Durch Bedarfszuweisungen wird der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden, Städten und Landkreisen im Einzelfall Rechnung getragen. Sie können auch zum Ausgleich von Härten gewährt werden, die sich bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ergeben.
Die SPD-Landtagsfraktion tritt in den laufenden Haushaltsberatungen im Landtag darüber hinaus dafür ein, gezielt die Investitionskraft der Kommunen zu stärken, denn viele Gemeinden und Landkreise können die erforderlichen Investitionen aus eigener Kraft nicht mehr leisten. Fehlner nennt dafür drei zentrale Bereiche: „Handlungsbedarf besteht beim öffentlichen Nahverkehr und bei der Sanierung kommunaler Gebäude und Schwimmbäder.“

 

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Pressemitteilung vom 10. Oktober 2017

Staatsregierung kündigt Finanzhilfen für Schwimmbadsanierungen an – Martina Fehlner fordert schnell Klarheit für die Kommunen

Nach der Ankündigung der Staatsregierung, ein Förderprogramm für kommunale Hallen- und Freibäder zu prüfen, sieht sich die Landtagsabgeordnete Martina Fehlner in ihrer seit langem erhobenen Forderung bestätigt. „Nach vielen Jahren der Verweigerung, kommt jetzt endlich Bewegung in das Thema!“
Auch in den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg sind einige Bäder dringend sanierungsbedürftig. Fehlner: „Frei- und Hallenbäder sind ein wichtiger Ort, der vielen Familien eine wertvolle Lebensqualität bietet. Hier bringen Eltern ihren Kindern das Schwimmen bei und Jugendliche treffen sich mit ihren Freunden. Das Resultat der Schwimmbadschließungen sei allen bewusst: Immer weniger Kinder können schwimmen. Auch Freibadschließungen tragen zu dieser Entwicklung bei.“ Die SPD-Politikerin verweist auf Studien der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft), wonach bereits jedes zweite zehnjährige Kind nicht schwimmen kann.
Fehlner hofft, dass die Umsetzung nicht so lange dauert, dass es für einige der kommunalen Schwimmbäder zu spät ist. „Die Bildung eines Arbeitskreises allein ist noch keine Lösung. Dieser Ankündigung müssen jetzt schnell Taten folgen“, fordert Fehlner. Verwunderlich sei allerdings, dass die Staatsregierung ein Förderprogramm jetzt für das Jahr der Landtagswahl ankündigt. Schließlich habe sie in der laufenden Legislaturperiode bereits vier Jahre Zeit gehabt.
Die SPD-Fraktion im Landtag fordert weiter einen staatlichen Sonderfonds von 30 Millionen Euro zur Unterstützung der Kommunen, die häufig die Sanierung nicht aus eigener Finanzkraft leisten können. Martina Fehlner: „Die Staatsregierung hat dem Schwimmbadsterben viel zu lange tatenlos zugeschaut. Alle Anträge der SPD in den vergangenen Jahren wurden abgelehnt. Die Kommunen in der Region brauchen jetzt schnell Klarheit, ab wann sie mit Zuschüssen für ihre Schwimmbadsanierung rechnen können. Wir werden da nicht locker lassen.“ so Fehlner abschließend.

 

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Pressemitteilung vom 4. Oktober 2017

MdL Martina Fehlner besorgt: Wohnungsnot unter Studierenden in Bayern steigt – Situation in Aschaffenburg noch entspannt

Immer weniger Studierende in Bayern kommen in öffentlich geförderten Wohnplätzen unter. Die Quote fiel landesweit von 12,2 Prozent im Jahr 2011 auf 10 Prozent im Jahr 2016, wie parlamentarische Anfragen der SPD-Fraktion an das Innen- und Bauministerium ergeben haben. Der Wohnungspolitiker der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Lotte, rechnet vor: „Im Jahr 2016 ist die Zahl der Wohnheimplätze gegenüber 2015 in ganz Bayern um nur 40 angestiegen. Dabei waren 1200 zusätzliche Plätze das angekündigte Ziel der CSU-Staatsregierung pro Jahr. Das ist eine Bankrotterklärung.“
Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner betont, dass die Möglichkeit für ein erfolgreiches Studium wirtschaftliche und soziale Sicherheiten voraussetzt. Dazu gehört auch bezahlbares Wohnen. Im Vergleich zu anderen bayerischen Hochschulstädten sieht es in Aschaffenburg nicht ganz so dramatisch für Studierende aus. Seit 2014 gibt es hier 146 vom Staat geförderte Wohnplätze. 126 weitere kamen jetzt mit der Eröffnung des neuen Studentenwohnheims auf dem ehemaligen Militärgelände Travis-Park hinzu. Allerdings werden laut des Studentenwerks Würzburg bald an der Hochschule Aschaffenburg drei neue Studiengänge angeboten – durch die damit einhergehende stetig steigende Studierendenzahl werden also auch in Aschaffenburg trotz des neuen Studentenwohnheims künftig weitere Wohnheimplätze dringend benötigt. Martina Fehlner stellt klar, dass es letztlich darum gehe, allen die gleichen Chancen auf Bildung zu gewähren – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Und dafür sei mehr bezahlbarer Wohnraum für Studierende eine wichtige Voraussetzung. Ihn müsse man zielgerichtet und nachhaltig für diese Gruppe fördern.
Um sich für die Studentinnen und Studenten einzusetzen, hat die SPD-Landtagsfraktion einen parlamentarischen Antrag gestellt, der eine Förderung vorsieht, die sich überwiegend auf Objekte mit Gemeinschaftsküchen (statt auf abgeschlossene Einzelappartements) konzentriert und damit mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende aus einkommensschwächeren Familien ermöglicht. Außerdem fordert der Antrag das Schließen einer Gesetzeslücke, die es Investoren bislang erlaubt, Wohnraum für Studierende frühzeitig aus Mietpreisbindungen herauszulösen. Außerdem hat der Antrag der Landtagsfraktion das Ziel, die Wohnplatzquote für Studierende auf 15 Prozent zu erhöhen. Andreas Lotte betont, die gesamte Bevölkerung habe etwas von speziellem Wohnraum für Studierende: „Jeder Wohnraumplatz entlastet den gesamten Wohnungsmarkt. Und wenn stärker auf gemeinschaftliches Wohnen gesetzt wird, lassen sich die Baukosten senken.“

 

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Pressemitteilung vom 2. Oktober 2017

SPD-Medienexpertin Martina Fehlner begrüßt Gesetz gegen Fake-News und Hassbotschaften im Netz

Seit 1. Oktober ist das neue „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ in Kraft, das auf Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas noch von der großen Koalition auf den Weg gebracht wurde. Damit werden vor allem meinungsmächtige Netzwerke, wie Google, Facebook, Twitter und Co. dazu verpflichtet, aktiv innerhalb von maximal 24 Stunden gegen die Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte über ihre Dienste in Deutschland vorzugehen. „Ein ganz wichtiges Gesetz“, wie die medienpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Martina Fehlner betont. „Es wird die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Fake-News und Hassbotschaften im Netz schützen.“
So geht es zum Beispiel um öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, rassistische Aufwiegelung und Androhung von Gewalt, um Beleidigung, üble Nachrede oder bösartige Verleumdung. „Für die Opfer von Hassbotschaften und verunglimpfenden Fake-News war es schwer erträglich, nach einer Beschwerde monatelang auf eine qualifizierte Reaktion eines Netzwerkbetreibers warten zu müssen – und bislang zu oft noch vergeblich auf Abhilfe“, weiß Fehlner.
Die bislang freiwillige Lösung habe nicht viel bewirkt. Immerhin, wenige Tage, bevor das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten ist, hat der größte Plattformbetreiber dem Druck nachgegeben und seinen Nutzern die Anschrift einer Rechtsanwaltskanzlei bekanntgegeben, die zuverlässig Beschwerden gegen Hass- und Hetze auf seinen Seiten nachgehen soll.
SPD-Medienexpertin Fehlner legt jedoch Wert darauf zu betonen, dass das Gesetz keine generelle Zensur der Netzwerke bedeute. Denn selbstverständlich bleibe die Grundrechteabwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und freier Meinungsäußerung nach wie vor den Gerichten vorbehalten. Klar sei aber auch, dass neben verantwortungsbewussten Beschwerdestellen der Netzwerkbetreiber, neben Staatsanwaltschaften, die personell gut ausgestattet sein müssen, und neben Gerichten auch die Zivilgesellschaft im Netz gefordert sei. „Zivilcourage und Diskurs bleiben auch in sozialen Netzwerken die Stützen der Meinungsfreiheit“, so Fehlner. Wichtig sei es, gegen Hass und Hetze, gegen Einschüchterung und Verleumdung von Menschen mit Widerrede zu kontern und Fake-News mit Faktenwissen zu entlarven.

 

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Pressemitteilung vom 2. Oktober 2017

Arbeitsmarkt auf Familienfreundlichkeit ausrichten – SPD fordert Rückkehrrecht in Vollzeit und Abschaffung sachgrundloser Befristung

Der bayerische Arbeitsmarkt muss stärker auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen ausgerichtet werden. Das fordert die SPD-Landtagsfraktion anlässlich der veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat September. „Unsicherheit und Niedriglohnjobs machen Familien das Leben schwer! Fast 40 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse in Bayern sind atypisch, also zum Beispiel Teilzeit-, Leiharbeits- oder befristete Jobs. Die Staatsregierung muss sich dafür einsetzen, dass daraus reguläre, tariflich bezahlte Arbeitsplätze werden“, fordert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Angelika Weikert.
So sind laut aktuellem Sozialbericht der Staatsregierung 14 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern ausschließlich geringfügig beschäftigt, bei Frauen sind es gar 19,2 Prozent. Zudem haben sich die Stellen mit sachgrundloser Befristung seit 2003 auf etwa 175.000 fast verdoppelt. Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner kritisiert diese negative Entwicklung: „Weil sie keinen sicheren Job haben oder weil sie Angst haben, ihre Karrierepläne begraben zu müssen, wenn sie eine Pause einlegen, schieben viele junge Menschen die Familiengründung hinaus“, erklärt sie SPD-Politikerin. „Wir brauchen daher neben genügend Kita-Plätzen deshalb auch ein Rückkehrrecht in Vollzeit nach einer befristeten Reduzierung der Arbeitszeit und die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen!“
Die SPD-Landtagsfraktion will daher weiter für einen familienfreundlichen Arbeitsmarkt kämpfen, der die Sicherheit der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt und geeignete Rahmenbedingungen schafft, damit diese ihr Berufsleben bestmöglich mit der Kindererziehung, aber falls nötig auch mit der Pflege von Angehörigen vereinbaren können.

 

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Pressemitteilung vom 28. September 2017

Jugendhilfe für Flüchtlinge – SPD fordert gesetzliche Regelung zur staatlichen Kostenübernahme bei jungen Volljährigen

Ungeachtet drängender Appelle aus den Bezirken weigert sich die CSU-Staatsregierung weiterhin, diese finanziell stärker bei den Jugendhilfekosten für Geflüchtete zu unterstützen. Die SPD-Landtagsfraktion forderte deshalb den Sozialausschuss auf, eine entsprechende Erklärung zu verabschieden – die CSU-Mehrheitsfraktion lehnte dies jedoch ab. Zuvor hatte der Bayerische Bezirketag eindringlich dafür geworben, dass der Freistaat den Bezirken die Jugendhilfeleistungen für Geflüchtete, die gerade volljährig geworden sind, erstattet. Bislang übernimmt der Freistaat nur die Kosten für Minderjährige vollständig, an den Kosten für junge Volljährige beteiligt er sich lediglich teilweise, den Rest müssen die Bezirke zahlen.
SPD-Flüchtlingspolitikerin Angelika Weikert hat hierfür kein Verständnis: „Mit Erreichen der Volljährigkeit fällt der Hilfebedarf für die jungen Menschen nicht weg. Wenn man sie dann schlagartig mit 18 Jahren alleine lässt, setzt man die Fortschritte, in die zuvor investiert wurde, leichtfertig aufs Spiel. Die Bezirke sind deshalb dringend auf die Unterstützung des Freistaates angewiesen!“
Hinzu kommt, dass selbst für die anteiligen Kosten, die der Freistaat bei Volljährigkeit übernimmt, bislang eine gesetzliche Grundlage fehlt. Diese wäre aber notwendig, um das Geld auszuzahlen. „Wir brauchen unbedingt eine einheitliche gesetzliche Regelung“, fordert auch die unterfränkische Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Die Bezirke gehen in Vorleistung und müssen darauf vertrauen, dass sich die Staatsregierung an ihre Zusagen hält. Hier hängen derzeit alle Beteiligten in der Luft. Das muss sich dringend ändern“. Der aktuelle Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Sozialgesetze, in dem diese Regelung bisher fehlt, soll demnächst in zweiter Lesung im Parlament beraten werden. „Noch hat die CSU also Zeit, ihre Verweigerungshaltung zu überdenken“, appelliert Weikert.

 

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Pressemitteilungen vom 28. September 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert verbindliches Klimaschutzgesetz – Klimawandel trifft Bayern mit voller Härte

In der aktuellen Plenarsitzung des Bayerischen Landtags unterstrich die SPD-Landtagsfraktion die dringende Notwendigkeit eines bayerischen Klimaschutzgesetzes: „Der Klimawandel ist nicht länger zu ignorieren. 15 der 16 wärmsten Jahre wurden in den Jahren nach 2001 registriert. Die Staatsregierung kennt die Folgen, unternimmt aber nichts“, machte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Harry Scheuenstuhl deutlich und verwies u.a. auf die zahlreichen Hochwässer und Starkregenereignisse in den letzten Jahren, die Schlammlawine in Simbach, die extreme Niedrigwassersituation in Franken sowie die jüngst schweren Verwüstungen in den Landkreisen Passau, Freyung-Grafenau und Fürth. Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner kritisiert die Staatsregierung: „Für die Betroffenen stellen Unwetter, Hochwasser, Schlammlawinen sowie Hitze- und Frostschäden persönliche Katastrophen dar und sind auch für die Steuerzahler oft mit enorm hohen Kosten verbunden. Aber bis heute hat sich an der passiven Klimapolitik der Staatsregierung nichts geändert.“
Deshalb fordert die SPD-Landtagsfraktion ein längst überfälliges eigenes bayerisches Klimaschutzgesetz, in dem verbindliche Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 festlegt werden. „Zur Erreichung unserer Klimaschutzziele bedarf es eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes, gefüllt mit Strategien und Maßnahmen, die in einem festgelegten Zeitraum überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden“, forderte Scheuenstuhl auch im Namen seiner Kolleginnen und Kollegen. Ohne konkrete Vorgaben sei das Ziel einer Reduktion deutscher Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 nicht zu erreichen.
Der Gesetzentwurf der Freien Wähler, der eine Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern konkret zur Aufnahme des Klimaschutzes in die Bayerische Verfassung vorsieht, sei lediglich Symbolpolitik: „Verfassungsrechtlich ist die ‚Verankerung‘ des Klimaschutzes in der Verfassung als Programmsatz möglich, hat aber praktisch keine Auswirkungen oder Relevanz“, so Scheuenstuhl. „Solche Verankerungen schaden zwar nicht, wir sollten dennoch dazu übergehen, den Artikel 141 der Bayerische Verfassung, der den ‚Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen‘ vorsieht, mit Leben zu füllen und für Bayern zügig ein eigenes Klimaschutzgesetz erlassen.“

 

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Zum Thema: „Arbeits- oder Ausbildungserlaubnisse für Asylbewerber am Bayerischen Untermain“ – Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner vom 25. September 2017

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner hatte am 25. September 2017 folgende Anfrage gestellt:
Wie viele Asylbewerber haben in den vergangenen 24 Monaten während ihres laufenden Asylverfahrens in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie in der Stadt Aschaffenburg eine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis durch die Ausländerbehörde erhalten (bitte aufgeschlüsselt in absolute und prozentuale Zahlen), wie hoch war die jeweilige Quote der Asylbewerber, die eine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis erhalten haben (differenziert nach Herkunftsländern) und wie bewertet die Staatsregierung diese Zahlen im Vergleich zu anderen bayerischen Landkreisen?

Hier die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28. Juli 2017

Zu diesen Fragen liegen der Staatsregierung keine statistischen Angaben vor. Entsprechende Daten sind dem Ausländerzentralregister nicht zu entnehmen. Sonderstatistiken zur Arbeits- und Ausbildungserlaubniserteilung werden in den jeweiligen Ausländerbehörden nicht geführt. Eine Erhebung der angefragten Daten wäre in der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich und im Übrigen mit einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden gewesen.

 

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Pressemitteilung vom 27. September 2017

SPD fordert grundsätzliche Kostenfreiheit für den Schulweg

In der aktuellen Plenardebatte des Bayerischen Landtags wurde über einen Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion beraten, der die Staatsregierung auffordert, den Schulweg grundsätzlich kostenfrei zu machen. Bisher werden die Schulwegkosten von der 5. bis zur 10. Klasse in der Regel nur bis zur nächstgelegenen Schule erstattet. Familien, deren Kinder eine weiter weg gelegene Schule besuchen, gehen komplett leer aus. „Die Wahlmöglichkeiten, auf welche Schule ich mein Kind schicke, werden dadurch stark eingeschränkt“, erklärt die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Das führt zu einer Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien.“ Der Gesetzentwurf der SPD sieht vor, dass die Schulwegkosten in jedem Fall zumindest bis zur nächstgelegenen Schule erstattet werden.
Gehen die Kinder nach der 10. Klasse auf eine weiterführende Schule, müssen die Eltern in der Regel 420 Euro im Jahr bezahlen. Die Kosten, die darüber hinaus entstehen, bekommen nur einkommensschwache Familien erstattet. „Bildung und dazu gehört auch der Schulweg sollte generell kostenfrei sein“, unterstreicht der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Martin Güll.

 

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Pressemitteilung vom 26. September 2017

Tourismuspolitischer Austausch in Aschaffenburg / Martina Fehlner trifft sich mit Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz

Aschaffenburg / Mainz. Die Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, tourismuspolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion hatte Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz nach Aschaffenburg eingeladen. Im SPD-Bürgerbüro tauschte sich Fehlner mit Nina Klinkel und Fredi Winter, beide Mitglieder der neu gegründeten Enquete-Kommission Tourismus, aus. Auf der Tagesordnung der Gesprächsrunde standen unter anderem die aktuelle Diskussion um eine neue touristische Dachmarke in Rheinland-Pfalz sowie die Forderung nach einem Sonderförderprogramm Tourismus. Martina Fehlner berichtete ihren Gästen von der erfolgreichen Marketingstrategie der Bayern Tourismus Marketing GmbH und die Finanzierungsmodelle der Tourismusregionen.
Die SPD-Tourismusexperten waren sich einig, dass weitere notwendige Weichenstellungen im Tourismus notwendig seien. „Die guten Zahlen im Deutschland-Tourismus sollten jetzt aber auch Ansporn sein, weitere Anstrengungen beispielsweise beim Ausbau der Barrierefreiheit, der Förderung des Tourismus im ländlichen Raum und der Weiterentwicklung eines naturnahen, nachhaltigen Tourismus anzupacken“, so Fehlner. Zudem seien der Klimawandel und der Ausbau der digitalen Infrastruktur große Herausforderungen, denen man in den kommenden Jahren mit neuen touristischen Konzepten und Ideen entgegentreten müsse. Beide Seiten bezeichneten den gemeinsamen Austausch als sehr wertvoll und wichtig für die guten Beziehungen auch in der Zukunft.

 

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Pressemitteilung vom 21. September 2017

Martina Fehlner begrüßt finanzielle Unterstützung für frostgeschädigte unterfränkischen Obstbauern –
Kritik am Zeitpunkt der Entscheidung

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner begrüßt den Beschluss der Staatsregierung, die frostgeschädigten Obstbauern in Bayern mit einem entsprechenden Hilfsprogramm zu unterstürzen. Insgesamt sollen 34 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Damit sollen bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen Schäden ausgeglichen werden. Bei besonderen Härtefällen kann der Entschädigungssatz auch höher ausfallen. „Auch wenn der Antrag der SPD-Landtagsfraktion im Mai von der CSU-Mehrheit im Landtag abgelehnt wurde, freue ich mich, dass unser Grundanliegen somit doch noch Gehör gefunden hat, schließlich geht es um die Existenz unserer mittelständischen, landwirtschaftlichen Familienbetriebe“, so die SPD-Politikerin.
Eine einzige Frostnacht im April 2017 hat in den Plantagen der unterfränkischen Obstbauern erhebliche Schäden verursacht. Nach einem Besuch bei Obstbauer Sebastian Ludwig aus dem Landkreis Miltenberg hatte sich Martina Fehlner gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion für finanzielle Hilfen eingesetzt, um die erheblichen Ernteausfälle wenigstens zum Teil auszugleichen. Obstbauer Ludwig, der mit 10 festangestellten Mitarbeitern und bis zu 25 Erntehelfern eine Gesamtfläche von 50 Hektar rund um Klingenberg-Röllfeld bewirtschaftet, hat beispielsweise bis zu 70 Prozent Ernteausfall in seinen Apfelplantagen und 50 Prozent Ernteausfall bei den Zwetschgen und Kirschen zu beklagen.
Gleichzeitig kritisiert Fehlner aber den langwierigen Entscheidungsprozess der Staatsregierung: „Es verwundert mich schon etwas, dass das Kabinett in Baden-Württemberg die extreme Frostsituation im April diesen Jahres bereits im Mai als Naturkatastrophe deklarierte und umfangreiche Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht hat und in Bayern bis dato nur geprüft wurde. Jetzt, wenige Tage vor der Bundestagswahl produziert die CSU-Staatsregierung positive Schlagzeilen, indem man das von der SPD eingeforderte Hilfsprogramm zum Thema der Kabinettssitzung macht.“
Die Möglichkeit einer sogenannten Mehrfachversicherung (gegen Elementarschäden, wie Hochwasser, Hagel, Tornados oder Frost) für die Landwirtschaft, um sich gegen Naturgewalten entsprechend abzusichern, gibt es in Deutschland bislang nur unzureichend. Außerdem wäre der Abschluss einer solchen Versicherung für viele Obstanbaubetriebe ohne staatliche Bezuschussung kaum finanzierbar. „Hier müssen wir weiter dran bleiben und gute, langfristige Lösungen für unsere bayerischen Obstanbaubetriebe finden“, so Fehlner.
Hintergrund: Nach dem ungewöhnlich warmen Frühjahr 2017 standen die Obstplantagen bereits Mitte April in voller Blüte, so dass die Spätfröste am 19. April zu einem massenhaften Absterben der Blüten führten. In Bayern werden auf ca. 5100 Hektar verschiedene Obstarten kultiviert. Anbauschwerpunkte sind Unterfranken, Schwaben und Oberfranken. Die flächenmäßig bedeutendste Kultur von Baumobst in Bayern ist mit ca. 1.124 ha Anbaufläche der Apfel. Der Gesamtschaden in Bayern wird auf rund 60 Millionen Euro beziffert.

 

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Pressemitteilung vom 12. September 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert: Jungen Flüchtlingen den Weg in die Ausbildung erleichtern

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung angesichts des beginnenden Ausbildungsjahres auf, Asylbewerbern und Flüchtlingen den Weg in eine Ausbildung zu erleichtern. „Es kann nicht sein, dass Jugendlichen, die sich hier gut integrieren und sowohl beim Deutschlernen als auch in der Schule beachtliche Erfolge erzielt haben, die Ausbildungsaufnahme verweigert wird“, betont die asyl- und flüchtlingspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Angelika Weikert. „Die Staatsregierung muss jetzt Auskunft geben über ihre vollkommen uneinheitliche und teils restriktive Vorgehensweise bei der Erteilung von Ausbildungserlaubnissen!“
Auch bei der Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner sind zahlreiche Anfragen und Hilferufe bezüglich der Erteilung der notwendigen Ausbildungserlaubnisse eingegangen. Besonders häufig hat dabei die uneinheitliche Vorgehensweise der Ausländerbehörde bei Fragen des Identitätsnachweises für Irritationen gesorgt. „Viele junge Flüchtlinge bangen um ihre Zukunft. Es ist zwar nachvollziehbar, dass die bayerischen Behörden auf eine Klärung der Identität bestehen, die Frage ist aber schon, welche Schritte konkret verlangt werden und inwieweit die Ausländerbehörden dabei behilflich sind. Hier gibt es bayernweit offenbar große Unterschiede. Das muss politisch aufgearbeitet werden“, erklärt Fehlner. Sie hat sich deshalb mit einem entsprechenden Schreiben an den bayerischen Innenminister gewandt.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert außerdem in einer Anfrage an die Staatsregierung Auskunft über die Gründe für die widersprüchliche Verwaltungspraxis. Weikert: „Jugendliche lange im Unklaren zu lassen, ist nach meinen langjährigen Erfahrungen purer Stress für die Betroffenen. Wir wollen wissen, welche Gründe zu den langen Bearbeitungszeiten, zu den uneinheitlichen Bewertungen in vergleichbaren Fällen und zu den Ablehnungen geführt haben. Wir werden die Antworten gründlich auswerten und die Staatsregierung mit entsprechenden Forderungen konfrontieren.“

 

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Pressemitteilung vom 7. September 2017

Mehr Abiturienten für Ausbildungsberufe begeistern – SPD-Landtagsfraktion will Berufsorientierung an Gymnasien zum Standard machen

Angesichts der immer größeren Zahl von Abiturienten in Bayern und des gleichzeitigen Mangels an Auszubildenden macht sich die SPD-Landtagfraktion für mehr Berufsorientierung an den Gymnasien stark. „Es muss nicht jeder Abiturient auch studieren. Die Abbrecherquote an den Hochschulen liegt bei 30 Prozent. Wenn es uns gelingt, diese jungen Menschen rechtzeitig für einen Ausbildungsberuf zu begeistern, ist allen geholfen“, so SPD-Bildungsexperte Martin Güll.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner sieht in den Abiturienten enormes Potenzial für die Nachfrage der heimischen Industrie und Gewerbebetriebe nach Auszubildenden. „Von 100 Absolventen der aktuellen Jahrgänge des Gymnasiums in Bayern beginnen oft nur zwei bis drei junge Leute eine duale Ausbildung. Im letzten Jahr haben nach Auskunft des Kultusministeriums 40.000 junge Menschen in Bayern die Allgemeine Hochschulreife erworben. Der Fachkräftemangel würde spürbar kleiner, wenn man nur ein Viertel davon für eine Berufsausbildung gewinnen könnte.“
Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb eine staatliche Informationskampagne über die Vorteile einer Berufsausbildung. Der Vorsitzende des Bildungsausschusses des Bayerischen Landtags Martin Güll: „Viele Eltern wissen gar nicht, welche hervorragenden Zukunftsperspektiven Ausbildungsberufe bieten. Immerhin sind berufliche Meisterabschlüsse einem Bachelor-Studienabschluss ebenbürtig.“ Die SPD-Landtagspolitiker wollen zudem ein Gesamtkonzept für die Berufsorientierung in allen Schularten ab der 8. Jahrgangsstufe einführen. Derzeit würden die Jugendlichen am Gymnasium kaum auf die Möglichkeiten der beruflichen Ausbildung hingewiesen.
Wichtigste Maßnahme, um die Attraktivität der Mittel-, Real- und Berufsschulen zu stärken, wäre in diesem Kontext eine zuverlässige Unterrichtsversorgung. „Der Unterrichtsausfall an den Berufsschulen ist von 7,6 auf 9,6 Prozent gestiegen. Das darf nicht sein. Diejenigen, die sich für eine duale Ausbildung entscheiden, müssen Top-Qualität im Ausbildungsberuf und an der Berufsschule bekommen“, fordert Güll.
Voraussetzungen dafür seien eine bessere finanzielle Ausstattung der Schulen und eine bessere Lehrerbedarfsplanung im Ministerium. Die SPD-Landtagsfraktion kritisiert, dass es dem Kultusministerium seit Jahrzehnten nicht gelingt, die Zahl der Lehramtsstudenten und die jeweiligen offenen Stellen in den unterschiedlichen Schularten aufeinander abzustimmen. Man müsse daher dringend auch über eine Reform der Lehrerausbildung nachdenken.

 

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Pressemitteilung vom 24. August 2017

Immer weniger Bäcker und Metzger in Bayern
SPD-Abgeordnete Martina Fehlner besorgt: Auch in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg schließen immer mehr Betriebe

In Bayern gibt es immer weniger Metzgereien und Bäckereien. Die Zahl der Betriebe ist binnen fünf Jahren um 14 Prozent geschrumpft. Das hat eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten und Experten für kommunale Daseinsvorsorge, Klaus Adelt, beim Wirtschaftsministerium ergeben. Seit 2011 haben insgesamt 424 Bäckereien und 601 Metzgereien im Freistaat für immer geschlossen.
In knapp 160 Gemeinden gibt es inzwischen weder Bäcker noch Metzger oder gar einen Supermarkt. Adelt ist deshalb alarmiert: „Häufig halten die Bäcker und Metzger im Ort noch die Fahne der Nahversorgung hoch, wenn der letzte Supermarkt zugemacht hat. Wenn jetzt auch noch die Bäcker und Metzger verschwinden, gibt es keine Nahversorgung mehr im Dorf. Diese Entwicklung ist gefährlich. Da hilft dann auch kein schnelles Internet mehr, um die Lebensqualität vor Ort aufrechtzuerhalten.“
Auch im Landkreis Aschaffenburg ist in den letzten fünf Jahren die Zahl der Bäckereien von 60 auf 51 und die Zahl der Metzgereien von 77 auf 57 geschrumpft. Ähnlich verhält es sich im Landkreis Miltenberg: während es 2011 noch 39 Bäckereien und 69 Metzgereien gab, haben bis 2016 acht Bäcker und 18 Metzger ihre Unternehmen geschlossen. Darüber informiert die SPD-Landtagsabgeordnete Martina Fehlner mit großer Besorgnis.
Die sinkende Zahl an Betrieben hat auch einen Rückgang beim Personal zur Folge: Die Zahl der im Lebensmittelhandwerk tätigen Personen ist von 2011 bis 2014 in beiden Landkreisen von insgesamt 3.075 um 296 auf 2.779 zurückgegangen. Die Zahlen für 2015 und 2016 liegen noch nicht vor. Viele Betriebe suchen händeringend nach Auszubildenden und qualifiziertem Personal. Häufig mangelt es nicht an der Anfrage durch Kunden, sondern an einem geeigneten Nachfolger für das Unternehmen oder neuen Angestellten.
Dies dokumentieren die Zahlen: Von 2011 bis 2016 nahm die Zahl der Lehrlinge im Lebensmittelhandwerk von 150 auf 99 im Landkreis Aschaffenburg und von 110 auf 86 im Landkreis Miltenberg ab. Das ist ein Rückgang um 34 Prozent im Landkreis Aschaffenburg und 21,8 Prozent im Landkreis Miltenberg. Martina Fehlner zur aktuellen Situation: „Bäcker und Metzger sind wichtige Traditionsberufe. Ihre Betriebe sind unverzichtbar für die Nahversorgung. Sie sollten wir in jedem Fall schützen und erhalten.“
Fehlner und Adelt schlagen vor, die Ausbildung zum Meister künftig kostenfrei zu machen. „Das wäre ein echter Schritt nach vorne.“ Um den Fachkräftemangel zu beheben, müsse die Staatsregierung ihre „kontraproduktive Abschiebepolitik“ überdenken, fordert Adelt. „Viele Flüchtlinge suchen gerade im Lebensmittelhandwerk eine berufliche Perspektive. Nicht selten erhalten sie einen Ausbildungsvertrag oder einen Praktikumsplatz – um anschließend abgeschoben zu werden. Das sollten wir ändern.“

 

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Pressemitteilung vom 18.08.2017

Bildungsmonitor 2017: SPD-Landtagfraktion fordert erneut Recht auf Ganztagsschulplatz in Grundschulen

Die SPD-Landtagfraktion fordert von der Staatsregierung angesichts des aktuell veröffentlichten Bildungsmonitors erneut einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz in bayerischen Grundschulen. „Es ist beschämend, dass Bayern bei der sogenannten Förderinfrastruktur nur auf einen 14. Platz kommt – nur 11 Prozent der Grundschulkinder haben einen echten Ganztagsschulplatz“, so der bildungspolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Martin Güll. „Wir als SPD-Fraktion mahnen seit Jahren an, hier nachzubessern.“
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner betont, dass ein Recht auf einen Ganztagsschulplatz natürlich nicht bedeuten müsse, dass alle Kinder zum Besuch einer Ganztagsschule verpflichtet seien. „Die Nachfrage nach solchen Angeboten ist allerdings hoch. Es muss einfach in einem reichen Land wie Bayern möglich sein, dass jede Grundschule eine kostenlose Betreuung auch am Nachmittag und verlässliche Angebote in den Randzeiten ­– auch in den Ferien – garantiert“, erklärt Fehlner.

 

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Pressemitteilung vom 16. August 2017

Zu wenig Ferienbetreuung für Grundschulkinder in Bayern – SPD-Landtagsfraktion fordert flächendeckendes Angebot

Nur etwa 20 Prozent der Grundschulkinder in Bayern werden auch in den Ferien betreut. Das ergab eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. „Das ist viel zu wenig und bereitet vielen Eltern große Probleme. Wir fordern daher ein verlässliches Betreuungsangebot für Grundschulkinder auch in den Ferien“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Dr. Simone Strohmayr. „In Bayern fehlen bedauerlicherweise nach wie vor flächendeckende Angebote der Ferienbetreuung, die vom Freistaat gefördert werden.“
Auf knapp 70 Ferientage in Bayern kommen 26 bis 30 Urlaubstage von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner kritisiert die unbefriedigende Situation: „Die Staatsregierung lässt die Eltern mit diesem Problem bisher weitgehend allein. Es ist ausschließlich dem Engagement der Kommunen zu verdanken, wenn Ferienprogramme überhaupt stattfinden, denn vielerorts springen Städte und Gemeinden ein und organisieren entsprechende Angebote. Ein Teil der Kosten muss dabei von den Eltern getragen werden. Bei zwei oder mehr Kindern kann das richtig teuer werden. Hier darf sich der Freistaat einer Förderung nicht weiter verweigern.“

 

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Pressemitteilung vom 10. August 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert mehr Kurzzeitpflegeplätze in Bayern – Angehörige müssen dringend entlastet werden

Die BayernSPD-Landtagsfraktion unterstützt uneingeschränkt die aktuellen Forderungen des Sozialverbandes VdK nach einer Ausweitung der Kurzzeitpflege in Bayern. „Es wird höchste Zeit, dass die Angehörigen hier entlastet werden und die Kurzzeitpflege ausgebaut wird“, betont die pflegepolitische Sprecherin Ruth Waldmann. „In Bayern besteht ein deutliches Defizit an Kurzzeitpflegeplätzen – und die Staatsregierung hat hier einen Sicherstellungsauftrag, dem sie bislang nicht nachgekommen ist!“ Die Angehörigen seien der größte Pflegedienst im Land. Für sie ist die vorübergehende Entlastung durch Kurzzeitpflege etwa bei Urlaub oder eigener Krankheit unverzichtbar.
Derzeit gibt es zu wenige Plätze, weil die Träger stationärer Pflegeeinrichtungen das finanzielle Risiko oft nicht tragen können oder wollen. Um Kurzzeitpflege verlässlich und planbar anbieten zu können, muss man auch vorübergehende Leerstände kalkulieren, für die man derzeit keine Finanzierung bekommt. „Das fällt besonders bei echten Kurzzeitpflegeplätzen ins Gewicht, die aber für eine angemessene Versorgung noch wichtiger sind als die sogenannte eingestreute Kurzzeitpflege, die eher als Notnagel dient“, macht die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner deutlich. „Hier müssen dringend Lösungen gefunden werden, wie den Heimträgern das erhöhte finanzielle Risiko von Kurzzeitpflegeplätzen besser abgegolten werden kann.“

 

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Pressemitteilung vom 4. August 2017

SPD-Landtagfraktion alarmiert über sinkende Zahl der BAföG-Bezieher

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, und die hochschulpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Isabell Zacharias halten den Rückgang von BAföG-Beziehern in Bayern für alarmierend. „Es ist eine traurige Entwicklung, wenn junge Menschen ohne wohlhabendes Elternhaus mittlerweile aus finanziellen Gründen verstärkt vom Studium in Bayern absehen“, macht Fehlner deutlich und fordert gleichzeitig: „Das BAföG muss so ausgestaltet und flexibel sein, dass es auch Abiturienten aus wirtschaftlich schlechter gestellten Familien zum Studium verhilft. Hier muss unbedingt nachgebessert werden.“
In Bayern seien die Zahlen aus München besonders erschreckend, erklärt SPD-Hochschulexpertin Zacharias: „Hier gibt es unterdurchschnittlich wenige BAföG-Bezieher. Die Stadt ist so teuer, dass ein Leben allein mit der Förderung nicht möglich ist. Die Konsequenz: Ärmere Studenten gehen in günstigere Städte oder bleiben direkt bei ihren Eltern wohnen.“ Dass nur Studierenden mit wohlhabenden Eltern ein „echtes“ Studentenleben in der Stadt vergönnt sei – mit den vielen Erfahrungen, die mit dem Leben in einer eigenen Wohnung oder einer WG verbunden sind – findet Zacharias bedauerlich. Nach Meinung der Hochschulexpertin müsse nicht nur das BAföG entsprechend angepasst werden, sondern auch die staatliche Förderung der Studentenwerke.

 

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Pressemitteilung vom 8. August 2017

Weniger Wohnungen geplant als im Vorjahr – SPD-Landtagsfraktion fordert erneut Neubau von 100.000 Wohnungen pro Jahr

Gemäß einer Mitteilung des Landesamts für Statistik gab es 2017 bayernweit bisher 681 Baugenehmigungen weniger als im Vorjahreszeitraum. „Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich, dass nicht mehr, sondern noch weniger Familien eine passende Bleibe finden werden. Das ist der CSU-Regierung durch die Halbierung der Landesmittel zur sozialen Wohnungsbauförderung zu verdanken!“, kritisiert der wohnungspolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Andreas Lotte.
Insbesondere in den Städten seien weniger Genehmigungen für den Neubau von Wohnungen erteilt worden als im Jahr zuvor. „Das ist eine fatale Entwicklung. Denn vor allem in den Ballungsgebieten ist die Not für Normalverdiener oft groß, bezahlbare Wohnungen zu finden“, betont die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb erneut den Neubau von 100.000 Wohnungen pro Jahr – eine Zahl, die bisher deutlich unterschritten wurde. „Die knapp 36.000 Genehmigungen, die bis jetzt in diesem Jahr vergeben wurden, reichen bei weitem nicht aus – zumal davon erfahrungsgemäß nicht alle Bauvorhaben umgesetzt werden“, so Fehlner.

 

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Pressemitteilung vom 25. Juli 2017

Lehrerversorgung am Bayerischen Untermain nochmals Thema im Landtag – Martina Fehlner: „Gemeinsamer Einsatz hat sich gelohnt!“

Die angespannte Situation der Lehrerversorgung am Bayerischen Untermain war vor der Sommerpause noch einmal Thema in der Plenarsitzung. Das Hauptproblem: dem Bayerischen Untermain gehen viele dringend benötigte Lehrerinnen und Lehrer aus den Grund- und Mittelschulen verloren, weil sie ins benachbarte Hessen abwandern. Denn viele Lehrkräfte aus den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg bekommen vom bayerischen Kultusministerium nur eine Stelle in Oberbayern zugeteilt. Anstatt einen Umzug von oftmals mehreren hundert Kilometern in Kauf zu nehmen, treten sie stattdessen eine Stelle im näheren Hessen oder in Baden-Württemberg an.
Dieser Sachverhalt wird von der Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner schon länger kritisiert. Eine Petition, in der rund 3000 Unterzeichner eine Verbesserung der Situation gefordert hatten (darunter auch die Gemeinden Mönchberg, Leidersbach, Großwallstadt und Goldbach), wurde im Bayerischen Landtag jetzt auch im Plenum von der CSU-Mehrheit abgelehnt, nachdem sich vor wenigen Wochen bereits der Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes damit beschäftigt hatte.
Martina Fehlner: „Es geht um ein vernünftiges, nachvollziehbares und transparentes Einstellungs-und Versetzungsverfahren, vor allem an den Grund- und Mittelschulen.
Junge Lehrerinnen und Lehrer erfahren für diese beiden Schularten meist sehr spät – im schlimmsten Fall erst wenige Wochen vor Schulbeginn – ihre Staatsnote und damit auch ihren Einsatzort in Bayern. Das ist absolut unbefriedigend und höchst demotivierend. Nicht nur für die jungen, gut ausgebildeten Pädagogen, sondern auch für die Schulen, die erst gegen Ende der Sommerferien erfahren, welche Lehrkräfte überhaupt zu Ihnen kommen!“
Allerdings hat das Kultusministerium inzwischen eingelenkt und mit einem ersten Schritt in die richtige Richtung auf die kritische Situation in Unterfranken und am Bayerischen Untermain reagiert. Von 216 in Unterfranken anstehenden Lehrereinstellungen sollen dem Bezirk im kommenden Schuljahr 2017/2018 insgesamt 166 erhalten bleiben. Das entspricht einer Quote von 77 Prozent. In den letzten Jahren lag diese Quote bei nur 31 Prozent. Eine weitere gute Nachricht für Unterfranken: Zusätzlich werden 60 Lehrerinnen und Lehrer aus Oberbayern zurückversetzt. 
„Ohne die Petition wäre sicherlich nichts passiert“, macht die SPD-Politikerin deutlich. „Das stetige Engagement und der Druck der Lehrerinnen und Lehrer, durch die Verbände und die Unterzeichner der Petition haben zu diesem Erfolg wesentlich beigetragen. Ihnen allen gebührt besonderer Dank.“
Fehlner weist in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Wichtigkeit der Planungssicherheit für die gesamte Schulfamilie hin. „Die Situation war bis jetzt besonders für eine nachhaltige Schulentwicklung völlig unbefriedigend. Unsere Schulen dürfen nicht weiter Durchlauf-Anstalten für Lehreinnen und Lehrer aus anderen Regionen Bayerns sein. Ich wünsche mir engagierte und kompetente Lehrkräfte, die aus der Region kommen und die gerne hier leben und arbeiten. Nur so kann auch ein positives Schulklima gepflegt werden.“
Die Staatsregierung sei nun in höchstem Maße gefordert, den jetzt eingeschlagenen Kurs beizubehalten und auch zukünftig Engpässe in der Lehrerversorgung zu vermeiden. Fehlner versichert, sich auch weiterhin für dieses wichtiges Thema zu engagieren.

 

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Pressemitteilung vom 21. Juli 2017

 

Martina Fehlner: Sport- und Schützenvereine erhalten mehr Geld – allerdings nicht in der notwendigen Höhe

 

Für die Sport- und Schützenvereine am Bayerischen Untermain gibt es 2017 mehr Geld. Wie die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner mitteilt, erhalten die Vereine in den Landkreisen Aschaffenburg (309.345 Euro) und Miltenberg (265.164 Euro) sowie in der Stadt Aschaffenburg (116.176 Euro) über die Vereinspauschale eine Förderung aus dem Haushalt des Freistaates von insgesamt rund 690.686 Euro (Mitgliedereinheiten multipliziert mit dem Faktor 0,278 Euro). Martina Fehlner nutzt diese gute Nachricht, um sich bei allen Ehrenamtlichen in den Sportvereinen zu bedanken: „In unseren Sportvereinen wird eine hervorragende Arbeit geleistet. Viele Vereinsmitglieder sind mit großem Engagement dabei. Und das ehrenamtlich, also in ihrer Freizeit. Das kann man nicht hoch genug wertschätzen.“
Die Landtagsabgeordnete bedauert allerdings, dass die erste Steigerung seit 2013 nicht höher ausfällt. Statt 27 Cent pro Mitgliedereinheit gibt es künftig nur 0,8 Cent mehr. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich für eine Erhöhung auf 30 Cent pro Mitgliedereinheit eingesetzt, ein Wert, wie ihn die Spitzenverbände des Sports schon lange fordern. „Sport ist ein wichtiger gesellschaftlicher Faktor. Er ist ein Motor für soziale Kompetenz, für seelische und körperliche Gesundheit. Als zentrales Bildungselement verbindet er Menschen über soziale, kulturelle und sprachliche Grenzen hinweg. Die Staatsregierung spart hier an der falschen Stelle“, kritisiert Martina Fehlner. Die letzte Erhöhung vor vier Jahren war mit 0,5 Cent ebenfalls schon äußerst mager ausgefallen.
Auch der Vorsitzende des Stadtverbandes für Sport in Aschaffenburg Karl-Heinz Stegmann hätte sich eine deutlichere Steigerung der Förderung gewünscht: „Die finanzielle Not bei allen Vereinen ist groß. Vor allem vor dem Hintergrund der immer höheren Kosten für die Vereine, insbesondere auch für die ganz wichtige Jugendarbeit und Nachwuchsförderung, ist die jetzt von der Staatsregierung beschlossene Steigerung aus unserer Sicht völlig unzureichend und hätte deutlich höher ausfallen müssen.“

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Zur Info:

Die Zahl der „Mitgliedereinheiten“ der einzelnen Sport- und Schützenvereine werden entsprechend der Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern berechnet. Berechnungsgrundlage dafür ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder sowie die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die es die zehnfache Gewichtung gibt. Ein weiterer Faktor ist die Anzahl von Übungsleiterlizenzen.

Die Vereine haben dadurch einen Anreiz, sich besonders um jugendliche Mitglieder und um die Ausbildung und den Einsatz von Übungsleiterinnen und Übungsleitern zu kümmern. Pro Mitgliedereinheit beträgt der Fördersatz in diesem Jahr 27,8 Cent.

 

 

19. Juli 2017

Martina Fehlner spricht in der Plenarsitzung zur Eingabe zur Lehrerversorgung am Bayerischen Untermain, Einstellungsverfahren für Junglehrer:

zur Rede –> hier klicken

 

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Zum Thema: „Frostschäden für Obstbauern am Untermain“ – Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner
vom 17. Juli 2017

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner hatte am 17. Juli 2017 bezüglich der Frostschäden der Obstbauern am Bayerischen Untermain folgende Anfrage gestellt:

Nachdem die Frostnächte im April 2017 zu enormen Schädigungen von Obstplantagen in Unterfranken geführt haben und erhebliche Ernteausfälle für die Obstanbaubetriebe drohen, frage ich die Staatsregierung wie hoch die Schadenssumme für die fränkischen Obstanbaubetriebe ist, welche unterfränkischen Regionen bzw. Landkreise von den Frostschäden besonders stark betroffen sind und welche Maßnahmen die Staatsregierung plant, um die geschädigten Betriebe schnellstmöglich und unbürokratisch finanziell zu unterstützen?

Hier die Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20. Juli 2017

In den fränkischen Anbauregionen sind Apfel- und Birnenkulturen, in Unterfranken insbesondere Sauerkirsch- und in ganz Franken Zwetschgen- und Süßkirschenbestände betroffen. Sowohl die tatsächlichen Schäden als auch die daraus resultierenden Schadenssummen können aber erst nach Abschluss der Ernte festgestellt werden. Die Schäden sind flächendeckend, aber in ihrer Intensität unterschiedlich. Betroffen sind die traditionellen unterfränkischen Obstanbaugebiete in den Landkreisen Kitzingen, Würzburg, Aschaffenburg und Miltenberg. Zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen müssen die damaligen Witterungsverhältnisse zunächst einer Naturkatastrophe gleichkommen. Diese Einstufung wird für Bayern derzeit vorbereitet. Neben einer Zerstörung von mindestens 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung im einzelnen Unternehmen ist diese Einstufung die entscheidende Voraussetzung für eine staatliche Hilfe. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steht hierzu auch im engen Kontakt mit betroffenen Nachbarländern, insbesondere Baden-Württemberg

 

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Pressemitteilung vom 14. Juli 2017

Umsetzung der Inklusion findet nur halbherzig statt – SPD-Landtagsfraktion fordert mehr Geld und Engagement für die Belange von Menschen mit Behinderung

Die SPD-Landtagfraktion hält die bisherige Umsetzung der Inklusion in Bayern für unzureichend. Nach einem Fachgespräch zum Aktionsplan Inklusion in dieser Woche im zuständigen Fachausschuss stellt die Sozialpolitikerin Ilona Deckwerth fest: „Mein Eindruck ist, dass Inklusion von der Staatsregierung nur unzureichend und halbherzig umgesetzt wird. Damit Inklusion erfolgreich ist, brauchen wir ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen. Wir müssen Menschen qualifizieren und auch in der Gesellschaft die Sensibilität für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung fördern.“
Die SPD-Landtagsfraktion kritisiert, dass acht Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion im reichen Bayern in diesem Bereich immer noch viel zu wenig getan wird: „Es fehlen immer noch konkrete Zielvorgaben, Zeitvorgaben und Zuständigkeiten“, so die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Die negativen Folgen dieser Haltung sind vielfach spürbar. Allein der Begriff Inklusion ist zum Problemwort geworden und weckt vielfach Ängste“.
Die SPD-Politiker verweisen zum Beispiel auf Gefahren, denen Menschen auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sein können: Die schlechte Umsetzung der pädagogischen, humanen und sozialen Ziele der Inklusion haben einen Arbeitsmarkt geschaffen, der zum großen Teil prekäre Arbeitsverhältnisse bietet – mit unklaren Entgeltniveaus, befristet und in Teilzeit. Hinzu komme: Die in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung oft gezahlten hohen Sozialleistungen fallen weg. So hätten die Mitarbeiter zwar oft mehr Geld auf der Hand, aber viel weniger soziale Sicherheit.

 

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Pressemitteilung vom 11. Juli 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert Entlastung der Bayerischen Polizei – Beamte haben zwei Millionen Überstunden

Die SPD-Landtagsfraktion fordert Bayerns Innenminister Herrmann auf, die Personalausstattung der Bayerischen Polizei dringend zu optimieren: „Die Polizei im Freistaat leistet hervorragende Arbeit, aber sie ist chronisch unterbesetzt. Es fehlen 2.545 Vollzeit-Beamte, das sind 9,1 Prozent der Stellen, die gegenüber der eigentlichen Soll-Stärke nicht besetzt sind. Das muss sich dringend ändern“, fordert der Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher und weist darauf hin, dass seine Fraktion bei den Haushaltsverhandlungen im Landtag seit 2004 für mehr Personal bei der Polizei kämpft.
Die notorisch unterbesetzten Polizeidienststellen in Bayern müssten noch bis mindestens 2021 warten, bis sie Verstärkung erhalten, befürchten die SPD-Abgeordneten. So lange dauert die Ausbildung der jetzt eingestellten Polizeianwärter. Es sei noch unklar, welche Regionen und Städte bei den mittlerweile vom Landtag beschlossenen 2.000 zusätzlichen Stellen berücksichtigt werden.
Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, lobt die vorbildliche Arbeitseinstellung der bayerischen Polizistinnen und Polizisten ausdrücklich: „Mit höchstem persönlichen Einsatz sorgen sie für Sicherheit in Bayern. Allerdings müssen wir die Beamten dringend von polizeifremden Aufgaben entlasten. Außerdem sollten mehr Bürokräfte zur Entlastung der Polizisten eingestellt werden.“
Die SPD-Politiker erinnern im Übrigen daran, dass in der Amtszeit von Bundesinnenminister Friedrich (CSU) knapp 1.600 Stellen bei der Bundespolizei abgebaut wurden. Rinderspacher: „Es überrascht schon, wenn die CSU ihre eigene Politik der letzten Jahre vergisst und im Wahlkampf nun das Gegenteil fordert.“

 

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Pressemitteilung vom 7. Juli 2017

Rettungsgassen retten Leben – SPD-Landtagsfraktion stellt Maßnahmenpaket vor

Die SPD-Landtagsfraktion hat in einem Dringlichkeitsantrag Maßnahmen gefordert, mit denen die Einhaltung der Rettungsgasse bei Unfällen forciert werden kann. Der Antrag wurde allerdings von der CSU-Mehrheit in der aktuellen Plenardebatte abgelehnt. „Unsere Maßnahmen gehen weit über die der CSU hinaus, die sich lediglich für eine Erhöhung der Bußgelder und eine Aufklärungskampagne auf Bundesebene einsetzen will“, erklärt der SPD-Abgeordnete und ehemalige Berufsfeuerwehrmann Stefan Schuster. „Dass die CSU unsere Vorschläge nicht berücksichtigt, kann ich absolut nicht nachvollziehen!“
Die SPD-Landtagsfraktion wollte unter anderem die Strafverfolgung bei Missachtung vereinfachen. Wer keine Rettungsgasse frei hält, muss derzeit kaum mit Strafen rechnen, da die Einsatzkräfte nicht die Zeit haben, die Personalien von Blockierern aufzunehmen. Deshalb sollten in diesen Fällen die Fahrzeughalter in Haftung genommen werden können, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Außerdem soll es ein Rechtsfahrgebot für LKW bei Stau geben, da bei zwei LKW nebeneinander oftmals gar keine Rettungsgasse mehr gebildet werden kann. Genau wie die CSU hatten die Sozialdemokraten außerdem eine Erhöhung der Bußgelder und eine Aufklärungskampagne gefordert.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner befürchtet, dass eine Erhöhung der Bußgelder wirkungslos bleibt, wenn die Polizei bei jedem Verstoß gegen die Rettungsgasse erst die Personalien der Autofahrer aufnehmen muss: „Deshalb ist eine Bußgelderhöhung nur bei einer Ausweitung der Halterhaftung sinnvoll, genau wie ein Rechtsfahrgebot für LKW im Stau.“

 

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Pressemitteilung vom 6. Juli 2017

Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion: CSU lehnt Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab

Die CSU hat rund zweieinhalb Monate vor der Bundestagswahl eines ihrer zentralen Wahlversprechen nicht eingehalten. Im Wahlprogramm der Union ist ein Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter formuliert. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag der SPD-Landtagsfraktion ist in dieser Woche im Plenum jedoch abgelehnt worden. In dem Antrag wird die CSU aufgefordert, den Rechtsanspruch schon jetzt einzuführen. Dies wäre auf Landesebene ohne weiteres möglich, es bedarf dazu nicht notwendigerweise einer Regelung auf Bundesebene.
„Damit hat die CSU ihr Wahlversprechen faktisch jetzt schon gebrochen“, unterstreicht die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Simone Strohmayr. „Denn wenn es im Wahlprogramm steht, dann sollte es doch auch umgesetzt werden. Offensichtlich ist es der CSU mit der Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler in der Grundschule alles andere als ernst. Erst im April hatte die Mehrheitsfraktion auch unseren entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag abgelehnt.“
Ihre Aschaffenburger Landtagskollegin Martina Fehlner erläutert: „Wichtig ist es, dass wir jungen Familien helfen, Arbeit und Familie besser aufeinander abzustimmen. Dafür wäre ein Rechtsanspruch für die Betroffenen sehr hilfreich.“
Derzeit sei es oft so, so die SPD-Landtagsfraktion, dass die Situation für die Familien mit dem Übertritt in die Schule ungeheuer kompliziert werde. In den Kitas gebe es eine flächendeckend geregelte und verlässliche Betreuung bis zum Abend. Für Schulkinder fehle dieses Angebot bislang. Um Familien wirksam zu entlasten, wäre die bedarfsgerechte Betreuung von Kindern auch im Grundschulalter sinnvoll.

 

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Pressemitteilung vom 5. Juli 2017

Martina Fehlner: Landtag beschließt Bau eines Parkhauses an der Hochschule Aschaffenburg

In seiner heutigen Sitzung gab der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtages 6,765 Millionen Euro für den dringend erforderlichen Bau eines Parkhauses an der Hochschule Aschaffenburg frei. Das teilt die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner mit.
Die genehmigte Baumaßnahme umfasst neben der Errichtung eines Parkhauses mit 445 Stellplätzen an der Flachstraße auch den Abbruch vorhandener Schuppen, die Schadstoffentsorgung aus dem Bodenmaterial, Schallschutzmaßnahmen an Fassaden und Decken sowie eine zusätzliche Fahrspur, um einen Rückstau auf der öffentlichen Straße zu vermeiden.
Für Martina Fehlner, die auch Mitglied im Ausschuss Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags ist, sind die Millionen-Investitionen auch dringend notwendig: „Aufgrund der gewachsenen Studentenzahlen in den letzten Jahren besteht derzeit auf dem Campus ein akutes Stellplatzdefizit. Das konnte ich bei meinen regelmäßigen Besuchen dort immer wieder feststellen. Das geplante Parkhaus ist eine gute Lösung, noch dazu, weil es in einigen Jahren, wenn der Bedarf weiter wächst, noch aufgestockt werden kann.“
Die Hochschule Aschaffenburg ist eine der sieben „neuen“ Fachhochschulen, die 1994 als Abteilung der Hochschule Würzburg-Schweinfurt-Aschaffenburg auf dem Gelände der ehemaligen Jägerkaserne gegründet wurde. Im Jahr 2000 erfolgte die Verselbständigung der Hochschule. Die Zahl der Studierenden hat sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. Aktuell wurde die 3000er-Grenze überschritten.
„Besonders wichtig ist auch, dass die Planungen eine barrierefreie Nutzung des Parkhauses sicherstellen. So sind insgesamt vier barrierefreie Stellplätze vorgesehen“,  so die SPD-Politikerin.

 

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Pressemitteilung vom 27. Juni 2017

Terminhinweis: „Fake News – Was tun?“ – Veranstaltung der SPD-Landtagsfraktion bei den Lokalrundfunktagen

Bei den Nürnberger Lokalrundfunktagen legt die SPD-Landtagsfraktion dieses Jahr einen Schwerpunkt auf das Thema „Fake News“. Was tun, wenn Gefühle, Vermutungen, Gerüchte eher den Lauf der Dinge beeinflussen als beweiskräftige Fakten? Wer ist für die Qualität veröffentlichter Informationen verantwortlich? Wer dafür, dass die Urteilsfähigkeit zwischen „alternativen“ und echten Fakten nicht verloren geht? Wer bremst die Dynamik von Bluffs und Manipulationen?
Damit befasst sich die Diskussionsveranstaltung der SPD-Fraktion im Rahmen der Lokalrundfunktage
am Dienstag, 04. Juli 2017, von 15:00 bis 16:00 Uhr
im CCN Ost der Nürnberger Messe.
Die SPD-Medienpolitikerin Martina Fehlner spricht mit der Fachanwältin für Medien- und Urheberrecht, Stefanie Brum, und dem Publikum darüber, was der Gesetzgeber tun kann, welche Rolle der Bildungspolitik zukommt und welche Verantwortung Social-Media-Plattformen haben.

 

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Pressemitteilung vom 22. Juni 2017

Martina Fehlner informiert: Landtag bewilligt 8.500 Euro aus dem Kulturfonds für Philharmonischen Verein Aschaffenburg

Heute hat der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags beschlossen, 8.500 Euro für die Förderung des Philharmonischen Vereins Aschaffenburg e.V. aus dem Kulturfonds 2017 zur Verfügung zu stellen. Dies teilt die Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, mit. Der Verein erhält die Fördersumme im Bereich Bildung für sein Tanzprojekt: Prokofjews „Romeo und Julia“ und „Cinderella“ gemeinsam aufgeführt von Schülerinnen und Schülern und der Tanz-Compagnie des Litauischen National Balletts.
Insgesamt werden mit dem heutigen Beschluss bayernweit aus dem Kulturfonds (Bereich Bildung) 24 Projekte mit 522.000 Euro im Jahr 2017 und weiteren 251.000 Euro in 2018 gefördert.
Besonders freut sich Martina Fehlner auch über die Förderung des Gesamtfränkischen Mundart-Jugendtheaterprojekts mit 14.000 Euro: „Die fränkische Mundart ist ein echtes Kulturgut. Neben dem täglichen Gebrauch sorgen vor allem Jugend-Projekte, wie das der überregionalen Arbeitsgemeinschaft Mundart-Theater Franken e.V, für den Erhalt der vielen unterschiedlichen fränkischen Dialekte. Ich bin froh, dass der Freistaat die dafür nötigen Mittel zur Verfügung stellt.“
Aus dem Kulturfonds (Bereich Bildung) stehen grundsätzlich Gelder für Maßnahmen in den Bereichen Erwachsenenbildung und kirchliche Bildungsarbeit, Internationaler Ideenaustausch, Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte zur Verfügung.

 

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Pressemitteilung vom 21. Juni 2017

2016 ertranken in Bayern 112 Menschen ­­- SPD-Landtagsfraktion will Schwimmunterricht an Grundschulen sicherstellen

Die BayernSPD-Landtagsfraktion hält ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit für dringend erforderlich: „In Bayern sind im vergangenen Jahr 112 Menschen ertrunken, das ist ein sehr trauriger Rekord. Zu viele Menschen können hierzulande nicht schwimmen – oft auch, weil sie dazu wegen der Schließung zahlreicher kommunaler Bäder keine Gelegenheit mehr haben“, erklärt die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner die besorgniserregende  Situation.
In einem Dringlichkeitsantrag für die heutige Plenarsitzung fordert die SPD-Landtagsfraktion die Staatsregierung auf, verpflichtenden Schwimmunterricht in der Grundschule einzuführen und die Bezuschussung der kommunalen Schwimmbäder durch den Freistaat zu verbessern. Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Paul Wengert verweist auf eine aktuelle Studie der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), die ergibt, dass 59 Prozent der zehnjährigen Kinder keine sicheren Schwimmer sind. Und nur 40 Prozent der Grundschulkinder besitzen ein Schwimmabzeichen und sind sicher im Wasser unterwegs. Bei den Erwachsenen sieht es in der Altersgruppe der über 60-jährigen am schlechtesten aus: Nur noch 36 Prozent gaben an, schwimmen zu können.
In ihrem Dringlichkeitsantrag will die SPD-Fraktion auch die Voraussetzungen für die Rettung im Notfall verbessern: Die am Wasser tätigen Rettungsorganisationen sollen höhere Zuschüsse erhalten, damit sie ihre wichtige Aufgabe auch in Zukunft gut erfüllen können.

 

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Pressemitteilung vom 21. Juni 2017

CSU lehnt Petition im Landtag ab: Freistaat verliert viele Lehrer nach Hessen
Martina Fehlner: „Seit Jahren wandern viele Junglehrer vom bayerischen Untermain lieber nach Hessen ab, anstatt nach Oberbayern versetzt zu werden“

Bayern und vor allem dem Bayerischen Untermain gehen viele dringend benötigte Lehrerinnen und Lehrer aus den Grund- und Mittelschulen verloren, weil sie ins benachbarte Hessen abwandern. Hintergrund: Viele Lehrkräfte aus den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg bekommen vom bayerischen Kultusministerium nur eine Stelle in Oberbayern zugeteilt. Anstatt einen Umzug von oftmals mehreren hundert Kilometer in Kauf zu nehmen, treten sie stattdessen eine Stelle im näheren Hessen an.
Dies wurde heute bei einem Berichtsantrag des Kultusministeriums im zuständigen Landtags-Ausschuss deutlich. „Die Staatsregierung muss dieses Problem endlich anerkennen und gegensteuern“, fordert die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, die diesen Sachverhalt schon länger kritisiert. Ihre Forderung: „Die Staatsregierung muss endlich Lösungen für dieses Problem liefern. Es muss Schluss sein, mit dem derzeitigen Verschiebebahnhof. Wir brauchen einen bayerischen Gesamtplan und ein komplett neues Verfahren für den Lehrerausgleich in Bayern!“
Martina Fehlner und ihre Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion schlagen vor, das Untermaingebiet explizit aus dem Verteilungsprozedere herauszunehmen. „Jede Junglehrerin und jeder Junglehrer aus dieser Region muss eine Stelle in seiner Heimat angeboten bekommen. Nur so können wir der hohen Fluktuation der Lehrkräfte am Bayerischen Untermain entgegenwirken. Rund 100 Lehreinnen und Lehrer sind allein in den letzten sechs Jahren nach Hessen abgewandert. Das sind 100 zu viel“, erklärt Fehlner. „Unsere Region kann es sich nicht leisten, weiterhin permanent Lehrerinnen und Lehrer zu verlieren. Die derzeitige Einstellungspolitik der Staatsregierung schadet letztlich nicht nur dem Bayerischen Untermain sondern ganz Bayern!“
Die SPD-Politikerin weist in diesem Zusammenhang außerdem auf die fehlende Kontinuität für die gesamte Schulfamilie hin. Schulen, Lehrer, Eltern und Schüler hätten keinerlei Planungssicherheit: „Die Situation ist besonders für eine nachhaltige Schulentwicklung völlig unbefriedigend. Unsere Schulen dürfen nicht weiter Durchlauf-Anstalten für Lehreinnen und Lehrer aus anderen Regionen Bayerns sein. Viele kommen hierher, um dann nach 1-2 Jahren wieder einen Versetzungsantrag in ihre Heimat zu stellen. Ich wünsche mir engagierte und kompetente Lehrkräfte, die aus der Region kommen und die gerne hier leben und arbeiten. Nur so kann auch ein positives Schulklima gepflegt werden.“
Eine weitere negative Auswirkung der derzeitigen Lehrerfluktuation sei, so Fehlner, in spätestens fünf Jahren zu befürchten. Die Altersklasse der Lehrkräfte, die jetzt abwandern, stünde dann für die offenen Stellen der Konrektoren und Rektoren an den Schulen am Untermain nicht mehr zur Verfügung.
Heute wurde im Bayerischen Landtag eine Petition mit knapp 3.000 Unterschriften von betroffenen Lehrern, Eltern und Schülern verhandelt. Darin fordern die Petenten – genau wie die SPD – eine sichere Zusage für eine Schulstelle in ihrer Heimat. Diese Petition wurde jedoch von der CSU-Mehrheit abgelehnt.

 

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Pressemitteilung vom 13. Juni 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert Kampf gegen Mobbing zu intensivieren – „Wir brauchen eine Kultur des aktiven Eingreifens“

Angesichts des Massenphänomens Mobbing will die SPD-Landtagfraktion, dass das Thema zukünftig stärker an den bayerischen Schulen behandelt wird. Der aktuellen PISA-Studie zufolge wird jeder sechste Neuntklässler mehrmals im Monat gemobbt. Nach dem Vorbild des finnischen KiVa-Programms sollen Lehrer, Schüler und Eltern für dieses Problem sensibilisiert und handlungsfähig gemacht werden. Einen entsprechenden Antrag hat die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Margit Wild in den Bayerischen Landtag eingebracht. In der kommenden Woche wird er im Bildungsausschuss behandelt.
Bislang wird an bayerischen Schulen nur sehr vereinzelt auf das Thema Mobbing eingegangen, wie auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner moniert. „Wir brauchen ein umfassendes Gesamtkonzept. Alle Schülerinnen und Schüler müssen mehrfach in ihrer Schulzeit intensiv auf dieses Thema vorbereitet werden. In Finnland zeigt das Programm gute Erfolge: In teilnehmenden Schulen sank die Zahl der Mobbing-Vorfälle einer wissenschaftlichen Auswertung zufolge um 30 Prozent.“
Im Mittelpunkt des finnischen Programms stehen vor allem die Kinder und Jugendlichen, die weder Täter noch Opfer sind, sondern bislang unbeteiligt zuschauen. „Wenn sich nur wenige davon auf die Seite des Opfers stellen, wird es für den jeweiligen Mobber schwieriger. Und dafür brauchen die Kinder Anleitung und Training. Mobbing und seine schlimmen Folgen rechtzeitig erkennen und dann konsequent handeln, das ist der erfolgreiche Ansatz. Wir brauchen eine Kultur des aktiven Eingreifens statt Wegsehens“, so Fehlner.
Im Schuljahr 2014/2015 wurden an den neun staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern 1.000 Mobbing-Fälle registriert. Doch das ist nach Einschätzung von Experten lediglich die Spitze eines wesentlich größeren Eisbergs. Fehlners Kollegin Wild betont: „Wenn man die PISA-Zahlen auf den Freistaat herunterrechnet, sind es rund 20.000 Kinder und Jugendliche, die jährlich gemobbt werden. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Schließlich geht es um das Wohl unserer Schülerinnen und Schüler. Das Mobbing-Problem müssen wir unbedingt in den Griff kriegen.“

 

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Pressemitteilung vom 9. Juni 2017

Polizeiinspektionen auch am Untermain weiterhin unterbesetzt – SPD-Anfrage ergibt: Es fehlen immer noch knapp 70 Stellen

Die Polizeidienststellen in den bayerischen Regionen sind permanent unterbesetzt. Wie aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Inge Aures hervorgeht, sind 9,1 Prozent der Sollstellen nicht besetzt (Stand 1.1.2017).
Auch am Bayerischen Untermain fehlen 69 Polizeistellen, die meisten davon bei der Polizeiinspektion Aschaffenburg (insgesamt 50). Die eigentlich vorgesehene Sollstärke für die Polizeiinspektionen Alzenau (67), Aschaffenburg (236), Miltenberg (49) und Obernburg (81) beträgt zusammen 433, die verfügbare Personalstärke (VPS) liegt allerdings nur bei 364, wie die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner aus den Angaben des Ministeriums errechnet hat. Nur die Polizeiinspektion Miltenberg hat mit 49 Polizeistellen eine ausgeglichene Soll-/Iststärke und damit mehr Stellen besetzt als noch im letzten Jahr. Die Polizeiinspektionen Alzenau, Aschaffenburg und Obernburg haben im Vergleich zum letzten Jahr weniger Stellen besetzt.
Die Unterbesetzung schlägt sich in einer hohen Zahl von Überstunden nieder. Die Abgeordnete Martina Fehlner, die auch Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes ist, betont: „Unsere Polizistinnen und Polizisten sind in hohem Maße kompetent, fleißig und sie engagieren sich weit über das normale Maß hinaus. Ihnen haben wir zu verdanken, dass Bayern das sicherste deutsche Bundesland ist. Es ist nicht in Ordnung, dass die CSU-Staatsregierung ihnen das mit Arbeitsüberlastung ‚dankt‘.“ Bayernweit fehlen nach wie vor 2.545 Vollzeit-Beamte gegenüber der eigentlichen Sollstärke. Das müsse sich dringend ändern, so Fehlner.

 

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Pressemitteilung vom 31. Mai 2017

Arbeitsmarktzahlen: SPD-Landtagsfraktion fordert Staatsregierung auf Widerstand gegen Förderprogramme aufzugeben

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner und die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Angelika Weikert freuen sich über den deutlichen Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit in Bayern. Gleichzeitig fordern sie gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion die Staatsregierung auf, für Langzeitarbeitslose noch mehr Brücken in Beschäftigung zu bauen und ihren Widerstand gegen öffentlich geförderte Beschäftigung aufzugeben. „Langzeitarbeitslosigkeit hat viele unterschiedliche Gesichter. Die Zahlen zum Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds belegen, dass sich ein intensives Coaching und eine individuelle persönliche Betreuung auszahlen“, erklärt Fehlner, „hier dürfen wir nicht nachlassen!“
Die heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Mai weisen einen deutlichen Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit auf. Im Vorjahr waren noch fast 6.400 Menschen mehr betroffen. Arbeitsmarktexpertin Weikert weist aber darauf hin, dass es hier einen Bereinigungseffekt gibt, der durch den Übergang von über 5.100 Langzeitarbeitslosen in die Nichterwerbstätigkeit zustande kommt. „Der Übergang in Nichterwerbstätigkeit ist nicht in allen Fällen etwas Negatives. Wir müssen jedoch ein wachsames Auge darauf haben, dass diese Menschen nicht in die Altersarmut abdriften“, warnt Weikert. „Für diejenigen, die keine realistische Chance auf reguläre Beschäftigung haben, darf auch in Bayern öffentlich geförderte Beschäftigung kein Tabuthema mehr sein. Der Ansatz, den Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hierzu verfolgt, ist der richtige! Weg.“
Nahles plant intensives Coaching und Lohnzuschüsse als Regelinstrument der Jobcenter zu etablieren und so den Fokus auf mehr soziale Teilhabe zu legen.

 

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Pressemitteilung vom 23. Mai 2017

SPD-Landtagsfraktion setzt sich für Rettungsgassen auf der Autobahn ein – Antragspaket für Strafverfolgung und Informationskampagne

Rettungskräfte bleiben nach Unfällen auf der Autobahn oft im Stau stecken, weil die Fahrzeuglenker keine Rettungsgasse bilden. Um die Situation zu verbessern, setzt die SPD-Landtagsfraktion auf ein Bündel von Maßnahmen. Dazu gehören ein Rechtsfahrgebot für Lkw, mehr Aufklärung und bessere Strafverfolgungsmöglichkeiten.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner und der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Stefan Schuster kennen die vermeidbare Situation der Rettungskräfte, die helfen wollen, aber nicht zu den Unfallstallen durchkommen: „Hier geht es oft um Leben und Tod. Und die Hilfe darf nicht am Fehlverhalten von Auto- und Lkw-Fahrern scheitern. Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden“, macht Fehlner deutlich.
Wer sich nicht daran hält, muss derzeit allerdings kaum mit Strafen rechnen, da die Einsatzkräfte nicht die Zeit haben, die Personalien von Blockierern aufzunehmen. Deshalb will die SPD-Landtagsfraktion mit einem Antragspaket erreichen, dass künftig die Fahrzeughalter in Haftung genommen werden können, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.“
Begleitet werden soll diese Verschärfung von einer umfassenden, öffentlichen Aufklärungskampagne zur Rettungsgasse. Dazu schlägt die SPD-Fraktion Plakate und Banner an Autobahnen, bundesweit ausgestrahlte Fernsehspots und Durchsagen im Rundfunk vor. Außerdem soll für Lastwagen bei Stau die ganz linke Fahrspur verboten werden. Wenn nämlich zwei Lkw nebeneinander stehen, bleibt in der Regel gar kein Platz für eine ausreichend breite Rettungsgasse.
Die SPD-Politiker hoffen auf breite Unterstützung der anderen Landtagsfraktionen: „Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass Menschen durch die Gleichgültigkeit oder Unwissenheit anderer gefährdet werden. In einem zivilisierten Land sollte es doch möglich sein, die Rettungsgasse freizuhalten“, so Schuster.

 

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Pressemitteilung vom 19. Mai 2017

Unterfränkische Hochwasser-Geschädigte können hoffen – SPD-Landtagsfraktion setzt Prüfung einer „abgestufte Entschädigung“ im Haushaltsausschuss durch

Die Hochwasseropfer der jüngsten Unwetterkatastrophe in der unterfränkischen Gemeinden Alzenau, Krombach und Mömbris werden bei der Entschädigung wohl nun doch nicht schlechter gestellt als die Hochwasser-Geschädigten des letzten Jahres. Der Haushaltsausschuss im Bayerischen Landtag hat einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag auf Initiative der Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner und ihrer Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion jetzt zugestimmt.
Demnach soll die Staatsregierung prüfen, ob das 2016 eingeführte abgestufte Hilfsprogramm auch für die unwettergeschädigten Menschen und Kommunen, die am 4. Mai 2017 getroffen wurden, angewendet werden kann. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer wirksamen Hilfe“, erklärt Martina Fehlner. Schließlich seien mehrere hundert Haushalte vom Unwetter betroffen und die kommunale Infrastruktur stark geschädigt.
Der unterfränkische Abgeordnete und parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Volkmar Halbleib stellt fest: „Wegen des Klimawandels können Starkregen und Hochwasser jeden treffen. Deshalb brauchen wir verlässliche Hilfen.“ Halbleib setzt sich für betroffene Gebiete im südwestlichen Teil des Landkreises Würzburg ein. Die SPD-Abgeordneten pochen darauf, dass dem Landtag, wie beschlossen, über die Rahmenbedingungen der Hilfe und über die Auszahlung der Mittel schriftlich berichtet wird.

 

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Pressemitteilung vom 19. Mai 2017

Eine Woche ganz im Zeichen der Familie: Martina Fehlner besucht im Rahmen der „SPD-Familienwoche“ die Aschaffenburger „Kita am Campus“

Von diesem Freitag an besuchen Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion eine Woche lang Familieneinrichtungen und Familienprojekte im Freistaat. Darunter befinden sich zum Beispiel Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser, Jugendhilfeorganisationen, Mutter-Kind-Häuser sowie Kindertageseinrichtungen mit besonderen – beispielsweise inklusiven – Schwerpunkten. Die Landtagsabgeordnete Martina Fehlner wird am Dienstag, den 23. Mai 2017 in der Aschaffenburger Kindertagesstätte „Kita am Campus“ in der Würzburger Straße zu Gast sein, um sich mit Einrichtungsleitung, Eltern und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  auszutauschen.
Martina Fehlner: „Damit wollen wir zeigen, welch herausragende gesellschaftliche Bedeutung den vielfältigen familiären Unterstützungssystemen zukommt. Vor allem aber möchten wir einen vertieften Einblick in die täglichen Abläufe sowie Sorgen und Nöte der Beteiligten vor Ort gewinnen, um daraus mögliche politische Handlungsbedarfe abzuleiten.“
Die Unterschiedlichkeit der Einrichtungen und Projekte sei dabei auch ein Spiegelbild der Gesellschaft in Bayern. Die familien- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Doris Rauscher erläutert den Grundgedanken der „Familienwoche“: „Familie bedeutet Vielfalt. Doch um dieser Unterschiedlichkeit familiärer Lebensmodelle gerecht werden zu können und zu gewährleisten, dass die Familien in Bayern ihr Leben so organisieren können, wie sie es möchten, müssen die Infrastrukturen stimmen. Leider stellen wir immer wieder fest, dass viele Einrichtungen chronisch unterfinanziert sind. Dabei sind gerade sie es, die Familien maßgeblich bei ihrer individuellen Lebensplanung und der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit, Pflege und Familienleben maßgeblich unterstützen. Deshalb würden wir gerne genauer erfahren, was den Kindern, Jugendlichen und Familien sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Nägeln brennt.“
Die Erfahrungen und Ergebnisse der „Familienwoche“ wird die SPD-Landtagsfraktion am Montag, den 29. Mai auf einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag vorstellen.

 

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Pressemitteilung vom 16. Mai 2017

Anfrage von Martina Fehlner ergibt: Angekündigte Behördenverlagerung des Finanzamts in Obernburg frühestens Ende 2018 

Die von der Staatsregierung angekündigten Behördenverlagerungen in den ländlichen Raum werden nach Ansicht der Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner nur schleppend umgesetzt. Finanzminister Söder hatte bereits im Sommer 2015 bekannt gegeben, dass im Zuge der geplanten bayernweiten Behördenverlagerungen 30 zusätzliche Stellen für Finanzbeamte in der Stadt Obernburg (Landkreis Miltenberg) entstehen sollen. Wie eine Anfrage der SPD-Politikerin jetzt ergeben hat, ist mit diesen zusätzlichen Stellen allerdings frühestens ab Ende 2018 zu rechnen.
Geplant seien nach derzeitigem Stand ein Neubau eines Finanzamtsgebäudes auf den staatseigenen Grundstücken an der Hubert-Nees-Straße sowie die Nachnutzung des derzeitigen Finanzamtsgebäudes in der Römerstraße durch das Amtsgericht Obernburg. Allerdings werden die vorgesehenen Grundstücke derzeit noch von der Regierung von Unterfranken genutzt, die dort vorübergehend eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge errichtet hat. Nach Auskunft der Regierung von Unterfranken „erfolgte die Grundstücküberlassung für die GU Obernburg gemäß Überlassungsvertrag zum 01.10.2015 befristet für zunächst drei Jahre“. Konkrete Planungen für eine Beendigung der derzeitigen Nutzung gäbe es seitens der Regierung von Unterfranken nicht. Zu den möglichen Kosten des Vorhabens seien noch keine Aussagen möglich, so das Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.
Auch wie die zusätzlichen 30 Stellen am Finanzamt Obernburg besetzt werden sollen, ist noch unklar. Bislang hätten sich lediglich vier Bewerber aus anderen bayerischen Dienststellen für die neue Dienststelle in Obernburg vormerken lassen. Alle anderen Beschäftigten sollen aus den kommenden Prüfungsjahrgängen gewonnen werden. Martina Fehlner: „Das ist kein besonders attraktives Ergebnis. Unterm Strich verlieren die ländlichen Regionen jedes Jahr weiter öffentliche Stellen. Und was nützt es einer Region, wenn ein Außenposten eines Amtes sich dort ansiedelt, gleichzeitig aber Polizisten abgezogen und Polizeiinspektionen nur noch eingeschränkt arbeiten können. Es fehlt seitens der Staatsregierung eine klare Strategie, wie die ländlichen Regionen nachhaltig gefördert werden können!“
Positiv sei laut Fehlner die Aussage des Ministeriums zu bewerten, dass derzeit keine Änderung bei der Finanzamtsaußenstelle Amorbach geplant sei. Dort hatte man befürchtet, dass mit dem geplanten Neubau in Obernburg einige der rund 80 Stellen aus Amorbach abgezogen werden würden.

 

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Pressemitteilung vom 15. Mai 2017

Internationaler Tag der Familie: SPD-Landtagsfraktion fordert wirksame Unterstützung und bessere Entlastung von Familien

Anlässlich des heutigen Tags der Familie fordert die SPD-Landtagsfraktion die Staatsregierung auf, die familienpolitischen Versäumnisse im Freistaat baldmöglichst zu korrigieren und alle Familien bei der Gestaltung ihres Lebensentwurfs zu unterstützen. „Familien in Bayern müssen endlich die Unterstützung bekommen, die sie brauchen und die sie verdient haben“, so die sozial- und familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Doris Rauscher. „Viele müssen im Alltag einen großen Spagat hinlegen, um Familienleben, Beruf und die Pflege von Angehörigen unter einen Hut zu bekommen – dabei müssen sie wirksam entlastet werden. Die Staatsregierung muss für Eltern und ihre Kinder mehr tun, als nur Wahlversprechen abzugeben, die nicht eingehalten werden!“
An Unterstützung für Familien und ihren Kindern mangelt es in vielen Bereichen. 140.000 Kinder und Jugendliche sind in Bayern von Armut bedroht. Es fehlen über 33.000 Krippenplätze. 85 Prozent der Eltern klagen über fehlende Möglichkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In einem 10-Punkte-Programm hatten die Sozialdemokraten im Bayerischen Landtag die Staatsregierung zuletzt im April aufgefordert, Familien im Freistaat zu stärken. „Dazu gehören für uns finanzielle Entlastungen für Familien und eine Kindergrundsicherung zum Schutz vor Kinderarmut, eine gute Arbeitswelt mit einer Familienarbeitszeit und natürlich ein gutes Bildungs- und Betreuungsangebot von Anfang an. Außerdem müssen Bildungsangebote gebührenfrei sein“, erläutert die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „All das könnte längst Realität sein in Bayern, wenn sich die CSU-Staatsregierung nicht allen unseren Initiativen und Forderungen konsequent verweigern würde!“

Heute findet außerdem der „Tag der Kinderbetreuung“ statt. Für die SPD-Landtagsfraktion ist das eine gute Gelegenheit, um den Beschäftigten in den bayerischen Kitas ein großes Dankeschön auszusprechen. Ohne all die Engagierten in unseren Kitas würden viele Familien und ihre Kinder im Alltag ganz schön im Regen stehen. Dafür brauche es neben einem Danke auch dringend eine bessere finanzielle und gesellschaftliche Wertschätzung und ein attraktiveres Berufsfeld für das pädagogische Fachpersonal in den Kitas.

 

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Pressemitteilung vom 15. Mai 2017

Heimatbericht Bayern: SPD-Landtagsfraktion fordert Ausbau von Infrastruktur, Betreuungsangeboten und ärztlicher Versorgung

Der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse im bayerischen Landtag Dr. Christoph Rabenstein begrüßt die positive Bevölkerungsentwicklung in Bayern. Anlass war die Vorstellung des Heimatberichts von Minister Söder. „Das hat sicher mit der allgemein guten Wirtschaftslage zu tun, aber auch die vielen Forderungen und Initiativen der SPD im Bayerischen Landtag zeigen hier Wirkung“, ist sich Rabenstein sicher. „Die SPD war es, die das Thema der gleichwertigen Lebensverhältnisse in ganz Bayern aufgegriffen hat. Durch unseren Vorstoß wurden sie in die Bayerische Verfassung aufgenommen und die gleichnamige Kommission im Bayerischen Landtag eingesetzt.“ Rabenstein machte auch deutlich, dass der Bevölkerungszuwachs zu einem großen Teil den Flüchtlingen und dem Zuzug aus anderen Bundesländern geschuldet ist.
Allerdings könne man noch nicht zufrieden sein, stellt die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner klar: „Ziel muss es sein, mit effektiven Maßnahmen die Regionen zu unterstützen, die einen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen haben. Dazu zählen der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere des Schienennetzes, zudem müssen die Betreuungsangebote weiter verbessert und sichergestellt werden, dass Kommunen nicht ausbluten, weil ihnen wichtige Infrastruktur verloren geht oder beispielsweise eine ärztliche Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann.“
Ihr Kollege Rabenstein ergänzt: „Wir brauchen keine Förderung mit der Gießkanne, wie es Söder durch die massive Ausweitung der Räume mit besonderem Handlungsbedarf vorhat. Was wir brauchen, ist eine zielgerichtete Entwicklungsstrategie für Bayern. Söder muss hier nachbessern!“

 

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Pressemitteilung vom 11. Mai 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert schärferes Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Andreas Lotte greift die Appelle aus der Expertenanhörung vom 26. April im Kommunalausschuss zur Novelle des Zweckentfremdungsgesetzes auf und legt gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen der BayernSPD-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Dieser wurde jetzt im Rechtsausschuss beraten und liegt zur Mitberatung auch dem Sozialausschuss vor. „Die Experten haben deutlich gemacht, dass das Gesetz so, wie es die CSU vorgelegt hat, nicht funktionieren kann. Wir setzen uns daher mit allem Nachdruck für einen praxistauglichen Vollzug ein“, erklärte Lotte.
Der Kern des Antrags betrifft die Durchsetzbarkeit der Räumung von zweckentfremdeten Wohnraum. Städte und Gemeinden sollen das Recht bekommen, die Räumung anzuordnen und Klagen gegen den Vollzug des Gesetzes sollen keine aufschiebende Wirkung haben. „Wir wollen auch das Bewerben und Anbieten von Wohnungen zur kurzfristigen Vermietung im Internet als Tatbestand erfassen“, betont die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag.
Besonders die Vermietung von Wohnungen zu Höchstpreisen an sogenannte Medizintouristen in München hat in den vergangenen Jahren Schlagzeilen gemacht. Allein in der Landeshauptstadt werden über Internetportale wie Airbnb über 4000 Wohnungen angeboten. Die derzeit vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen reichen nicht aus, um dies zu unterbinden. Das bayerische Zweckentfremdungsgesetz wurde 2007 erlassen und läuft in diesem Jahr aus. Die SPD-Landtagsfraktion strebt eine Novelle ohne zeitliche Befristung an.
Der Kommunalausschuss des Landtages hatte im April die Leiterin des Sozialreferats der Landeshauptstadt München, Vertreter von Mietervereinen, Bayerischem Hotel- und Gaststättenverband, Städte- und Gemeindetag sowie des Eigenheimerverbandes zur Anhörung eingeladen. Obwohl die Experten etliche Einwände vorbrachten, weigert sich die CSU bisher, ihren Gesetzentwurf nachzubessern oder dem Gesetzentwurf der SPD zuzustimmen.

 

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Pressemitteilung vom 10. Mai 2017

SPD-Landtagsfraktion will Studierende in die Hochschulleitung aufnehmen – besseres Mitspracherecht gefordert

Die SPD-Landtagsfraktion will Studierende in die Hochschulleitung aufnehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde jetzt im Plenum debattiert und von der CSU bedauerlicherweise abgelehnt. „Die CSU hat offensichtlich kein Vertrauen in die Fähigkeiten von jungen Menschen. Wir wollen hingegen, dass Studierende in die Hochschulleitung aufgenommen werden und damit die Möglichkeit erhalten, gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Personal an einem nachhaltigen Konzept ihrer Hochschule zu arbeiten“, erklärte die SPD-Hochschulsprecherin Isabell Zacharias. So könne es gelingen, studentische Perspektiven gleich bei der Entscheidungsfindung einzubringen. Die Studierenden seien schließlich die größte Gruppe an den Hochschulen. „Es wäre ein Gewinn für alle, wenn sie Teil der Hochschulleitung wären“, so Zacharias.
Die Mitglieder der Hochschulleitung sind in Bayern derzeit auf den Kreis der Professorinnen und Professoren, der wissenschaftlichen sowie der künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschränkt. „Die Interessen der Studierenden sollten stärker Gehör finden“, fordert die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, Mitglied im Landtagsausschuss für Wissenschaft und Kunst. „Eine Änderung des Hochschulgesetzes wäre hier eine einfache und effektive Maßnahme. So könnten sich die Studierenden beispielsweise bei den Themen Gleichstellung, Antidiskriminierung und Inklusion aktiv einbringen und mitwirken. Mehr Autonomie für die Hochschulen muss mehr Demokratie bedeuten.“
Das innovative Konzept, die Aufgaben der Hochschulleitung zusätzlich in die Hände von Studierenden zu legen, wird bereits an vier Hochschulen in Deutschland praktiziert: An der FH Potsdam, der privaten Zeppelin-Universität Friedrichshafen, der Universität Rostock und an der Hochschule Eberswalde. Auch in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Niedersachsen wird diese Möglichkeit im Hochschulzukunftsgesetz eröffnet.
Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich auch für die Wiedereinführung der 1973 abgeschafften verfassten Studierendenschaft aus und unterstützt damit den entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen. „Wir brauchen mehr denn je mehr Demokratie an Hochschulen“, betonte Zacharias.

 

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Pressemitteilung vom 8. Mai 2017

Nach Starkregen im Kahlgrund: MdL Martina Fehlner fordert finanzielle Hilfen für zerstörte Infrastruktur

Die BayernSPD-Landtagsfraktion wird einen parlamentarischen Dringlichkeitsantrag im Landtag einbringen, um die durch Starkregen verursachten erheblichen Zerstörungen durch finanziellen Soforthilfen seitens des Landes rasch beseitigen zu können. Besonders betroffen sind Gemeinden und Landkreise in Unterfranken.
Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, die sich über das Ausmaß der Schäden vor Ort informierte, verweist auf die Gemeinde Markt Mömbris mit ihren 18 Ortsteilen, welche besonders in Mitleidenschaft gezogen wurde: „Betroffen sind hier mehrere hundert Haushalte. Die lokale Infrastruktur ist massiv geschädigt, ganze Hänge sind abgerutscht, Mauern sind eingestürzt, der Friedhof im Ortsteil Niedersteinbach ist auf nicht absehbare Zeit unbegehbar. Auch in Alzenau und Krombach gab es erhebliche Schäden durch das Unwetter. Die Staatsregierung sollte den betroffenen Kommunen im Landkreis Aschaffenburg nun schnellstmöglich unbürokratische Hilfe zuteilwerden lassen.“
Allein der Mömbriser Bürgermeister Felix Wissel geht nach einer ersten Schätzung von einer Schadenssumme von 10 Millionen Euro aus. Über 650 Einsatzkräfte der 53 Feuerwehren und des THW waren rund um die Uhr an über 350 Stellen im Einsatz. Es galt Straßen zu säubern, Keller leer zu pumpen, Gefahrenstellen zu sichern und Geröll, Schlamm und Geäst zu beseitigen. Mehrere tausend Sandsäcke wurden gefüllt und aufgeschichtet. Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Harry Scheuenstuhl, kritisiert aufgrund der Ereignisse erneut die Hilfspolitik der CSU-Staatsregierung: „Der Freistaat kann sich bei der Hilfe für die Menschen in Bayern nicht einfach zurückziehen. Der Beschluss des Ministerrats, ab 2019 sämtliche Soforthilfen für Unwetter-Katastrophen einzustellen, muss dringend überdacht werden.“
Eine Gesamtlösung für alle Menschen in Bayern müsse gefunden werden. „Es ist daher richtig, dass wir erneut Anträge zur Hilfe für betroffene Menschen und Unternehmen in den Landtag einbringen“, erklärt Martina Fehlner. Die Abgeordnete verweist zudem auf Aspekte regionaler Gleichwertigkeit: „Für mich ist wichtig, dass für Hilfen bei Starkregen und Hochwasserereignissen das Schadensbild als Grundlage für Hilfen gelten muss, nicht in welcher Region ein solches Ereignis eintritt“.
Starkregenereignisse sind unvermeidlich, werden sich häufen und sind meist nicht zu vernünftigen Bedingungen versicherbar. Dass sich die Staatsregierung schnellstmöglich damit beschäftigen müsse, forderten die SPD Abgeordneten bereits in einem Brief an Ministerpräsident Horst Seehofer. Mehr dazu hier

 

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Pressemitteilung vom 3. Mai 2017

SPD-Landtagsfraktion klagt vor Verfassungsgerichtshof gegen Bayerisches Integrationsgesetz

Die SPD-Landtagsfraktion lässt den konservativen Begriff der „Leitkultur“ verfassungsrechtlich überprüfen. Der Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen das Bayerische Integrationsgesetz eingereicht, das maßgeblich auf dem Begriff der Leitkultur basiert.
Rinderspacher betont: „Menschen gesetzlich auf die Einhaltung einer ominösen Leitkultur zu verpflichten, ohne zu definieren, was überhaupt darunter zu verstehen ist – das geht gar nicht. Ich bin überzeugt, dass die bayerischen Verfassungsrichter das genauso sehen werden. Wir haben mehrfach versucht, CSU und Staatsregierung zu konkreten Aussagen zu bewegen, was diese Leitkultur eigentlich genau sein soll. Doch sie sind bisher konkrete Antworten schuldig geblieben.“
Der Verfassungsjurist Dr. Michael Bihler vertritt die SPD-Fraktion in diesem Fall als Anwalt. Laut seiner Klageschrift verstoßen sechs Artikel des Bayerischen Integrationsgesetzes gegen die Bayerische Verfassung (Art. 1 Abs. 2, 2. Halbsatz, Art. 4 Abs. 4, Art. 6 Satz 1, Art. 11 Satz 2, Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 14 Abs. 1.):

Bereits die Präambel des Gesetzes stellt nach seiner Einschätzung die Werte in Frage, die sie zu schützen vorgibt. Das Gesetz formuliere eine Verhaltenspflicht, die Leitkultur zu achten und sich in sie einzufügen. Damit greife es in den privaten Lebensbereich von jedermann ein und beschränke die verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmung der Menschen.

Als verfassungsrechtlich unzulässig betrachtet die SPD-Fraktion auch die Vorschrift, wonach alle Kinder in bayerischen Kindertageseinrichtungen zentrale Elemente der christlich-abendländischen Kultur „erfahren“ sollen. Das Gesetz bevormunde damit die Eltern in der religiösen Erziehung ihrer Kinder. Außerdem sei der Staat zur grundsätzlichen Neutralität gegenüber einzelnen Religionen und Bekenntnissen verpflichtet.
Auch die Vorgabe, dass die bayerischen Rundfunkmedien einen Beitrag zur Vermittlung der Leitkultur leisten sollen, widerspricht nach Auffassung der Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner, medienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, der Verfassung. Zentraler Bestandteil der Rundfunkfreiheit sei die Auswahl, der Inhalt und die Ausgestaltung der Programme. Wenn die Leitkultur als prägend und verbindlich dargestellt werden solle, verletze dies die Meinungspluralität und sei verfassungswidrig.
Nach Einschätzung der SPD-Juristen ist auch die Verpflichtung von deutschen Staatsbürgern sowie Ausländern an Grundkursen über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung teilzunehmen unzulässig. Das gleiche gelte für die Androhung von 50.000 Euro Bußgeld, wenn öffentlich dazu aufgefordert wird, die geltende verfassungsmäßige Ordnung zu missachten.

 

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Pressemitteilung vom 2. Mai 2017

Anfrage der SPD-Landtagsfraktion ergibt: Anzahl der Lehrgänge an den Feuerwehrschulen in Bayern viel zu niedrig

Die Ausbildung der Feuerwehrkräfte in Bayern ist in Gefahr. Das ergab eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. Sie zeigt, dass insgesamt viel zu wenig Lehrgänge angeboten werden. Demnach können die drei staatlichen Feuerwehrschulen in Würzburg, Geretsried und Regensburg den von den Kommandanten und Kreisbrandräten gemeldeten Bedarf an Lehrgängen nur zu einem Bruchteil abdecken. „Diese Entwicklung ist höchst bedenklich, denn die Lehrgänge dienen ja der Qualitätssicherung“, mahnt SPD-Kommunalexperte Klaus Adelt. „Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf. Wir fordern die Staatsregierung deshalb auf, auch die Einrichtung einer vierten Feuerwehrschule zu prüfen. Der Bedarf ist jedenfalls da!“
Allein in Oberbayern stieg der Bedarf an Lehrgangsplätzen kontinuierlich von 2010 bis 2016 von 6059 um 14,4 Prozent auf 7082 Plätze. Im gleichen Zeitraum nahm das Kontingent an Lehrgangsplätzen aber nur um 10,8 Prozent auf 2579 Plätze zu. Das heißt: Der Bedarf ist allein in Oberbayern fast drei Mal höher als die derzeit vorhandenen Kapazitäten.
Für Niederbayern sieht es nur geringfügig besser aus: 2016 lag der Bedarf bei 2652 Plätzen, verteilt wurden aber lediglich 1306 Plätze (49,2%). Das Kontingent der Oberpfalz entsprach 1070 Lehrgangsplätzen, benötigt wurden allerdings 2532 (42%). In Unterfranken kamen auf 3171 benötigte Lehrgangsplätze nur 1253 (39,5%).
„Angesichts dieser desolaten Situation erwarten wir mehr Tempo und mehr Einsatz von der Staatsregierung bei der Ausstattung der Feuerwehrschulen“, fordert die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Das Personal arbeitet bis an seine Kapazitätsgrenzen. Jede Lehrkraft kam 2016 rein statistisch gesehen auf 101 Überstunden. Das darf nicht so weiter gehen.“

 

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Pressemitteilung vom 28. April 2017

Martina Fehlner: Rund 7,3 Millionen Euro für kommunale Hochbaumaßnahmen in die
Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg

Erfreuliche Nachrichten hat die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner für einen Reihe von Kommunen in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg, die eine staatliche Förderung für ihre Hochbaumaßnahmen erhalten werden. Diese Bewilligungen für 2017 wurden heute dem Bayerischen Landtag bekannt gegeben. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs (nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz), mit denen insbesondere Kindertageseinrichtungen, Schulen, Sportanlagen, aber auch kommunale Theater und Konzertsaalbauten gefördert werden.

Im Einzelnen werden im Landkreis Aschaffenburg folgende Baumaßnahmen gefördert:

  • Die Stadt Alzenau erhält für die Erweiterung und den Umbau der Kindertageseinrichtung im Stadtteil Kälberau 15.000 Euro
  • Die Stadt Alzenau erhält für den Hortneubau im Stadtteil Michelbach 40.000 Euro
  • Die Gemeinde Bessenbach erhält für die Generalsanierung der Grundschule und den Umbau des Erweiterungsbaus 150.000 Euro
  • Der Markt Mömbris erhält für die Generalsanierung der Sporthalle der Mittelschule im Ortsteil Schimborn 30.000 Euro
  • Der Markt Schöllkrippen erhält für den Ersatzneubau und Umbau der Grundschule 1.300.000 Euro
  • Der Markt Goldbach erhält für den Neubau der Krippe im Ortsteil Unterafferbach 50.000 Euro
  • Der Markt Großostheim erhält für den Anbau Hort an der Astrid-Lindgren-Grundschule im Ortsteil Wenigumstadt 67.000 Euro
  • Der Markt Großostheim erhält für Umbaumaßnahmen an der Grundschule Wenigumstadt zur Sicherung des Brandschutzes 140.000 Euro

Im Einzelnen werden im Landkreis Miltenberg folgende Baumaßnahmen gefördert:

  • Die Stadt Amorbach erhält für die Generalsanierung und Neubau von Freisportanlagen für die Grund- und Mittelschule sowie das Gymnasium und Umbau der Außenanlagen des Gymnasiums 127.000 Euro
  • Der Markt Elsenfeld erhält für den Umbau des vorhandenen Tennisspielfeldes an der Mittelschule in ein Kunstrasenspielfeld 50.000 Euro
  • Die Stadt Erlenbach/Main erhält für den Ersatzneubau der Barbarossa-Mittelschule, Generalsanierung der Dreifachsporthalle und Ersatzneubau der Freisportanlagen 1.200.000 Euro
  • Der Landkreis Miltenberg erhält für die Generalsanierung, Umbau und Erweiterung des Hermann-Staudinger-Gymnasiums in Erlenbach/Main 1.800.000 Euro
  • Der Landkreis Miltenberg erhält für die Generalsanierung des Johannes-Butzbach-Gymnasiums in Miltenberg 2.000.000 Euro
  • Die Gemeinde Mömlingen erhält für die Generalsanierung und Umbau der Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ 200.000 Euro
  • Der Markt Sulzbach/Main erhält einen Baukostenzuschuss zur Generalsanierung der Kindertageseinrichtung im Ortsteil Soden 108.000 Euro

Insgesamt stehen im kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2017 Mittel von 500 Millionen Euro für diese Zwecke in ganz Bayern bereit. Martina Fehlner hält diese staatlichen Zuschüsse für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen. Allerdings weist die Abgeordnete daraufhin, dass die 500 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichen, um alle dringend erforderlichen Investitionen in den Kommunen zu fördern. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich darüber hinaus in den vergangenen Jahren immer wieder für die Erhöhung der investiven Mittel eingesetzt und staatliche Gelder auch für die Schwimmbadsanierung und die energetische Gebäudesanierung in den Gemeinden und Städten gefordert.
Wie hoch der investive Bedarf in den bayerischen Kommunen ist, wird nach Ansicht von Martina Fehlner auch daran deutlich, dass derzeit zusätzlich zu den Landesmitteln noch 289 Millionen Euro Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes den bayerische Gemeinden und Landkreisen insbesondere für Barrierefreiheit und energetische Sanierung zur Verfügung stehen. Der Bund wird diese Mittel noch in diesem Jahr aufstocken, so dass weitere 293 Millionen Euro für die Sanierung von Schulhäusern an die bayerischen Kommunen vergeben werden können.

 

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Pressemitteilung vom 26. April 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert Verbesserungen bei kostenloser Schülerbeförderung – Bildungsausschuss berät Gesetzentwurf

Die SPD-Landtagsfraktion will mit einem aktuellen Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Bildungsausschuss behandelt wird, die Schulwegkostenfreiheit verbessern. Zurzeit entstehen für Eltern in Bayern in der Regel keine Ausgaben, wenn ihre Kinder mit Bus oder Bahn zur Schule fahren. Doch es gibt Ausnahmen. Die jetzige Rechtslage gewährt den Schülerinnen und Schülern in Bayern nur bis zur 10. Klasse für die notwendige Beförderung Freiheit von den Schulwegkosten. Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 bzw. deren Eltern zahlen die Fahrtkosten zur Schule jedoch zunächst aus eigener Tasche. Eine Erstattung gibt es nur für den Anteil, der über 420 Euro pro Schuljahr liegt. Völlige Kostenfreiheit besteht nur für Eltern mit drei oder mehr Kindern.
Diese Ausnahme will der Vorsitzende des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag, Martin Güll, gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion schnellstmöglich beseitigen. „Wir schließen mit unserem Gesetzentwurf eine große Gerechtigkeitslücke für die Jugendlichen ab der elften Klasse“, sagt Güll. „Die SPD tritt von jeher für eine kostenfreie Bildung ein. Das muss auch für jegliche Fahrtkosten zur Schule gelten“, fordert die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner.
Gleichzeitig will die SPD-Landtagsfraktion noch ein weiteres Ärgernis abschaffen: Eltern bekommen keinen Fahrtkostenersatz, wenn sie nach der Grundschule nicht die nächstgelegene weiterführende Schule wählen, sondern eine andere. Fehlner: „Die Eltern sollen künftig wenigstens den Betrag erhalten, der für den Transport zur nächstgelegenen Schule angefallen wäre. Schließlich herrscht in Bayern freie Schulwahl bei Realschulen und Gymnasien, die nicht durch Kostenargumente eingeschränkt werden darf.“ Beide Neuregelungen seien ein Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit in Bayern, so die SPD-Politiker.

 

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Pressemitteilung vom 25. April 2017

Martina Fehlner lud zum Planspiel „Mädchenparlament“ ein

Acht Mädchen aus Aschaffenburg, Großostheim, Heigenbrücken, Mainaschaff und Sulzbach waren auf Einladung der Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner für einen Tag Parlamentarierinnen im Bayerischen Landtag. Beim Planspiel „Mädchenparlament“, das in diesem Jahr zum zehnten Mal von der SPD-Landtagsfraktion veranstaltet wurde, schlüpften die 15- bis 18-jährigen Schülerinnen in die Rolle der Politikerin. In diesem Jahr waren Schülerinnen vom Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium und vom Kronberg-Gymnasium in Aschaffenburg sowie von der Realschule Großostheim und der Ruth-Weiss-Realschule in Aschaffenburg mit dabei. Die Mädchen diskutierten in den Ausschüssen und im Plenum aktuelle politische Themen, stellten parlamentarische Anträge und stimmten anschließend darüber ab.
So fand der Antrag für die Einführung des allgemeinen Wahlrechts ab 16 Jahren eine große Mehrheit. Die Schülerinnen sprachen sich dafür aus, die Anliegen von Jugendlichen stärker zu berücksichtigen. Keine Mehrheit fand hingegen der Vorstoß für eine Legalisierung von Cannabis. Nur wenige Stimmen wurden dafür abgegeben, einen staatlich kontrollierten Verkauf der Droge zuzulassen. Mit überwältigender Mehrheit wurden auch Tierversuche in der Wissenschaft abgelehnt.
„Die Mädchen haben heute erlebt, dass Politik ganz konkret etwas mit ihrem Leben zu tun hat und nicht abgehoben ist. Von Politikverdrossenheit keine Rede. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir die eine oder andere Teilnehmerin bei unserem Mädchenparlament in einigen Jahren als ‚echte‘ Abgeordnete im Landtag wiedersehen werden“, so Martina Fehlner.
Die SPD-Landtagsfraktion wertet das Mädchenparlament als wichtigen Beitrag zur politischen Bildung. In den vergangenen zehn Jahren konnten nahezu 2000 Schülerinnen den Bayerischen Landtag und seine parlamentarischen Entscheidungsprozesse kennenlernen.
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Pressemitteilung vom 21. April 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert: Bayern muss gut integrierten Flüchtlingen bestehende Bleibeperspektive aufzeigen

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die bayerische Staatsregierung auf, gut integrierte Geduldete aktiv auf ihre Möglichkeiten, ein dauerhaftes Bleiberecht zu beantragen, hinzuweisen. Baden-Württemberg gehe hier bereits mit gutem Beispiel voran, während Bayern Geflüchteten den Weg in Ausbildung und Arbeit immer noch schwer mache, stellt die Nürnberger Abgeordnete Angelika Weikert fest. „Bundesinnenminister de Maiziere hat beim Inkrafttreten der Neuregelung verkündet: ‚Die Botschaft ist: Ihr gehört zu uns!‘ Wenn sogar die Hardliner der baden-württembergischen CDU dazu stehen und aktiv dafür Werbung machen, darf sich die bayerische Staatsregierung nicht länger verschließen“, mahnt die asyl- und flüchtlingspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.
Seit dem 1. August 2015 besteht für geflüchtete Menschen, die sich seit mehreren Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich gut integrieren, die Chance auf eine längerfristige, gesicherte Aufenthaltserlaubnis. Vor allem Jugendliche, die in Schule und Ausbildung vollen Einsatz zeigen und Erfolge vorweisen können, können davon profitieren. Allerdings ist die Möglichkeit, dies zu beantragen weitgehend unbekannt und wird dementsprechend auch kaum genutzt.
Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner betont: „Es gibt Menschen, die in ständiger Angst vor Abschiebung leben, obwohl sie alle Voraussetzungen erfüllen, dauerhaft und in Sicherheit hier zu leben und zu arbeiten. Wenn es um Verschärfungen im Ausländerrecht geht, achtet Innenminister Herrmann immer ganz genau darauf, dass die Gesetze auch so streng wie möglich angewendet werden und jeder seine Pflichten kennt. Jetzt erwarte ich den gleichen Einsatz und die gleiche Prinzipientreue von ihm, wenn es darum geht, dass gut integrierte Ausländer von Gesetzeserleichterungen profitieren“, erklärt die Sozialdemokratin.
Bayerns Nachbarbundesland Baden-Württemberg ist beispielsweise dazu übergegangen, die Betroffenen über ihre Optionen aufzuklären und sie zur Antragstellung zu ermutigen.

 

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Pressemitteilung vom 21. April 2017

Martina Fehlner: „Ehrenamtliches Engagement ist wichtige Stütze unserer Gesellschaft“ – Jetzt für den Bürgerpreis 2017 des Bayerischen Landtags bewerben

Bereits seit dem Jahr 2000 honoriert der Bayerische Landtag mit seinem jährlichen Ehrenamtspreis, dem Bürgerpreis, vorbildliches ehrenamtliches Engagement in Bayern. In diesem Jahr unter dem Leitthema „Mein Glaube. Dein Glaube, Kein Glaube. – Unser Land! Bürgerschaftliches Engagement und weltanschaulicher Diskurs für eine Gesellschaft des Respekts und der Verständigung“.
Die Jury reagiert mit dem Leitthema 2017 auf die immer größer werdende Glaubensvielfalt im Freistaat. Viele bayerische Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich, um das Verständnis und den Respekt zwischen unterschiedlichen Religionen zu stärken und Berührungsängste abzubauen. Dieses Engagement für ein friedliches Zusammenleben wird durch den diesjährigen Bürgerpreis geehrt. Bürgerschaftlich getragene und auf Dauer angelegte Projekte sollen damit gewürdigt werden. Das Preisgeld ist auf 50.000 Euro dotiert und kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Bewerbungen können noch bis zum 8. Mai 2017 eingesandt werden.
„Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Nur durch ein offenes Aufeinander-Zugehen und respektvolles Miteinander zwischen Angehörigen unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften können Vorurteile abgebaut und Übereinstimmungen gefunden werden“, betont die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner und fügt hinzu: „Ich freue mich, dass der Bürgerpreis des Bayerischen Landtags in diesem Jahr genau diese Menschen honoriert und hoffe auf viele Bewerbungen.“
Die SPD-Politikerin möchte deshalb alle dementsprechenden Initiativen aus der Region dazu aufrufen sich zu bewerben oder andere für den Preis vorzuschlagen. Die Preisverleihung findet am 19. Oktober 2017 im Bayerischen Landtag statt. Alle weiteren Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Internetseite www.buergerpreis-bayern.de oder direkt im Bürgerbüro von Martina Fehlner, Goldbacher Str. 31, 63739 Aschaffenburg. Mail: buergerbuero@martina-fehlner.de, Tel: 06021/22244

 

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Pressemitteilung vom 18. April 2017

SPD-Landtagsfraktion kritisiert zu langsamen Wohnungsbau in Bayern

Trotz massiver Wohnungsnot kommt der Wohnungsbau in Bayern nicht vom Fleck. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilte, sind die Wohnungsfertigstellungen in 2016 gegenüber dem Vorjahr lediglich um 1,2 Prozent gestiegen. Das bedeutet ein Plus von gerade einmal 641 Wohnungen für ganz Bayern.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert daher ein strategisches Umdenken in der Wohnungspolitik. „Diese Bilanz ist mehr als enttäuschend“, kritisiert die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner und erläutert: „Damit wird das von Innenminister Herrmann selbstgesteckte Ziel von 70.000 Wohnungen pro Jahr ein weiteres Mal nicht erreicht.“
Ohne die umfassenden Bemühungen der SPD-regierten Landeshauptstadt München wäre der Wohnungsbau sogar rückläufig, macht der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Andreas Lotte deutlich: „Die Stadt konnte die Wohnungsfertigstellungen um 15 Prozent steigern. Das sind fast 1000 Wohnungen mehr als 2015 fertig gestellt wurden.“
Die SPD-Landtagsfraktion fordert daher erneut ein Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz, das unter anderem den Abbau von Verfahrensbehinderungen und Bauhemmnissen auf landesrechtlicher Ebene vorsieht. Weiter bräuchten die Städte und Landkreise mehr Handlungsmöglichkeiten, um bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können. Außerdem setzt sich die SPD-Landtagsfraktion weiter für eine zielgerichtete Förderung ein.

 

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Pressemitteilung vom 10. April 2017

SPD-Landtagsfraktion kritisiert: CSU verhindert Verbesserungen für bayerische Familien

Die CSU hat Verbesserungen und konkrete Unterstützung für bayerische Familien abgelehnt. Ein umfassendes familienpolitisches Paket der SPD-Fraktion scheiterte jetzt im Plenum des Bayerischen Landtags. Für die SPD-Sozialpolitikerin Doris Rauscher ist damit klar, dass die familienpolitischen Ankündigungen des CSU-Vorsitzenden Seehofer nur Wahlkampfrhetorik sind: „Wir wollten sehen, wie glaubwürdig die Wahlversprechen von Herrn Seehofer tatsächlich sind. Und unsere Befürchtungen haben sich bewahrheitet. Die CSU zeigt ihr wahres Gesicht. Wir kennen das ja schon von der Landtagswahl 2013. Vor der Wahl hatte Herr Seehofer den Familien Zuschüsse für ein zweites Kita-Jahr versprochen und nach der Wahl schnell wieder gestrichen.“
In diesem Zusammenhang weist die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner darauf hin, dass in Bayern nach den neuesten Erhebungen 140.000 Kinder in Armut leben. Den Familien fehlen zudem 33.000 Kita-Plätze. „Es gibt nach wie vor eine hohe Zahl von familienpolitischen Versäumnissen der Staatsregierung. Die Möglichkeiten, dies zu ändern, wurden mit der Ablehnung unserer Vorschläge bedauerlicherweise erneut vertan.“

Das Familienpaket der SPD-Fraktion beinhaltet zehn Einzelpunkte:

  1. Die bayerischen Kindertagesstätten werden für Eltern beitragsfrei gestellt.
  2. Der Freistaat startet eine Qualitätsoffensive für bayerische Kindertageseinrichtungen.
  3. Die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung wird bedarfsgerecht ausgebaut.
  4. Es wird ein Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Ganztagsschulplatz bzw. Hortplatz eingeführt.
  5. Schulweg und Lernmittel werden bis zum Abschluss der Schule oder der Lehrzeit kostenfrei gestellt.
  6. Beratungsangebote für Familien und insbesondere pflegende Angehörige sowie Alleinerziehende werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  7. Zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Familien werden zielgerichtete Sonderprogramme für die Ballungsräume und den ländlichen Raum aufgelegt.
  8. Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass eine Kindergrundsicherung eingeführt wird.
  9. Die Staatsregierung unterstützt die Einführung einer Familienarbeitszeit.
  10. Das bisherige Ehegattensplitting wird zugunsten eines Familiensplittings reformiert.

 

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Pressemitteilung vom 5. April 2017

Erfolg der SPD-Landtagsfraktion: Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium

Die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) in Bayern ist nach Ansicht des Bildungsausschussvorsitzenden Martin Güll „ein Grund zur Freude“. Er und seine Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion sehen darin einen Erfolg ihrer beharrlichen und konsequenten Oppositionsarbeit.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner betont, das sei ein guter Tag für die bayerischen Schülerinnen und Schüler: „Wir schenken ihnen mehr Zeit zum Leben und Lernen. Der ‚Rohbau‘ eines neuen G9 steht jetzt – mehr aber auch noch nicht. Wir Sozialdemokraten im Bayerischen Landtag werden uns dafür einsetzen, dass das neue G9 auch ein pädagogischer Erfolg wird. Und wir müssen uns auch um die 250.000 Kinder und Jugendlichen kümmern, die sich derzeit noch durch das G8 kämpfen. Auch sie müssen von den Verbesserungen profitieren.“
Martin Güll erinnert noch einmal an die überstürzte Einführung des G8 im Jahr 2004 durch den damaligen Ministerpräsidenten Stoiber. „Er hat den Kindern diesen Irrweg und diesen unfassbaren Stress des G8 eingebrockt. Ohne Vorbereitung, ohne Konzept und ohne Rücksicht auf die Familien wurde damals diese Entscheidung getroffen. Und die CSU-Staatsregierung brachte es über 13 Jahre nicht fertig, diese Fehlentscheidung zu korrigieren. Ein Armutszeugnis“, so Güll.
Der Bildungsausschussvorsitzende und frühere Hauptschulleiter versichert: „Wir werden auch die anderen Schularten nicht vernachlässigen. Dieses Versprechen geben wir. Das Gymnasium ist nicht alles. Die Schulleitungen an den Grund- und Mittelschulen müssen entlastet, die Ausbildungskapazitäten für Lehrkräfte an Förderschulen erweitert, sowie die Real- und Berufsschulen mit mehr Lehrkräften versorgt werden. Das ist längst überfällig. Kleinere Klassen und weniger Unterrichtsausfall sind weitere Schwerpunkte unserer politischen Forderungen im Landtag.“
Darüber hinaus sei ein „Bildungspaket für Familien“ notwendig, das die Familien und die Schulen wirkungsvoll stärkt. Dazu gehören unter anderem:

  1. der Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Ganztagsschulplatz, um die Betreuung zu sichern und Nachhilfe überflüssig zu machen
  2. die Kostenfreiheit für den Schulweg bis zum Abschluss der Schule oder der Lehrzeit
  3. eine umfassende Lernmittelfreiheit
  4. pädagogisches Zusatzpersonal wie Schulsozialarbeiter, Erzieher, Psychologen und Sonderpädagogen an allen Schulen
  5. die Abschaffung des „Grundschulabiturs“ mit den Übertrittzeugnissen und die Einführung einer längeren gemeinsamen Schulzeit

 

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Pressemitteilung vom 29. März 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert: Mehr Flüchtlinge in die Ausbildung –  Ausbildungsbetrieben keine Steine in den Weg legen

Die SPD-Landtagsfraktion hat den Umgang der Staatsregierung mit Flüchtlingen in der Ausbildung erneut scharf kritisiert und einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag ins Plenum eingebracht. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, das Bundesintegrationsgesetz auch in Bayern umzusetzen, anstatt es durch Sonderregelungen zu unterlaufen. „Die Betriebe brauchen lernwillige und engagierte Auszubildende“, erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Angelika Weikert. „Die Staatsregierung unterschätzt völlig das Potential der jungen Flüchtlinge und schadet damit massiv der bayerischen Wirtschaft.“
Hintergrund: Obwohl die Bayerische Staatsregierung das Bundesintegrationsgesetz mitgetragen hat, unternimmt es wiederholt Versuche, die Aufnahme einer Ausbildung für Flüchtlinge zu erschweren. So wurde den Behörden vom Innenministerium nahe gelegt, Anträge auf eine Ausbildung abzulehnen, sofern die Asylbewerber nicht aus Eritrea, dem Irak, dem Iran, Somalia oder Syrien stammen. „Flüchtlingen, beispielsweise aus Afghanistan, wird es dadurch unnötig schwer gemacht“, kritisiert auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner.
Ein anderes Problem sei, dass die Ausländerbehörde erst frühestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn die Zustimmung für die Ausbildung erteilen darf. „Das bedeutet eine große Unsicherheit, nicht nur auf der Seite der Flüchtlinge sondern auch auf der Seite der Betriebe. Ich frage mich, wann die Staatsregierung endlich akzeptiert, dass die Flüchtlinge auch eine Chance für den heimischen Arbeitsmarkt bedeuten.“, so Fehlner.

 

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Pressemitteilung vom 28. März 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert staatliche Grundsicherung für Kinder

Die SPD-Landtagsfraktion will Kinder durch deutlich höhere staatliche Leistungen vor Armut bewahren. Als Mittel dafür sieht die SPD-Sozialpolitikerin Doris Rauscher die Weiterentwicklung des jetzigen Kindergeldes zu einer eigenständigen Kindergrundsicherung. Mit einem Dringlichkeitsantrag, der in dieser Woche im Plenum des Bayerischen Landtags beraten wird, soll diese Reform auf Bundesebene angestoßen werden.
Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner ergänzt: „Insgesamt sind im Freistaat dem aktuellen Sozialbericht zufolge derzeit rund 140.000 Kinder von Armut betroffen. Dagegen müssen wir etwas tun.“ Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit 393 Euro als monatliches Existenzminimum. Außerdem soll nach Ansicht der SPD-Fraktion jedes Kind einen Zuschuss von rund 180 Euro für Bildung, Betreuung und soziale Teilhabe erhalten. Die Gesamtsumme für die staatlichen Zahlungen läge somit bei rund 573 Euro monatlich pro Kind.
Diese Kindergrundsicherung wird nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion nicht auf weitere Leistungen angerechnet, unterliegt aber der Besteuerung nach dem Einkommenssteuersatz der Eltern. Dadurch würden Kinder von Geringverdienern effektiv mehr Geld erhalten, als solche von Besserverdienern. Das wäre ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit, betonen Rauscher und Fehlner. Und das entspricht auch dem Konzept des „Bündnisses Kindergrundsicherung“, in dem sich eine Vielzahl von Wohlfahrts- und Familienverbänden zusammengeschlossen haben.

 

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Pressemitteilung vom 21. März 2017

10 Jahre „Equal Pay Day“: SPD-Landtagsfraktion fordert Lohngerechtigkeit

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist immer noch zu groß. Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb mehr Anstrengungen zur Angleichung der Gehälter. So verdienen in Bayern Frauen immer noch circa 25 Prozent weniger als Männer. „Der Unterschied beträgt zum Beispiel bei Ingenieurinnen 1.327 Euro im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen. Dieses Minus findet sich nicht nur auf dem Lohnzettel, sondern auch in der Rente wieder. Und das, obwohl gleicher Lohn für gleiche Arbeit geltendes Recht in Deutschland ist – Gleichstellung von Frauen und Männern ist immerhin seit mehr als 60 Jahren im Grundgesetz verankert, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die EU-Charta schreiben gleiche Entlohnung vor“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin Dr. Simone Strohmayr.
Überfällig sei deshalb auch das von Bundesfamilienministerin Schwesig im Januar verabschiedete Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern gewesen. Dieses gibt Beschäftigten einen Auskunftsanspruch über das Einkommen von Kollegen in vergleichbaren Positionen. Es löse jedoch nicht alle Probleme, wie auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, Mitglied im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes, mahnt: „Frauen haben nicht nur generell seltener einen festen Job, sie arbeiten auch allzu oft nur in Teilzeitmodellen, haben kaum Karrierechancen und verdienen weniger als ihnen zustehen würde.“
Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb gesetzliche Regelungen zur Gleichstellungen in der Wirtschaft sowie im öffentlichen Dienst. Der Freistaat Bayern könne ein Vorbild bei Karrierechancen sein. In einem Gesetzentwurf der SPD zur Novellierung der Gleichstellung in Bayern wird mit einer Quotenregelung sichergestellt, dass in allen Laufbahnen der Frauenanteil auf 50% angehoben wird.
Auch könne man, so Fehlner, vom Beispiel skandinavischer Länder lernen. Dort profitieren Frauen von einem besseren Angebot der Kinderbetreuung und paritätischen Elternzeit-Modellen. Der „Equal Pay Day“ fand am Samstag, den 18.03.2017 bereits zum zehnten Mal statt.

 

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Zum Thema: „Auswirkungen G9 im Regierungsbezirk Unterfranken

Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner vom 16. März 2017

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, hatte am 13. März 2017 folgende Anfrage gestellt, bezüglich der Auswirkungen von G9 in Unterfranken.

Da die Verlängerung der gymnasialen Schulzeit von acht auf neun Jahre eine Vielzahl von Anpassungen des Bildungswesens in Bayern erfordern wird, frage ich die Staatsregierung, welche baulichen, pädagogischen und schulorganisatorischen Veränderungen (bitte personelle und allgemeine Veränderungen angeben), ergeben sich für den Regierungsbezirk Unterfranken (bitte für die Landkreise und kreisfreien Städte, Gemeinden und einzelnen Gymnasien jeweils gesondert angeben)?“

Hier die Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 16.03.2017

Ende Juli 2016 hat sich das bayerische Kabinett auf seiner Klausurtagung in St. Quirin mit der Weiterentwicklung des Gymnasiums befasst. Dabei wurde zunächst eine Dialogphase beschlossen, in die Vertreter der Schulfamilie, der Verbände und der Bildungspolitik einbezogen werden. Ziel dieser Gespräche war es, auf der Basis der Erfahrungen aus der Pilotphase der Mittelstufe Plus ein langfristig tragfähiges Modell für die Zukunft des Bayerischen Gymnasiums zu entwickeln, das den geänderten Erfordernissen wie der zunehmend heterogenen Schülerschaft und unterschiedlichen Schulstandorten Rechnung trägt.
Diese Dialogphase ist nach Spitzengesprächen, die Anfang März in der Staatskanzlei stattgefunden haben, abgeschlossen. Der Prozess befindet sich nun in der Entscheidungsphase; eine Grundsatzentscheidung zum künftigen Lernzeitangebot ist indes noch nicht getroffen.
Eine mögliche Grundsatzentscheidung zur Einführung eines neuen, ggf. neunjährigen Lernzeitangebots am Gymnasium – wovon die Anfrage zum Plenum in einer Vorfestlegung auszugehen scheint – wird selbstverständlich entsprechende Folgeentscheidungen bzw. weiteren Regelungsbedarf nach sich ziehen, dem in geeigneter Weise Rechnung zu tragen wäre. Die weiteren Entscheidungen setzen erst eine Grundsatzentscheidung voraus.

 

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Pressemitteilung vom 14. März 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert bessere Unterstützung der Jugend und Jugendverbände

Die SPD-Landtagsfraktion möchte Jugendliche und Jugendverbände in Bayern besser unterstützen. Dazu hat die Fraktion ein umfangreiches Antragspaket in den Landtag eingebracht, welches in der heutigen Plenardebatte behandelt wird. Der neue jugendpolitische Sprecher Herbert Woerlein sagte dazu: „Kein junger Mensch darf auf der Strecke bleiben, Jeder Jugendliche, der durchs Raster fällt, ist einer zu viel!“ Woerlein fordert die Staatsregierung auf, sozial benachteiligte Jugendliche beim Einstieg in das Berufsleben stärker zu unterstützen, zum Beispiel durch bessere Förderung von Jugendwerkstätten.
Insgesamt müssten Jugendlichen mehr Möglichkeiten gegeben werden, sich im öffentlichen Leben einzubringen, etwa durch politische Partizipationsmöglichkeiten oder Aktivitäten in Jugendverbänden. „Jugend und Jugendverbände müssen durch Gesetzesinitiativen viel besser unterstützt werden, damit eine wirklich zukunftsorientierte Jugendpolitik umgesetzt wird“, unterstreicht auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. Die Politik müsse die Jugendlichen in ihren Interessen und in ihrer Vielfalt ernst nehmen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
In diesem Zusammenhang fordert die SPD-Landtagfraktion die Staatsregierung auf, auch einen Aktionsplan gegen Homophobie vorzulegen und ein neues Fachprogramm für geschlechtersensible Teilhabe in der Jugendarbeit vorzulegen.

 

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Pressemitteilung vom 13. März 2017

Martina Fehlner kritisiert: Petition für Schwimmbaderhalt in Mönchberg abgelehnt – Kommunen müssen für den Erhalt ihrer Schwimmbäder unterstützt werden

Die SPD-Landtagsfraktion stemmt sich weiter gegen das Schwimmbadsterben in Bayern. Das Spessartbad der Marktgemeinde Mönchberg (Lkr. Miltenberg) ist eines von über 50 von der Schließung bedrohten kommunalen Schwimmbäder in Bayern (u.a. auch Amorbach, Erlenbach/Main, Großwallstadt, Bürgstadt, Stockstadt). Damit wollten sich die Bürgerinnen und Bürger der unterfränkischen 2600-Seelen-Gemeinde aber nicht abfinden und sammelten innerhalb von zehn Tagen über 1000 Unterschriften für eine Petition, in welcher sie ein Förderprogramm für kommunale Schwimmbäder fordern.
Die Petition war letzte Woche auch Thema im Landtag, denn „die Mönchberger haben ein Recht gehört zu werden“, betont Klaus Adelt, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für kommunale Daseinsvorsorge. Er bedankte er sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement: „Sie haben erneut ein Thema auf die Agenda gesetzt, das vielen unter den Nägeln brennt. Ich hoffe, andere Kommunen folgen Ihrem Beispiel, auf dass wir uns immer und immer wieder mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Die SPD-Fraktion können Sie dabei an Ihrer Seite wissen“, versicherte Adelt.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner unterstreicht noch einmal die Wichtigkeit der Schwimmbäder: „Gerade im ländlichen Raum sind die Frei- und Hallenbäder ein Dreh- und Angelpunkt. Hier verbringen Familien im Sommer einen Großteil ihrer Freizeit, hier lernen Kinder das Schwimmen, hier treffen sich die Jugendlichen mit ihren Freunden. Wenn ein Bad geschlossen werden muss, geht vor Ort ein Stück Lebensqualität verloren.“ Und genau das werde passieren, wenn man die Kommunen mit ihren Bädern im Regen stehen lässt, befürchtet Fehlner.
Die SPD-Landtagsfraktion hatte sich bereits im vergangenen Jahr für ein Sonderförderprogramm des Freistaats zum Erhalt der kommunalen Hallen- und Freibäder eingesetzt. Der entsprechende Antrag wurde jedoch bedauerlicherweise von der CSU-Mehrheit abgelehnt. Auch der SPD-Kreisverband Miltenberg hatte damals über 1000 Unterschriften für den Erhalt der Freibäder im Landkreis Miltenberg gesammelt und an den Landtag übergeben.
Gerade angesichts der steigenden Zahl von Nichtschwimmern müsse endlich gegengesteuert werden. Die SPD-Abgeordneten verweisen dabei auch auf das Finanzausgleichsgesetz, aus dem die Förderung kommunaler Breitensportanlagen 1995 ersatzlos gestrichen wurde. „Wir sehen jetzt, wohin das geführt hat. Was wir dringend brauchen, ist eine Kehrtwende. Die vorhandenen Fördertöpfe greifen nicht“, kritisierte Adelt und appellierte an die CSU-Fraktion, endlich ihren Widerstand gegen ein Sonderförderprogramm für kommunale Schwimmbäder aufzugeben. Die CSU-Fraktion blieb allerdings unnachsichtig und lehnte auch die Petition aus Mönchberg ab.
In den letzten zwanzig Jahren mussten bayernweit rund 170 Schwimm- und Hallenbäder schließen, weil die Kommunen sich deren Unterhalt oder Sanierung nicht mehr leisten konnten. Von den derzeit verbliebenen 910 öffentlichen Schwimmbädern ist mittlerweile jedes dritte sanierungsbedürftig (299). 54 von ihnen droht sogar die Schließung.

 

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Pressemitteilung vom 10. März 2017

SPD-Landtagsfraktion will Wohnungsbau beschleunigen – jährlich werden 100.000 neue Wohnungen in Bayern benötigt

Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Andreas Lotte hat jetzt in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags stellvertretend für seine Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion erneut ein Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz gefordert. In Bayern werden jährlich 100.000 neue Wohnungen gebraucht, davon 20.000 geförderte. Dafür müssten die Verfahrensbehinderungen und Bauhemmnisse auf landesrechtlicher Ebene dringend abgebaut werden. Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner macht deutlich: „Die Städte und Landkreise brauchen mehr Handlungsmöglichkeiten, damit sie bezahlbaren Wohnraum schaffen können. In Bayern fehlen vor allem bezahlbare Wohnungen für Geringverdiener, Familien und Senioren.“
In der Aussprache zum entsprechenden Dringlichkeitsantrag der CSU kritisierte Lotte: „Dieser Antrag ist eine wohnungspolitische Bankrotterklärung der Staatsregierung.“ Die Staatsregierung habe die Wohnungsbauförderung auf ein historisches Tief von aktuell 87 Millionen Euro gesenkt und damit auf das niedrigste Niveau seit 1945. Statt ihrer Verantwortung in der Wohnungsbaupolitik für die Menschen in Bayern gerecht zu werden, schiebe die Staatsregierung die Schuld auf den Bund. Der Bund aber habe auf SPD-Initiative die Mittel für den sozialen Wohnungsbau gegenüber 2015 verdreifacht und die Länder mit 1,5 Milliarden Euro unterstützt.
Die SPD-Landtagsfraktion bezeichnete das kommunale Förderprogramm im Wohnungspakt Bayern als Desaster. „Gerade einmal die Hälfte der versprochenen Wohnungen konnte bis jetzt gefördert werden. Der Wohnungspakt Bayern bleibt fast wirkungslos“, bilanzierte Lotte. Es sei höchste Zeit zum Handeln, unterstreicht auch Fehlner.

 

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Pressemitteilung vom 7. März 2017

Internationaler Frauentag: SPD-Landtagsfraktion fordert Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Die Frauenpolitikerinnen der SPD-Landtagsfraktion setzen sich für ein flächendeckendes Netz von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen und deren Kinder ein. Eine aktuelle Studie der Universität Erlangen-Nürnberg hat eine dramatische Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen Bedarf an Hilfsangeboten und dem bestehenden Angebot ergeben. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Simone Strohmayr fordert nachdrücklich: „Für von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder muss der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe, den wir schon lange anmahnen und den die CSU seit Jahr und Tag blockiert, endlich umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist der umgehende Ausbau der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Fachberatungsstellen. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass er seiner Schutzfunktion für Frauen umfassend gerecht wird.“
Das Sozialministerium hatte die „Studie zur Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern“ selbst in Auftrag gegeben, ignoriere nun aber die Besorgnis erregenden Ergebnisse, bemängelt auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner: „Es fehlt an Frauenhausplätzen in Bayern. Jede zweite um Hilfe suchende Frau muss abgewiesen werden. Die Stellenkapazitäten in den Frauenhäusern sind nach der aktuellen Studie für die fachgerechte Arbeit nicht ausreichend. Die unzureichende Finanzierung ermöglicht Frauenhäusern oft keine Kostenübernahme für auswärtige Frauen, die meisten Häuser sind auf zusätzliche Spenden zwingend angewiesen. Die Staatsregierung muss hier nun endlich Gelder freimachen, um diese unhaltbaren Zustände zu beseitigen.“
Auch die AWO Bayern schlägt wegen der dramatischen Unterfinanzierung und Unterbesetzung in Bayerns Frauenhäusern Alarm: „Zu wenig Geld und zu wenig Personal führen zu extremen Belastungssituationen und zu Dauerstress für die Mitarbeiterinnen und Betreuerinnen. Dass jede zweite Frau in Not wegen fehlender Plätze abgewiesen werden muss, ist skandalös“, fasste die stellvertretende Vorsitzende der bayerischen Arbeiterwohlfahrt Brigitte Protschka beim heutigen Fachgespräch von Vertreterinnen der bayerischen Frauenhäuser mit der SPD-Fraktion zusammen.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung daher in einem Dringlichkeitsantrag auf, den Schutz der Frauen endlich ernst zu nehmen. Dringend umzusetzen sind:

  • die Erhöhung der personellen Kapazitäten in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen/Notrufen
  • die Überarbeitung der bayerischen Richtlinien für Frauenhäuser und Frauennotrufe
  • der Ausbau der Frauenhausplätze und flankierende Maßnahmen durch einen besseren Zugang zum sozialen Wohnungsmarkt
  • die Schaffung von Wohnraum für bedrohte Frauen nach dem Aufenthalt im Frauenhaus
  • Maßnahmen zum zielgruppenspezifischen Ausbau aller Beratungsangebote
  • der Einsatz auf Bundesebene für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor Gewalt für Frauen und Kinder
  • der Einsatz für eine Finanzierung, die allen von Gewalt betroffenen Frauen mit ihren Kindern unbürokratisch Zugang zu Schutz und Hilfe ermöglicht

In Bayern werden laut einer Studie des Instituts für empirische Sozialforschung (IfeS) pro Jahr 140.000 Frauen Opfer körperlicher und sexueller Gewalt, 90.000 werden schwer misshandelt. In 40 Frauenhäusern in Bayern stehen derzeit 367 Plätze für Frauen und 456 Plätze für Kinder zur Verfügung. Damit kommt auf 10.000 Einwohner nur ein Frauenhaus-Platz. Die Empfehlungen des Vereins Frauenhauskoordinierung liegen bei 1:7500.

 

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Pressemitteilung vom 3. März 2017

Armutsbericht: Steigende Armut auch in Bayern – SPD-Landtagsfraktion fordert mehr Unterstützung für Kinder
und ihre Familien

Anlässlich der Vorstellung des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes fordert die SPD-Landtagsfraktion die Staatsregierung auf, ihre Anstrengungen gegen drohende Armut zu verstärken. „Dass auch in unserem reichen Bundesland die Armutsgefährdung weiterhin zunimmt, halte ich für einen erschreckenden Trend! Gerade für die besonders von Armut betroffenen Personengruppen wie Alleinerziehende muss der Freistaat zielgerichtete Maßnahmen in die Wege leiten, um diesen Trend zu stoppen“, macht die sozialpolitische Sprecherin Doris Rauscher deutlich.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner erklärt: „Der beste Schutz vor Armut ist eine durchgehende Erwerbsbiografie, für die es Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beim Übergang von Schule und Beruf und eines besseren Schutzes vor schlecht bezahlter Arbeit und prekärer Beschäftigung bedarf. Auch die Einführung einer Kindergrundsicherung ist dringend geboten.“
Dem Bericht zufolge lag die Armutsgefährdungsquote in Bayern 2015 bei 11,6 Prozent und ist damit das dritte Jahr in Folge angestiegen. Insbesondere in den Regionen Bayerischer Untermain, der Industrieregion Mittelfranken und der Region Oberfranken-Ost ist im Vergleich zu den Vorjahren ein deutlicher Anstieg der Armutsgefährdungsquote zu verzeichnen.
Gerade auch im Hinblick auf das Ziel gleicher Lebensverhältnisse in ganz Bayern müsse die Staatsregierung handeln, fordert die SPD-Landtagsfraktion. Besonders von Armut bedroht seien wie in den Vorjahren Alleinerziehende ebenso wie kinderreiche Familien, Erwerbslose sowie Menschen mit Migrationshintergrund.

 

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Pressemitteilung vom 1. März 2017

Bayern hinkt beim Ausbau von Ganztagsschulen hinterher – SPD-Landtagsfraktion fordert Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz

Nach Bekanntwerden der neuesten Bertelsmann-Studie „Chancenspiegel“ stellt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Martin Güll ernüchtert fest: „Jetzt haben wir es wieder schwarz auf weiß: Bayern ist im Ländervergleich Schlusslicht bei den Ganztagsschulen. Nur 15 Prozent aller Schüler gehen in eine Ganztagsklasse, in Gymnasien und Realschulen nicht einmal zwei Prozent.“ Seit Monaten fordert die SPD-Landtagsfraktion einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz. „Die CSU lehnte vor wenigen Monaten den jüngsten Gesetzentwurf der SPD erneut ab mit dem Hinweis, die Ganztagsbetreuung für bayerische Schüler sei bedarfsgerecht und auskömmlich“, ärgert sich Güll.
„Es sollte in Bayern keine allgemeinbildende Schule mehr geben ohne Ganztagsangebote“, fordert auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. Dabei stellt sie klar, dass niemand in eine Ganztagsklasse gezwungen werden soll. „Aber es darf einfach nicht sein, dass sich Eltern nicht darauf verlassen können, dass nach dem Kindergarten Ganztagsangebote an den Schulen nicht ausreichend zur Verfügung stehen.“
Der aktuelle Chancenspiegel 2017 der Bertelsmann-Stiftung untersucht für den Zeitraum von 2002 bis 2014, wie es in den einzelnen Bundesländern um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen in den deutschen Schulsystemen steht. Demnach seien in Bayern im letzten untersuchten Schuljahr 2014/15 fast 50 Prozent (49,2 %) aller Schulen Ganztagsschulen (Bundeswert: 59,4 Prozent). „Diese Zahl kommt nur deshalb zustande, weil Bayern alle Schulen, die wie Gymnasien eine Mensa oder auch nur eine Betreuungsgruppe haben, schon als Ganztagsschule bezeichnet. Die Wahrheit ist, dass nur ganz wenige öffentliche Grundschulen über ein offenes oder gebundenes und vor allem kostenfreies Ganztagsschulangebot verfügen. Ganz schlecht schaut es bei den Gymnasien und Realschulen in Bayern aus“, stellt Güll fest.
Außer an den Mittelschulen gebe es in weiterführenden Schulen so gut wie keine gebundenen, d.h. über den Tag rhythmisierten, Ganztagsklassen. „Das ist ein unhaltbarer Zustand und kann nur durch einen Rechtsanspruch geändert werden“, wiederholt Fehlner die Forderung der SPD-Landtagsfraktion. Bei allen Ausbauplänen sei aber entscheidend, dass auf die Qualität geachtet werde. „Wer mehr will als Betreuung, muss gute Ganztagsschulen schaffen. Das kostet Geld, bringt aber auch die vielfach geforderten Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen“, so Fehlner.

 

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Pressemitteilung vom 28. Februar 2017

SPD-Landtagsfraktion kritisiert: Zu viele Verkehrstote auf Bayerns Straßen – Prävention muss verstärkt werden

Betroffen äußert sich die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner zu den aktuell verkündeten Unfallzahlen auf Bayerns Straßen: „Jeder und jede einzelne Verkehrstote ist eine menschliche Tragödie. Viele Unfälle ließen sich durch verstärkte Aufklärung der Autofahrer, aber auch durch schärfere Sanktionen und straßenbauliche Maßnahmen verhindern.“
Auch der SPD-Verkehrsexperte Bernhard Roos fordert: „Die Ursachen müssen klar analysiert und schnellstmöglich behoben werden. Man muss sich fragen, warum Bayern über dem bundesdeutschen Durchschnitt liegt.“ Den gestiegenen Unfallzahlen aufgrund von Alkohol am Steuer und überhöhter Geschwindigkeit müsse man mit verstärkter Aufklärung, aber auch mit empfindlichen Sanktionen begegnen.
„Profitieren statt profilieren ist das Gebot der Stunde: Anstatt sich mit der PKW-Maut profilieren zu wollen, sollte die CSU sich besser darum kümmern, wie die Autofahrer von einer erhöhten Sicherheit profitieren können“, fügt Roos an.

 

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Zum Thema: „Der Spessart als dritter Nationalpark in Bayern – Teil III“

Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner vom 24. November 2016

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, hatte am 1. Dezember  2016 folgende Anfrage gestellt, bezüglich der Pläne des Bayerischen Umweltministeriums für einen dritten bayerischen Nationalpark womöglich im Spessart.

Es war ein überraschender Vorstoß von Umweltministerin Ulrike Scharf, als sie im vergangenen Sommer plötzlich Rhön und Spessart als mögliche Standorte für einen dritten Nationalpark in Bayern ins Gespräch brachte. Mit 171.000 Hektar Fläche ist der Naturpark Bayerischer Spessart eine sehr vielseitige Kulturlandschaft. Nach den Vorgaben der Staatsregierung ist davon auszugehen, dass der Nationalpark überwiegend in einem möglichst geschlossenen Gebiet der Staatsforsten im Hochspessart und des Forstbetriebs Rothenbuch eingerichtet werden könnte.

Ich frage die Bayerische Staatsregierung:

  1. Gibt es eine Erhebung darüber, wie viele Festmeter Stammholz im Naturpark Spessart jedes Jahr insgesamt und von welchen Betrieben eingeschlagen werden?
  2. a) Wie viele Festmeter Stammholz werden in den Staatsforsten im Naturpark Spessart jedes Jahr eingeschlagen und vermarktet (bitte mit Auflistung nach Forstbetrieben, unterteilt nach Buche und Eiche)?
  3. b) Wie hoch ist der Erlös, der damit erwirtschaftet wird?
  4. c) Wie haben sich die Erlöse für einen Festmeter Stammholz bei Buche und Eiche aus dem Spessart in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
  5. a) Welche Betriebe sind die Hauptabnehmer von Stammholz aus den Staats-forsten des Spessarts?
  6. b) Welche Bedeutung hat der Export von Spessartholz?
  7. c) Wie schätzt die Staatsregierung die Nachfrage nach Eiche und Buche aus dem Spessart ein?
  8. Wären mit der Ausweisung eines Nationalparks Spessart Lieferengpässe zu erwarten?

Hier die Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20.02.2017

Die o. g. Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner beantworte ich, nach Beteiligung der Bayerischen Staatsforsten AöR (BaySF), wie folgt:

1: Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur (BWI 3) können einen Anhalt für die Gesamtnutzung einschließlich Stammholz liefern. Allerdings sind Naturpark Spessart und Wuchsgebiet Spessart-Odenwald als Basis der BWI 3 nicht völlig deckungsgleich. Zusätzlich sind aufgrund des Stichprobenumfangs der BWI 3 einige Auswertungen, z. B. Aufschlüsselung nach Besitzarten, statistisch nur eingeschränkt belastbar. Die Ergebnisse der BWI 3 sind im Internet frei zugänglich unter: www.bundeswaldinventur.de sowie www.bundeswaldinventur.bayern.de. Die mittlere jährliche Nutzung (alle gefällten oder nicht mehr vorhandenen Bäume ohne Totholz) in den Jahren 2002 bis 2012 betrug demnach:

Eigentumsart 1.000 m³/Jahr

Staatswald Bund 10

Staatswald Land 460

Körperschaftswald 520

Privatwald 330

Gesamt 1.320

  1. a: Die Forstbetriebe Hammelburg, Heigenbrücken und Rothenbuch der BaySF bewirtschaften den der BaySF übertragenen Staatswald des Freistaats Bayern im Spessart. Die Forstbetriebsflächen Rothenbuchs und Heigenbrückens liegen im Wesentlichen, die Hammelburgs zum Teil im Naturpark Spessart. Eine Feinabgrenzung und exakte Zuordnung der vermarkten Mengen zur angefragten Gebietskulisse ist nicht vorhanden und wäre nur mit hohem Aufwand möglich. Bei Buche und Eiche sind eingeschlagene und vermarktete Menge Stammholz über die letzten Geschäftsjahre (GJ) der Größenordnung nach gleich und auf konstantem Niveau:

Forstbetrieb fm im GJ 2016

Hammelburg 17.900

Heigenbrücken 11.100

Rothenbuch 22.100

Damit tragen die drei Spessartforstbetriebe 1/3 der gesamten Laub-Stammholz-Vermarktungsmenge der BaySF. Bei Eichen-Stammholz tragen allein diese ebenso 1/3 der gesamten Vermarktungsmenge der BaySF.

  1. b: Der Verkaufserlös im Geschäftsjahr 2016 betrug rund 4,5 Mio. €.
  2. c: Die Erlöse haben sich in den letzten zehn Jahren positiv entwickelt und sind bei beiden Baumarten deutlich angestiegen:

Stammholz € je fm im GJ 2006 / € je fm im GJ 2016

Buche 60,42 / 76,32

Eiche 99,11 / 131,41

Die Spitzenerlöse für Eichenwertholz, insbesondere Furnierqualitäten, bewegen sich durchgängig in den letzten zehn Jahren in einer Größenordnung von 3.500 € je Festmeter.

  1. a: Hauptabnehmer sind zahlreiche regionale Sägewerke und Furnierbetriebe. So liegen drei der fünf in Deutschland ansässigen bedeutenden Eichenfurnierwerke rohstoffnah im Spessart.
  2. b: Der Export von Rohholz aus dem Spessart ist bei der BaySF von marginaler Bedeutung. Jedoch sind bei verarbeiteten Produkten Renommee und Bedeutung von Holz aus dem Spessart sehr hoch. Zum Beispiel hat die Firma Apple bei der Innenausstattung der neuen Zentrale in Cupertino, Silicon Valley, bewusst auf die Eleganz von Spessart-Eichenholz gesetzt.
  3. c: Die Nachfrage wird als hoch eingeschätzt und dürfte zukünftig noch steigen, z.B. durch neue Verwertungsmöglichkeiten wie Buchen-Brettschicht-holzträger. Bei der Buche ist der Spessart, neben hervorragenden Qualitäten von Wert- und Stammholz, eine tragende Säule der Laubholzversorgung für die Region, aber auch für andere Bundesländer. Durch das langsame und gleichmäßige Wachstum der Spessarteichen, basierend auf den spezifischen Standortseigenschaften des Buntsandsteins und einer langen, behutsamen Bewirtschaftungstradition, ist deren Holzqualität ausgezeichnet. Daher wird sie in der Branche als „milde Spessarteiche“ hoch gelobt. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal und hat den weltweit ausgezeichneten Ruf der Spessarteiche begründet. Sie ist seit Jahrzehnten begehrt und konstant nachgefragt.

4.: Ja, da die Nachfrage, insbesondere nach Spessarteiche, nicht mehr erfüllt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Brunner

 

 

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Pressemitteilung vom 20. Februar 2017

SPD-Landtagsfraktion kritisiert: Staatsregierung lässt Kommunen bei der Wohnraumförderung im Stich

Die Staatsregierung lässt die Kommunen beim Bau von Mietwohnungen im Stich. Wie eine SPD-Anfrage ergab, wurden im vergangenen Jahr im „Wohnungspakt Bayern“ lediglich 758 Wohnungen gefördert, versprochen waren mindestens 1500. „Mit der unzureichenden Förderung der Kommunen fehlt eine Säule des Wohnungspakts und damit wackelt auch der Wohnungspakt Bayern“, erklärt der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Andreas Lotte.
Das kommunale Förderprogramm ist die zweite Säule und richtet sich an Gemeinden, vor Ort Wohnraum für einkommensschwache Personen und anerkannte Flüchtlinge zu schaffen. Das Vierjahresprogramm begann 2016 und ist mit 150 Millionen Euro jährlich ausgestattet.
Die SPD-Landtagsfraktion hatte die Staatsregierung bereits im März 2016 dazu aufgefordert, bei der zweiten Säule nachzubessern und insbesondere Rechtssicherheit zu schaffen, damit nicht nur Kommunen, sondern auch kommunale Wohnbaugesellschaften an dem Programm teilhaben können. Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner fordert, den Kreis der Antragsberechtigten zu erweitern: „In vielen bayerischen Städten und Gemeinden gibt es kommunale Unternehmen, die zum Teil schon seit Jahrzenten im sozialen Wohnungsbau bzw. im Mietwohnungsbau tätig sind, die aber nicht in den Genuss des Wohnungspakts Bayern kommen. Die neuen Zahlen bestätigen nun, dass wir mit unserer Forderung absolut richtig liegen.“
Die SPD-Fraktion fordert zudem bereits seit langem ein Beschleunigungs-Gesetz für den Wohnungsbau, um die Voraussetzungen für 100.000 Wohnungen pro Jahr zu schaffen. Mindestens 20.000 davon sollen öffentlich gefördert werden.

 

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Pressemitteilung vom 17. Februar 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert Masterplan für ein neues G9 – 1000 zusätzliche Lehrkräfte notwendig

Die SPD-Landtagsfraktion fordert einen Masterplan zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums. „Wir haben jetzt die unwiederbringliche Chance, das Gymnasium zu verbessern. Wir sollten sie ergreifen und gemeinsamen mit allen Beteiligten die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen“, betont der Vorsitzende des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag Martin Güll.
Die Entscheidungen müssten unter Einbindung aller Beteiligten gefällt werden. Schließlich habe sich ein breites Bündnis aus Bayerischem Philologenverband, Direktorenvereinigung, Landeselternvereinigung an Gymnasien, Landesschülerrat, Bayerischem Landkreistag und Städtetag für eine längere Schulzeit am Gymnasium ausgesprochen. Ebenso wünschten sich zahlreiche Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern mehr Lernzeit am Gymnasium.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner fordert eine zügige Entscheidung und Planungssicherheit für Schulen und Kommunen. Ebenso dringend sei ein klarer Finanzierungsplan im Staatshaushalt für zusätzliche Lehrer und den Raumbedarf. Die SPD-Landtagsabgeordneten rechnen damit, dass für das G9 langfristig mindestens 1000 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden müssen. Weiter dürfe nicht der Fehler gemacht werden, nicht alle Beteiligten einzubeziehen. Besonders wichtig sei es, auch, die Vorschläge der Schülerinnen und Schüler aufzugreifen. In sogenannten Bildungskonferenzen sollten zudem auch Wünsche und Anregungen von Eltern und Lehrkräften eingebracht werden können.

 

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Pressemitteilung vom 14. Februar 2017

SPD-Landtagsfraktion fordert kostenfreien Schulbus – Elternbeiträge sollen abgeschafft werden 

Die SPD-Landtagsfraktion will mit einem aktuellen Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Plenum beraten wird, die Schulwegkostenfreiheit verbessern. Für Eltern entstehen in Bayern eigentlich keine Ausgaben, wenn ihre Kinder mit Bus oder Bahn zur Schule fahren. Doch es gibt Ausnahmen. Dies wollen die SPD-Abgeordneten im bayerischen Landtag jetzt ändern. „Wir schließen mit unserem Gesetzentwurf eine große Gerechtigkeitslücke für die Jugendlichen ab der elften Klasse“, sagt der Vorsitzende des Bildungsausschusses Martin Güll. Bisher nämlich zahlen die Eltern zunächst die Fahrtkosten zur Schule aus eigener Tasche. Eine Erstattung gibt es nur für den Anteil, der über 420 Euro pro Schuljahr liegt. Völlige Kostenfreiheit besteht nur für Eltern mit drei oder mehr Kindern. „Die SPD tritt von jeher für eine kostenfreie Bildung ein. Das muss auch für jegliche Fahrtkosten zur Schule gelten“, fordert deshalb auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner.
Gleichzeitig will die SPD noch ein weiteres Ärgernis abschaffen: Eltern bekommen bisher keinen Fahrtkostenersatz, wenn sie für ihre Kinder nach der Grundschule nicht die nächstgelegene weiterführende Schule wählen, sondern eine andere. Hier sollen die Eltern künftig wenigstens den Betrag erhalten, der für den Transport zur nächstgelegenen Schule angefallen wäre. Schließlich herrscht in Bayern bei Realschulen und Gymnasien freie Schulwahl, die nicht durch Kostenargumente eingeschränkt werden darf.
Beide Neuregelungen seien ein Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit in Bayern. Fehlner: „Der Betrag, der für den Schulbus aufgebracht werden muss, steht den Familien nicht für deren Konsum zur Verfügung. Mit der angestrebten Regelung sorgt die SPD dafür, dass Eltern real mehr Geld in ihrem Geldbeutel haben.“

 

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Pressemitteilung vom 13. Februar 2017

SPD-Tourismusexpertin Martina Fehlner fordert Konzept für nachhaltigen Tourismus, Ausbau der Barrierefreiheit und Versorgung mit schnellem Internet

Anlässlich der heute veröffentlichten sehr erfreulichen Tourismuszahlen für Bayern fordert die tourismuspolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Martina Fehlner weitere notwendige Weichenstellungen im Bayern-Tourismus. „Wir können uns freuen, dass Bayern nach wie vor das beliebteste Reiseland in Deutschland ist. Das haben wir vor allem den engagierten Leistungsträgern vor Ort zu verdanken, die alles dafür tun, dass sich die Gäste in Bayern wohlfühlen“, betont Fehlner. „Die hervorragenden Zahlen sollten jetzt aber auch Ansporn sein, weitere Anstrengungen beispielsweise beim Ausbau der Barrierefreiheit, der Förderung des Tourismus im ländlichen Raum und der Weiterentwicklung eines naturnahen, nachhaltigen Tourismus anzupacken.“
Zwar ist die Zahl der Übernachtungen im Freistaat im vergangenen Jahr erneut angestiegen, trotzdem müsse man die Zukunft und hier vor allem den demographischen Wandel und den Klimawandel verstärkt im Blick haben, fordert Fehlner. Wir brauchen ein schlüssiges Gesamtkonzept für die nachhaltige Tourismusentwicklung in Bayern. Es müssen konkrete Maßnahmen getroffen werden, um beispielsweise die betroffenen Mittelgebirgs- und Alpenregionen dabei zu unterstützen, sich unabhängiger vom Schnee zu machen und Alternativangebote zu entwickeln.“
Im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel spiele der Aspekt der Barrierefreiheit auch im Tourismus eine wichtige Rolle. Dies gilt insbesondere für Beherbergungsbetrieben, bei Verkehrsmitteln und öffentlichen touristisch relevanten Einrichtungen. „Bayern muss ein Reiseziel für alle sein. Wichtig ist daher auch die Schaffung von Angeboten barrierefreier touristischer Aktivitäten, wie zum Beispiel barrierefreier Wegenetze. Hier muss die Staatsregierung entsprechende Anstrengungen unternehmen, um den Ausbau voranzutreiben und zu fördern!“
Ein Schwerpunkt beim Tourismus sollte zukünftig auch auf wenig entwickelte, ländliche Regionen gesetzt werden, in denen touristisches Potenzial vorhanden ist.
Die Schere der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf dem Land und in der Stadt gehe in einigen Regionen Bayerns immer weiter auseinander. Der Funktionsverlust des ländlichen Raums schreite voran: „Die örtliche Infrastruktur dünnt in ländlichen Gebieten aus, das ÖPNV-Angebot geht zurück, Gasthäuser schließen, die junge Bevölkerung wandert ab“, mahnt die SPD-Tourismusexpertin. „Ein funktionstüchtiger ländlicher Raum mit lebendigen, authentischen Dörfern, intakter Natur und Landschaft sowie einer für Urlauber attraktiven Infrastruktur ist die Basis für erfolgreichen Tourismus in diesen Gebieten!“
Dazu gehöre auch, Bayern viel konsequenter für die digitale Zukunft fit zu machen. Fehlner: „Die Versorgung mit schnellem Internet vor allem im ländlichen Raum lässt oft immer noch sehr zu wünschen übrig. Gerade für die touristischen Leistungsträger vor Ort ist dies aber ein entscheidender Standortfaktor.“

 

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Pressemitteilung vom 8. Februar 2017

SPD-Landtagfraktion: Studierende mit Migrationshintergrund werden benachteiligt – Schlechteres Abschneiden bei mündlichen Prüfungen

Studentinnen und Studenten mit Migrationshintergrund werden in Bayern bei Prüfungen benachteiligt. Das zeigt eine aktuelle Studie, die auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion diskutiert und im Wissenschaftsausschuss vorgestellt wurde. „Dass die Prüfungsergebnisse bei Studierenden mit Migrationshintergrund nur bei den mündlichen Prüfungen signifikant schlechter sind als bei den deutschen Mitstudierenden, weist darauf hin, dass es sich hier um nicht akzeptable Diskriminierung handeln könnte“, stellt die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Isabell Zacharias fest. Wie die Studie zeigt, schneiden Studierende mit ausländischen Wurzeln bei anonymisierten schriftlichen Prüfungen genauso gut ab wie die deutschen Kommilitoninnen und Kommilitonen. Erst bei mündlichen Prüfungen gibt es plötzlich schlechtere Ergebnisse. Den gleichen Effekt gibt es auch zwischen männlichen und weiblichen Studierenden. Im mündlichen Teil sind es die Frauen, die oft schlechter bewertet werden.
Als Konsequenz hat der Wissenschaftsausschuss mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen, das Thema anzupacken. Demnach sollen die Hochschulen aufgefordert werden, eine Analyse des Problems zu erarbeiten und Wege zu gerechteren Bewertungsmethoden aufzuzeigen. „Ich freue mich über unseren Erfolg bei diesem wichtigen Thema“, erklärt dazu auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner, ebenfalls Mitglied im Ausschuss „Wissenschaft und Kunst“: „Im Sinne der Gleichbehandlung aller Studierenden müssen alle Hochschulbeteiligten daran interessiert sein, dass Prüfungen absolut gerecht ablaufen.“

 

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Pressemitteilung vom 8. Februar 2017

Frank-Walter Steinmeier stellte sich im Bayerischen Landtag vor

Auf Einladung der SPD-Fraktion hat Frank-Walter Steinmeier sich den Abgeordneten des Bayerischen Landtags vorgestellt. Der gemeinsame Kandidat der SPD und CDU/CSU für das Amt des Bundespräsidenten hielt im Plenarsaal des Maximilianeums eine mit viel Beifall bedachte Rede und stellte sich anschließend den Fragen der Wahlfrauen und Wahlmänner, so auch der Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner.
Insgesamt 23 Mitglieder der BayernSPD-Landtagsfraktion sind am Sonntag Teil der Bundesversammlung, die zum 16. Mal den höchsten Repräsentanten der Bundrepublik Deutschland wählen wird. Dass der 61-jährige Kandidat Steinmeier fünf Tage vor der Wahl den Bayerischen Landtag besuchte und sich Zeit für Fragen und Gespräche genommen hat, fand großen Anklang. Martina Fehlner: „Frank-Walter Steinmeier ist äußerst erfahren, diplomatisch, kenntnisreich und im In- und Ausland sehr angesehen und beliebt. Dazu sehr sympathisch und bürgernah. Mit ihm bekommen wir einen souveränen Bundespräsidenten, da bin ich mir ganz sicher.“ Mehr dazu hier

 

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Pressemitteilung vom 3. Februar 2017

SPD-Landtagfraktion: Jugendliche beim Einstieg ins Berufsleben nicht alleine lassen – Zu viele junge Menschen bleiben auf der Strecke

Die BayernSPD-Landtagsfraktion will Jugendliche beim Einstieg in den Beruf besser unterstützen und hat dafür ein umfangreiches Antragspaket vorgelegt. Sie fordert darin, Jugendliche stärker beim Start ins Berufsleben zu unterstützen, zum Beispiel durch eine bessere Förderung von Jugendwerkstätten für junge Menschen, die aufgrund sozialer Benachteiligungen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt nicht auf Anhieb bewältigen können.
Bei der CSU-Mehrheit fand die Initiative für Jugendliche in dieser Woche allerdings keinen Anklang. Für die Ablehnung hat auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner kein Verständnis: „Wir dürfen die Jugendlichen nicht aus den Augen verlieren. Denn trotz der insgesamt guten Lage auf dem bayerischen Arbeitsmarkt bleiben immer noch zu viele junge Menschen im reichen Bayern auf der Strecke. Die CSU hat zwar wiederholt betont, dass sie viele unserer Forderungen inhaltlich unterstützt – dennoch war sie nicht dazu bereit, den Anträgen zuzustimmen.“
Zumindest einen Teilerfolg konnten die SPD-Abgeordneten jedoch verbuchen: So beschloss der Sozialausschuss, dass die Staatsregierung im Herbst einen Bericht zu den Fortschritten zum geplanten Ausbau von „Arbeitsbündnissen Jugend und Beruf“ abgeben soll. Die SPD will diesen Ausbau zügig vorantreiben, damit sich Jugendliche zu beruflichen Fragestellungen, aber auch zu Problemen in der Familie oder bei der Wohnungssuche möglichst individuell beraten lassen können.
Die Anträge zur Verbesserung der Startchancen von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt sind Teil eines jugendpolitischen Maßnahmenpakets der SPD-Fraktion. Darin macht sie sich unter anderem auch für eine bessere Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen, den Ausbau politischer Teilhabemöglichkeiten von Jugendlichen, die Stärkung des Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahres sowie für einen Aktionsplan gegen Homophobie stark. Martina Fehlner kritisiert, dass die CSU auch diese Anträge abgelehnt hat: „Einmal mehr zeigt sich, dass das Thema Jugendpolitik – trotz einiger guter Ansätze – in Bayern leider noch immer stiefmütterlich behandelt wird. Umso mehr setzen wir uns deshalb dafür ein, die Potenziale junger Menschen optimal zu fördern. Das ist für uns die beste Sozialpolitik!“

 

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Zum Thema: „Kahlschläge im Wald des Grafen zu Erbach-Erbach im Landkreis Miltenberg“

Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner vom 12. Dezember 2016

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner hatte am 12. Dezember  2016 folgende Anfrage gestellt, bezüglich der kritisierten Kahlschläge im Wald des Grafen zu Erbach-Erbach im Landkreis Miltenberg:

Der Bund Naturschutz kritisiert in einer aktuellen Pressemitteilung die erneuten „Kahlschläge im Spessart“. Konkret wird dabei die Bewirtschaftung in den Wäldern des Grafen zu Erbach-Erbach bei Eschau im Landkreis Miltenberg beanstandet. Offenbar wurden beispielweise im Aubachtal bei Eschau alte Buchenwälder abgeholzt und überwiegend durch Anpflanzungen mit Fichten und Douglasien in Nadelholzforste umgewandelt. Besonders kritisch zu sehen sei dies, weil davon auch Waldgebiete in Wasserschutzgebieten betroffen seien.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

  1. Hatte die Staatsregierung Kenntnis davon, wann mit den Kahlschlägen im Wald des Grafen zu Erbach-Erbach begonnen wurde?
  2. Gab es hierzu im Vorfeld Gespräche mit Vertretern des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder des Landratsamts Miltenberg?
  3. Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, aus welchem Grund die 150 Jahre alten Buchen in diesem Waldgebiet gefällt wurden?
  4. Laut Bayerischem Waldgesetz ist bei Neuanpflanzungen in Wäldern eine „angemessene Beteiligung heimischer Baumarten“ (also z.B. Buchen und Eichen) vorgesehen, liegt in der Bepflanzung durch Fichten und Douglasien in den gerodeten Waldgebieten daher eventuell ein Verstoß gegen das Bayerische Waldgesetz vor?
  5. Liegt bei der Fällung von Biotopbäumen auch ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz vor?
  6. Welche juristischen Konsequenzen drohen Waldbesitzern bei einem Verstoß bzw. mit Bußgeldern in welcher Höhe wäre zu rechnen?
  7. Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, welche bedrohten Tierarten in dem betroffenen Gebiet leben? (Mit Bitte um Angaben in bedrohte/hochbedrohte Pflanzen- und Tierarten und Populationsgebiete)
  8. Gibt es Pläne der Staatsregierung Kahlschläge beziehungsweise Kahlhiebe in einer Novellierung des Bayerischen Waldgesetzes ab einer bestimmten Größe allgemein zu untersagen und eine genaue Definition (§9 BayWaldG) aufzunehmen, wie es in anderen Bundesländern bereits der Fall ist? 

 

Hier die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 2. Februar 2017

zu Frage 1:

Über den jeweiligen Beginn der verschiedenen durchgeführten Hiebe hat die Staatsregierung keine detaillierte Kenntnis. Auf der Grundlage aktueller Luftbilder hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt (AELF) 8 Flächen mit geringer Überschirmung identifiziert und forstaufsichtlich geprüft. Im Dezember 2016 fand eine gemeinsame Ortsbesichtigung der Flächen durch Vertreter der zuständigen Behörden und den Forstleuten des Grafen Erbach statt. Im Zuge der Ortsbesichtigung konnten keine Kahlflächen ohne Naturverjüngung oder Kulturmaßnahmen festgestellt werden.

zu Frage 2:

Nach Auskunft der Behörden gab es im Vorfeld keine Gespräche des Waldbesitzers oder seiner Vertreter mit den genannten Behörden zu den Hieben auf den betroffenen Flächen.

zu Frage 3:

Die betreffenden licht bestockten Flächen bzw. Waldverjüngungsflächen liegen in einem Waldgebiet, das zugleich als Wild- und Jagdgatter bewirtschaftet wird. Ein Teil davon sind Altbestände über 150 Jahre, die nach der forstlichen Planung zur Verjüngung vorgesehen sind. Durch Entnahme hiebsreifer Bäume wurde die Waldverjüngung eingeleitet. Auf Teilflächen ist aber auch erkennbar, dass Altbuchen unplanmäßig durch Sturmereignisse umgeworfen und Bestandsreste entnommen wurden, um weitere Sturmwürfe zu vermeiden. Andere Teilflächen wurden im Kahlschlagsverfahren geräumt und mit Nadelholz- oder Mischkulturen wiederaufgeforstet.

zu Frage 4:

Bei der Prüfung der fraglichen 8 Teilflächen ergab sich ein differenziertes Bild. Auf den meisten Flächen findet sich ein Buchenanteil in der Waldverjüngung zwischen 20 und 30 %, teilweise bis zu 60 %, bei einzelnen Teilflächen fehlt ein Buchenanteil. Eine Douglasienpflanzung wurde nur auf einer Teilfläche vorgefunden, auf den übrigen Flächen erfolgten Fichtenpflanzungen. Inwieweit Verstöße gegen das Waldgesetz für Bayern vorliegen könnten, wird aktuell vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt geprüft.

zu Frage 5:

Bei den Waldbegängen konnte eine Fällung von Biotopbäumen nicht festgestellt werden. Die fraglichen Hiebsmaßnahmen liegen bis zu 8 Jahre zurück. Bei den aktuellen Baumfällungen wurden Entnahmen von Biotopbäumen nicht beobachtet.

zu Frage 6:

Der Wald ist nach Art. 14 BayWaldG sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren. Gemäß Abs. 1 Nr. 6 sind Kahlhiebe im Hochwald zu vermeiden. Lediglich in nach Art. 10 Abs. 1 BayWaldG ausgewiesenen Schutzwäldern bedarf ein Kahlhieb der Erlaubnis. Bei Verstößen gegen die Bewirtschaftungsvorschriften des Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 mit 6 BayWaldG sind Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht vorgesehen. Allerdings kann die Untere Forstbehörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen, wenn der Waldbesitzer seinen waldrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und die Maßnahmen unter wirtschaftlich vertretbaren und zumutbaren Bedingungen durchgeführt werden können (Art. 41 Abs. 1 BayWaldG). Die Forstbehörde hat im Rahmen der Forstaufsicht nach Art. 26 BayWaldG die Aufgabe die sachgemäße Waldbewirtschaftung zu sichern und darüber zu wachen, dass die Vorschriften des Waldgesetzes und anderer, der Erhaltung des Waldbestands und der Sicherung der Forstwirtschaft dienenden Rechtsvorschriften beachtet werden. Werden die Grenzen zur sachgemäßen Waldbewirtschaftung überschritten, hat die Forstbehörde die Möglichkeit einzuschreiten, die Hiebsmaßnahmen gegebenenfalls einzustellen und weitere Handlungen zu unterbinden.

zu Frage 7:

Im Wild- und Jagdgatter sind nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde keine Vorkommen geschützter oder bedrohter Pflanzen- und Tierarten oder Populationsgebiete bekannt.

zu Frage 8:

Das BayWaldG enthält bereits jetzt eine Legaldefinition für den Begriff des Kahlhiebs in Art. 4 Nr. 4 („Flächige Nutzungen ohne ausreichende und gesicherte Verjüngung, die auf der Fläche Freilandklima schaffen“). Damit sind die rechtlichen Kriterien klar festgelegt. Erforderlich bleibt eine Einzelfallbeurteilung, die insbesondere die standörtlichen und waldbaulichen Gegebenheiten einbezieht. Starre Definitionen erscheinen hier nicht sinnvoll. Darüber hinaus hat das Waldgesetz für Bayern schon jetzt ein Kahlhiebsvermeidungsgebot verankert. Grundsätzlich sind Kahlhiebe zu vermeiden, jedoch nicht pauschal abzulehnen und können im Zuge einer sachgemäßen Waldbewirtschaftung im Einzelfall auch sinnvoll sein (z. B. Verjüngung der lichtbedürftigen Eiche). Die aktuelle Gesetzeslage ist somit ausreichend, um dem Gesetzeszweck gem. Art. 1 BayWaldG ausreichend Rechnung zu tragen.

Helmut Brunner MdL

Staatsminister

 

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Pressemitteilung vom 2. Februar 2017

SPD-Landtagsfraktion kritisiert: Bayerischer Sonderweg zwingt Flüchtlinge zur Untätigkeit

Die CSU im Bayerischen Landtag hat jetzt einen SPD-Antrag abgelehnt, der es Asylbewerbern, unter anderem aus Afghanistan, erlaubt hätte, zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen. Dies sieht das Bundesintegrationsgesetz so in seiner „3+2-Regelung“ vor. Ziel des Antrags war die volle Umsetzung des bundesrechtlichen Anspruchs auf Arbeit. Seit der letzten Verschärfung durch die Staatsregierung sollen im Wesentlichen nur noch Asylbewerber aus Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien eine Arbeitserlaubnis bekommen.
„Wie weit will die Bayerische Staatsregierung noch gehen in ihrem Bestreben, Asylbewerber gerade in Bayern nicht zu integrieren?“, fragt SPD-Rechtspolitikerin Alexandra Hiersemann und verweist auf gravierende Hindernisse: „Erst kam die Aushebelung der 3+2-Regelung im September 2016 durch das restriktive Schreiben des Innenministeriums und im Dezember gab es dann eine weitere Einschränkung der 3+2-Regelung. Die bayerische Wirtschaft protestiert seit Monaten, die Helferkreise schließen sich zum Widerstand zusammen und sprechen von „Grenzüberschreitung“ und die Staatsregierung stellt sich taub und macht einfach weiter mit der Aushöhlung des Bundesintegrationsgesetzes. Dieser unsägliche bayerische Sonderweg muss endlich ein Ende haben.“, so Alexandra Hiersemann.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner kritisiert die Situation: „Die Staatsregierung versucht mit aller Macht, Flüchtlinge davon abzuhalten, sich in unserem Land zu integrieren und ohne staatliche Leistungen zu leben. Die Arbeit von Ehrenamtlichen wird massiv behindert und mittelständische Betriebe werden nicht etwa unterstützt, sondern verlieren ihre Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Die Ablehnung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion durch die CSU platzt in eine ohnehin schon angespannte Stimmungslage. Die Aushöhlung des Bundesintegrationsgesetzes durch die Bayerische Staatsregierung verursacht bundesweit Kopfschütteln. Immer mehr Helferkreise wenden sich offen gegen Ministerpräsident Seehofer, dem sie vorwerfen, ihre Integrationsarbeit massiv zu behindern, wie zuletzt in einer von 50 Unterstützerkreisen aus Bayern verfassten Resolution.

 

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Pressemitteilung vom 31. Januar 2017

Arbeitsmarktzahlen: Viele kommen nur durch Zweit- und Drittjobs über die Runden – SPD-Landtagsfraktion fordert konsequente Mindestlohnkontrollen

„Wir erwarten von CSU und Staatsregierung, dass der seit 1. Januar 2015 eingeführte Mindestlohn auch bei bayerischen Minijobbern eingehalten wird“, fordert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Angelika Weikert anlässlich der aktuellen Veröffentlichung der Arbeitsmarktzahlen für Januar. Weikert warnt:  „Jetzt haben wir den Beweis, dass gut die Hälfte der bayerischen Minijobber – also 600.000 Menschen – um einen Teil ihres Lohnes betrogen werden. Diese Tatsache dürfen die CSU und die Staatsregierung nicht länger ignorieren!“
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hanns-Böckler-Stiftung hat in einer gestern veröffentlichten Untersuchung festgestellt, dass in gut 44 Prozent der Fälle der Mindestlohn durch längere Arbeitszeiten oder andere Tricks ausgehebelt wird. Im Juni 2016 waren fast 1,3 Millionen Menschen in Bayern geringfügig entlohnt, 528.000 davon übten einen Minijob im Nebenjob aus. Erschreckend ist vor allem, dass dieser Anteil im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Prozent gestiegen ist.
„Die Zahlen der Bundesagentur belegen eindeutig, dass auch im reichen Bayern viele Menschen nur durch Zweit- und Drittjobs über die Runden kommen“, betont auch die  Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Dies fordert dazu auf, gerade bei einer stabilen Arbeitsmarktsituation verstärkt die prekären Arbeitsverhältnisse in den Fokus zu nehmen. Die Staatsregierung hat unsere Initiativen für strenge Kontrollen und lückenlose Dokumentation immer als unnötige Belastungen für die Arbeitgeber abgetan. Spätestens jetzt sollte sie aufwachen“, stellt Fehlner klar.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung daher in einem Dringlichkeitsantrag nochmals zur engmaschigeren Kontrolle des Mindestlohngesetzes auf und fordert ihre Unterstützung für eine personelle Aufstockung der Kontrollbehörden beim Zoll ein.

 

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Pressemitteilung vom 27. Januar 2017

Debatte um Nationalpark im Spessart – Fehlner und Rosenthal fordern weiterhin transparentes Verfahren unter Beteiligung der Bürger

Nach einer ersten Gesprächsrunde mit betroffenen Bürgermeistern, Verbänden, Organisationen und Vereinen im November hatten die SPD-Landtagsabgeordneten Martina Fehlner und Georg Rosenthal einen umfangreichen Fragenkatalog an das Bayerische Umweltministerium geschickt. Jetzt haben sie die Antworten erhalten, die die offenen Fragen zum Projekt „Möglicher dritter Nationalpark im Spessart?“ zum Teil beantworten. Daraus geht hervor, dass auch die Staatsregierung eine endgültige Festlegung auf einen Standort für einen dritten Nationalpark in Bayern noch offen lässt.
Rosenthal und Fehlner bedauern, dass Aussagen zur endgültigen Gebietsabgrenzung eines möglichen Nationalparks im Spessart und zum Thema Chancen für den Tourismus bzw. touristische Impulse für die gesamte Region noch nicht beantwortet wurden. Allerdings entkräften die Antworten des Ministeriums auch einige Argumente der Nationalparkgegner, beispielsweise was die Brennholzversorgung der Bevölkerung, das Wege- und Sammelrecht und die Zukunft der Holzwirtschaft im Spessart angeht. Auch das Ministerium setzt auf den Dialog mit allen Beteiligten. Dies entspricht dem, was die beiden SPD-Politiker von Anfang an gefordert haben.
Fehlner und Rosenthal erwarten, dass Umweltministerin Scharf bei der Gesprächsrunde am 10. Februar in Aschaffenburg weitere Fakten und Zahlen für den Spessart mit im Gepäck hat. Sie begrüßen dieses Gesprächsangebot der Umweltministerin ausdrücklich und sind gespannt, wie sie auf die ablehnende Haltung ihrer CSU-Landtagskollegen Winter und Kreutzer reagieren wird.
Die beiden SPD-Abgeordneten bleiben nach wie vor offen in ihrer Einschätzung des Vorhabens. Eine Entscheidung kann es ihrer Meinung nach erst geben, wenn sämtliche Vor- und Nachteile eines eventuellen Nationalsparks im Spessart gegeneinander abgewogen sind und alle Beteiligten ausreichend Gelegenheit hatten, sich zu äußern und ihre Argumente in den Entscheidungsprozess einzubringen.
„Mir geht es um ein transparentes, offenes Verfahren unter Beteiligung der Bürger. Die Argumente für und wider müssen auf den Tisch.“ betont Georg Rosenthal, Betreuungsabgeordneter für den Stimmkreis Main-Spessart. „Insbesondere sollte man in den Prozess auch die Forschungsergebnisse von Nationalpark-Experten wie Prof. Dr. Hubert Job vom Lehrstuhl für Geographie und Regionalforschung der Universität Würzburg einbeziehen, der unter anderem die regionalökonomischen Effekte von National- und Naturparks erforscht.“
Seine Aschaffenburger Kollegin Martina Fehlner würde sich persönlich wünschen, dass, wenn es zu einer Entscheidung für den Spessart kommt, alle gemeinsam an einer möglichst einvernehmlichen Lösung für die optimale Umsetzung der Pläne arbeiten werden. „Denn uns allen geht es letztlich nur um eines: Die Sicherung der natürlichen Ressource Wald und die nachhaltige Nutzung für die Bevölkerung in der Region als wichtiger Naherholungsraum“, so die SPD-Politikerin.

 

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Pressemitteilung vom 25. Januar 2017

SPD-Landtagsfraktion: Politische Bildung als Mittel gegen Fake News und Demokratieverdruss

Die SPD-Landtagsfraktion macht sich im Kampf gegen Fake News und Demokratieverdruss für mehr politische Bildung stark. „Viele Menschen sind verunsichert durch die Komplexität der Welt, zweifeln an demokratischen Strukturen und glauben zu leicht vermeintlich einfachen Antworten“, so die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Hier ist die politische Bildung gefordert, das Vertrauen in die Demokratie aufrechtzuerhalten.“
Zur politischen Bildung gehöre auch Medienkompetenz, betont Fehlner, medienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Es geht darum, sich nicht Lügen als sogenannte ‚alternative Fakten‘ andrehen zu lassen. Es geht darum, Fake News als solche zu erkennen. Das ist eine immer wichtiger werdende Kompetenz aller Bürgerinnen und Bürger.“
Leider werde der politischen Bildung im Freistaat bislang nicht genug Bedeutung eingeräumt. Es gebe in allen Schularten viel zu wenig Sozialkundeunterricht. Und auch in der Erwachsenenbildung müsse mehr auf Demokratievermittlung gesetzt werden. Die SPD-Fraktion setzt sich deshalb für ein Bildungsfreistellungsgesetz ein, damit auch Arbeitnehmer die nötige Zeit für Weiterbildung bekommen.

 

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Zum Thema: „Der Spessart als dritter Nationalpark in Bayern – Teil II“

Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner vom 24. November 2016

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, hatte am 24. November  2016 folgende Anfrage gestellt, bezüglich der Pläne des Bayerischen Umweltministeriums für einen dritten bayerischen Nationalpark womöglich im Spessart.

Es war ein überraschender Vorstoß von Umweltministerin Ulrike Scharf, als sie im vergangenen Sommer plötzlich Rhön und Spessart als mögliche Standorte für einen dritten Nationalpark in Bayern ins Gespräch brachte. Mit 171.000 Hektar Fläche ist der Naturpark Bayerischer Spessart eine sehr vielseitige Kulturlandschaft. Nach den Vorgaben der Staatsregierung ist davon auszugehen, dass der Nationalpark überwiegend in einem möglichst geschlossenen Gebiet der Staatsforsten im Hochspessart und des Forstbetriebs Rothenbuch eingerichtet werden könnte.
Ich frage die Bayerische Staatsregierung:

    1. Sind im Spessart Veränderungen in der Zusammensetzung des Waldbestandes sowie Auswirkungen auf die Artenvielfalt zu erwarten, wenn eine Bewirtschaftung durch den Menschen ausgesetzt wird?
    2. Wie beurteilt die Staatsregierung die zeitgleich unter anderem durch das Spessartprojekt betriebene Bewerbung des Spessart als europäische Kulturlandschaft?
    3. Welche Vorteile sieht die Staatsregierung in einem Nationalpark gegenüber der Ausweisung begrenzter, unbewirtschafteter Naturschutzzonen?
    1. Welche Programme des Landes sowie nationale und evtl. europäische Förderprogramme stehen zur Verfügung, um den vorhandenen Wald des Naturparks in einen Nationalpark umzugestalten?
    2. Mit welchen zusätzlichen Mitteln rechnet die Staatsregierung, um die Infrastruktur für den Fremdenverkehr in der Region auszubauen?
    3. Können die Arbeitsplätze der Forstwirtschaft im Spessart nach einer möglichen Nationalparkausweisung, analog der Umsetzung im Bayerischen Wald, in der Nationalpark-Region erhalten werden?
    1. Welche weiteren Schritte sind geplant (soweit bekannt bitte mit genauem Zeitangaben), um eine Entscheidung zu treffen?
    2. Auf welche Weise möchte die Staatsregierung die Bürger in die Entscheidung einbinden?
    3. Wann bzw. in welchem Umfang plant die Regierung den Dialogprozess mit Informationsveranstaltungen, Dialogforen und Bürgerbeteiligung in den Regionen zu starten, da die Entscheidung abhängig vom Interesse der betreffenden Regionen fallen sollte und dafür eine umfassende Information und Moderation des Dialoges von Beginn des Prozesses nötig ist?
    1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Nationalparken an der Gesamtfläche Bayerns?
    2. Welchen Wert strebt die Staatsregierung kurz-, mittel. und langfristig an?
    1. Wird ein dritter Nationalpark in Bayern finanziell ähnlich ausgestattet sein, wie die ersten beiden?
    2. Mit wie vielen Arbeitsplätzen ist in der Nationalparkverwaltung zu rechnen?
    3. Gibt es Prognosen über Impulse auf dem Arbeitsmarkt in der Region, die darüber hinausgehen?
    1. Ist ein Ausbau der touristischen Infrastruktur bzw. der Angebote im Spessart für die Naherholung vorgesehen?
    2. und wenn ja, in welcher Form?
    1. Inwieweit sind die Übernachtungszahlen in den Regionen Bay. Wald und Berchtesgaden nach Ausweisung zum Nationalpark im Vergleich zu vorher gestiegen?
    2. Ist im Spessart mit ähnlichen Impulsen zu rechnen?

Hier die Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18. Januar 2017

Die Schriftliche Anfrage beantworte ich in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt:

    1. Der sog. „Prozessschutz“ in der Kernzone eines Nationalparks bedeutet, dass natürliche Vorgänge ungestört ablaufen dürfen. Artenreichtum und biologische Vielfalt können im Gebiet eines Nationalparks wegen seiner dynamischen Prozesse, seiner Strukturvielfalt und seines Totholzangebots zunehmen. Vor allem gefährdete Arten der Roten Liste profitieren hiervon. Wissenschaftliche Untersuchungen haben in Waldnationalparken eine ungleich höhere Artenvielfalt als in Wirtschaftswäldern nachgewiesen. Von Seiten StMELF wird durch eine Einstellung der Bewirtschaftung im Spessart in der Prozessschutzzone eine Verschiebung des Baumartenspektrums zu Lasten der viele Arten beherbergenden Eiche in Richtung Buche angenommen. Auf der anderen Seite würden neue Lebensräume – auch in den verbleibenden Eichenanteilen – durch den Verzicht auf Nutzung entstehen, da die Eichen dann ihre volle Lebenszeit bis hin zum Zerfallsstadium durchlaufen können.
    2. Die Bewerbung des Spessarts als europäische Kulturlandschaft und ein möglicher Nationalpark im Spessart schließen sich nicht aus. Der Naturpark Spessart umfasst über 170.000 ha Fläche. Nationalparke sollen gemäß Art. 13 des Bayerischen Naturschutzgesetzes eine Mindestfläche von lediglich 10.000 ha haben.
    3. Ein Nationalpark ist ein Schutzgebiet, auf dessen Gebiet die unterschiedlichen Entwicklungsphasen auf großer Fläche räumlich nebeneinander und möglichst ungestört von Randeinflüssen ablaufen können. Kleinere unbewirtschaftete Naturschutzflächen können eine ergänzende Funktion übernehmen, jedoch Nationalparke nicht ersetzen. Neben dem Naturschutz dienen Nationalparke der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung. Aufgrund der besonderen Erlebnisqualität üben Nationalparke eine hohe Faszination und Anziehungskraft auf Menschen aus. Das Qualitätsmerkmal Nationalpark bildet eine Premiummarke im Naturtourismus und ist wesentlicher Werbeträger und damit ein Konjunkturprogramm für die jeweilige Region.
    1. Ein Nationalpark ist Teil der Bayerischen Staatsverwaltung und wird dementsprechend aus dem Staatshaushalt finanziert. So erhält eine Nationalparkverwaltung Personal und Haushaltsmittel, um ihre Aufgaben zu übernehmen. Ein Nationalpark bedeutet eine erhebliche Attraktivitätssteigerung für eine Region. Die damit einhergehende Wertschöpfung verbleibt in der Region. Zielsetzung eines Nationalparks ist es, die Natur sich selbst zu überlassen und nicht mehr durch den Menschen einzugreifen. Bei der Gebietsauswahl für einen Nationalpark ist daher darauf zu achten, dass ein Gebiet für die Zielsetzung eines Nationalparks grundsätzlich geeignet ist.
    2. Da es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu keiner Festlegung auf ein Gebiet für einen möglichen dritten Nationalpark gekommen ist, können hierzu noch keine Aussagen getätigt werden.
    3. Die Waldfläche im bayerischen Spessart beträgt über alle Besitzarten hinweg rund 100.000 Hektar. Für einen Nationalpark sind als Mindestfläche 10.000 Hektar erforderlich. Dementsprechend verbliebe der Großteil der Spessartwälder weiterhin unter forstlicher Bewirtschaftung. Hinzu kommt, dass es in einem Nationalpark unterschiedliche Zonen gibt. Nur die Naturzone wird nicht bewirtschaftet. Die Naturzone kann zum Zeitpunkt der Nationalparkausweisung unterhalb von 75 % liegen, dieser Mindestwert muss aber in einem Übergangszeitraum von bis zu maximal 30 Jahren sukzessive erreicht werden. In diesem Zeitraum kann auch in einem Nationalpark in einer festgelegten Entwicklungszone weiterhin Holz anfallen. Neben der Natur- und Entwicklungszone können bis zu 25 %, bei einem 10.000 Hektar großen Nationalpark also bis zu 2.500 Hektar, dauerhaft gemanagt werden. Sowohl im Nationalpark Bayerischer Wald als auch im Nationalpark Berchtesgaden wurden und werden die Prozessschutzflächen über einen längeren Zeitraum in ihrem Umfang entwickelt. Auch in diesen „Entwicklungszonen“ werden – von den jeweiligen Zielsetzungen abhängig – Maßnahmen durchgeführt, bei denen wiederum Holz anfallen kann, das dann ebenfalls vielfach einer Verwertung zugeführt wird. Die Versorgung der heimischen Holz- und Sägeindustrie mit dem Rohstoff Holz ist ein Aspekt, der bei der konkreten Entwicklung eines Nationalparkkonzepts in der letztendlich ausgewählten Region zu berücksichtigen ist. Welche Auswirkungen konkret die Ausweisung eines dritten Nationalparks hier haben wird, kann naturgemäß erst dann betrachtet werden, wenn die als Nationalparkgebiet vorgesehene Fläche feststeht.
    1. Der gesamte Entwicklungsprozess hin zu einem dritten Nationalpark in Bayern ist geprägt durch eine intensive Beteiligung der geeigneten Gebiete. Dies gilt sowohl für inhaltliche Fragen, als auch hinsichtlich der Prozessgestaltung. Den geeigneten Gebieten bietet das StMUV – Zug um Zug und ohne Ausdruck eines Rankings – einen intensiven Dialog über die mögliche Einrichtung eines Nationalparks an. Eröffnet wird der Dialog jeweils durch ein erstes Gespräch mit den politisch Verantwortlichen in der Region (insbesondere mit den Landräten). Die Regionen erhalten so die Möglichkeit, ihr grundsätzliches Interesse an einem Nationalpark zu artikulieren. Zum Abschluss dieser ersten Dialogphase wird sich der Standort des dritten Nationalparks herauskristallisieren. In einem wiederum auf intensiven Dialog setzenden Prozess wird anschließend gemeinsam die „Architektur“ eines möglichen Nationalparks in der ausgewählten Region entwickelt. Dazu gehört die Abgrenzung des Gebiets mit einem inhaltlichen Konzept des Schutzgebiets genauso wie die Ausarbeitung von Impulsen für die Regionalentwicklung. Ziel ist ein auf internationalen Standards beruhendes „maßgeschneidertes“ Nationalparkkonzept für die Region. Auf der Basis dieses möglichst konkreten und auf breiter Basis erarbeiteten Konzepts wird das förmliche Ausweisungsverfahren nach § 24 BNatSchG eröffnet. Die abschließende Entscheidung über die Einrichtung eines dritten Nationalparks in Bayern trifft die Staatsregierung mit Zustimmung des Bayerischen Landtags. Präzise Zeitangaben können aufgrund der gewählten Vorgehensweise nur für die zum jetzigen Zeitpunkt bereits konkret geplanten Schritte gemacht werden. Im Spessart findet – als nächster Schritt nach dem bereits erfolgten Auftaktgespräch mit den Landräten – am 10. Februar 2017 ein Arbeitstreffen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der an mögliche Nationalparkflächen anliegenden Kommunen statt. Auch weitere Kommunen aus der Spessartregion können teilnehmen. Eingeladen sind darüber hinaus die Landräte, die Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetags sowie die regionalen Abgeordneten aus dem Bayerischen Landtag, dem Bundestag und dem Europaparlament. Im Folgenden ist ein Runder Tisch mit Vereinen, Verbänden, Behörden etc. geplant.
    2. und c. Die beiden Teilfragen b) und c) werden des Sachzusammenhangs wegen gemeinsam beantwortet. Den geeigneten Gebieten bietet das StMUV – Zug um Zug und ohne Ausdruck eines Rankings – einen intensiven Dialog über die mögliche Einrichtung eines Nationalparks an. Eröffnet wird der Dialog jeweils durch ein erstes Gespräch mit den politisch Verantwortlichen in der Region (insbesondere mit den Landräten). Die Regionen erhalten so die Möglichkeit, ihr grundsätzliches Interesse an einem Nationalpark zu artikulieren. Dieser Dialogprozess ist im Spessart bereits gestartet. Als Auftakt habe ich am 22. November 2016 ein erstes Gespräch mit den Landräten der Landkreise Aschaffenburg, Main-Spessart und Miltenberg geführt. Auf Fachebene sind bereits weitere Gespräche (u. a. mit dem Spessartbund und dem Verband der Spessartforstberechtigten) erfolgt. Ergänzend wird auf die Antwort zur Teilfrage 3. a) verwiesen. Die Gestaltung des weiteren Dialogprozesses wird mit der Region gemeinsam entwickelt.
    1. Die Gesamtfläche Bayerns beträgt (gerundet) 7.000.000 ha. Die beiden Nationalparke Bayerischer Wald und Berchtesgaden umfassen zusammen 45.000 ha. Das sind 0,64 % der Gesamtfläche Bayerns.
    2. Der angestrebte dritte Nationalpark in Bayern soll gemäß Art. 13 des Bayerischen Naturschutzgesetzes eine Mindestfläche von 10.000 ha haben.
    1. Ein dritter Nationalpark wird u. a. abhängig von seiner Größe und den konkreten Herausforderungen angemessen mit Personal und Mitteln ausgestattet werden.
    2. Siehe Antwort 5. a. – Teil 2. In der Nationalparkverwaltung Berchtesgaden sind rund 90 Mitarbeiter beschäftigt und in der Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald rund 200 Mitarbeiter.
    3. Eine Region wird durch einen Nationalpark wirtschaftlich gestärkt. Durch einen neuen Nationalpark entstehen Arbeitsplätze vor Ort und eine hohe Wertschöpfung, die unmittelbar in der Region verbleibt. Allein die beiden bestehenden Nationalparke Bayerns im Bayerischen Wald und in Berchtesgaden zählen im Jahr zusammen knapp 3 Millionen Besucher. Das bringt den beiden Regionen eine Netto-Wertschöpfung von über 68 Millionen Euro – Geld, das in den Regionen bleibt.
    1. und b. Ein Nationalpark soll unter anderem auch dem Naturerlebnis der Bevölkerung sowie der naturkundlichen Bildung dienen. Da noch nicht feststeht, welche Region für eine nähere Betrachtung bezüglich eines möglichen dritten Nationalparks herangezogen wird, können dazu noch keine näheren Aussagen getätigt werden.
    1. und b. Für die Beantwortung dieser Fragen sind umfangreiche Datenrecherchen erforderlich, die in der Kürze der Zeit nicht leistbar sind.

Ulrike Scharf MdL
Staatsministerin

 

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Zum Thema: „Der Spessart als dritter Nationalpark in Bayern – Teil I“

Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner vom 24. November 2016

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, hatte am 24. November  2016 folgende Anfrage gestellt, bezüglich der Pläne des Bayerischen Umweltministeriums für einen dritten bayerischen Nationalpark womöglich im Spessart.

Es war ein überraschender Vorstoß von Umweltministerin Ulrike Scharf, als sie im vergangenen Sommer plötzlich Rhön und Spessart als mögliche Standorte für einen dritten Nationalpark in Bayern ins Gespräch brachte. Mit 171.000 Hektar Fläche ist der Naturpark Bayerischer Spessart eine sehr vielseitige Kulturlandschaft. Nach den Vorgaben der Staatsregierung ist davon auszugehen, dass der Nationalpark überwiegend in einem möglichst geschlossenen Gebiet der Staatsforsten im Hochspessart und des Forstbetriebs Rothenbuch eingerichtet werden könnte.
Daher fragen wir die Bayerische Staatsregierung:

    1. Was waren die fachlichen Gründe dafür, dass die Staatsregierung den Steigerwald nicht mehr als für die Standortwahl relevant betrachtet?
    2. Inwiefern sieht die Staatsregierung einen grundsätzlichen Unterschied in der Eignung für einen Nationalpark zwischen Spessart und Steigerwald?
    3. Wenn der Steigerwald für seine hochwertigen Buchbestände unter Schutz gestellt werden sollte, gilt dies dann auch für den Spessart?
    1. Was waren die Gründe aus „fachlicher Sicht“ (Internetseite http://www.np3.bayern.de/konzept.htm ), auf denen der Vorstoß der Umweltministerien zugunsten des Spessarts beruht?
    2. Auf welche Statistiken, Beurteilungen, Studien, etc. beruft sie sich hierbei?
    3. Welche Gespräche wurden im Vorfeld geführt und mit welchem Ergebnis?
    1. Welche besonderen Landschaften, Biotope, Lebensräume oder Schutzgebiete befinden sich in dem Gebiet der Staatsforsten?
    2. Welche Rolle spielen die alten Buchen- und Eichenbestände für die Einschätzung?
    3. Welche seltenen und geschützten Pflanzen- und Tierarten sind an die Buche beziehungsweise an die Eiche gebunden?
    1. Welche Rolle spielt der Naturschutz bei der derzeitigen Bewirtschaftung der Bayerischen Staatsforsten im Spessart?
    2. Wie hoch war der Gewinn, der in den letzten zehn Jahren in den Staatsforsten des Hochspessarts erwirtschaftet wurde?
    3. Wie viele Werber entnehmen Brennholz aus den Wäldern der Staatsforsten und bzw. wie viele Ster Holz schlagen sie jedes Jahr ein?
    1. Welche Formen privater Holzrechte bestehen in den Staatsforsten des Spessarts?
    2. Was sind die dazugehörigen Rechtsgrundlagen?
    3. Welche Lösungen wurden etwa bei der Ausweisung des Nationalparks Bayerischer Wald gewählt, um überlieferte Holzrechte abzulösen oder einen Ersatz anzubieten?
    1. Inwiefern ist im Nationalpark mit Beschränkungen für den Zugang in den Wald (etwa für Pilzesammler oder Jäger) zu rechnen?
    2. Inwiefern ist in der Kernzone mit Beschränkungen für den Zugang in den Wald (etwa für Pilzesammler oder Jäger) zu rechnen?
    3. Welche Gebiete im Spessart hält die Staatsregierung geeignet, um sie als Kernzone eines Nationalparks auszuweisen?
    1. Was sind die Kriterien, um als Kernzone ausgewiesen zu werden?
    2. Welche Mindestgröße benötigt eine Kernzone?
    3. Wie beurteilt die Staatsregierung die Schwierigkeiten für eine Ausweisung eines Nationalparks dadurch, dass der Hochspessart von der Bundesautobahn A3 und der Bahnlinie Frankfurt-Würzburg durchschnitten wird?

Hier die Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18. Januar 2017

Die Schriftliche Anfrage beantworte ich in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt:

    1. Der nördliche Steigerwald hat eine vielfältige und naturschutzfachlich hochwertige Naturausstattung. Mit der Regionalkonferenz vom 26. Oktober 2015 wurde bereits der regionale Dialogprozess zur Zukunft des Steigerwalds eingeleitet. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort soll hier ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für den besseren Schutz sowie die regionale Entwicklung des Steigerwalds auf den Weg gebracht werden. Daher soll der Dialogprozess Steigerwald fortgesetzt werden.
    2. Beide Gebiete würden als große Laubwaldgebiete grundsätzlich die naturschutzfachlichen Kriterien für einen Nationalpark erfüllen.
    3. Der Spessart zählt zu den größten zusammenhängenden Laubwaldgebieten Mitteleuropas. Es dominieren im Spessart relativ naturnahe Laubwälder, vor allem Buchenwälder und Buchen-Eichenwälder. Dass diese Wälder tatsächlich sehr stark kulturgeprägt sind, drückt sich z. B. in den hohen Eichenanteilen aus. Diese sind über Jahrhunderte durch bewusste Bewirtschaftungsmaßnahmen entstanden und haben neben einem hohen ökologischen auch einen hohen ökonomischen Wert erzeugt. Das Gebiet weist gerade aufgrund der vorhandenen Alteichen- und Altbuchenbestände, des hohen Laub- und Laubmischwaldanteils sowie der vorhandenen Schutzgebiete (Natura-2000-Gebiete und Naturschutzgebiete) bzw. Naturwaldreservate eine besonders hohe naturschutzfachliche Wertigkeit auf.
    1. Siehe Antwort zur Frage 1. c) – Teil 1. Nationalparke sind gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und Art. 13 des Bayerischen Naturschutzgesetzes rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die
      – großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
      – mindestens 10.000 Hektar Fläche umfassen,
      – in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
      – sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Diese fachlichen Kriterien könnten im Spessart grundsätzlich erfüllt werden.
    2. Siehe Antwort zur Frage 1. c. – Teil 1. Die fachliche Beurteilung basiert auf der Auswertung vorhandener naturschutzfachlicher Daten, z. B. Biotopkartierungen, Daten zum Biotopverbund, Artenschutzkartierung, Waldfunktionskarten etc.
    3. Laut Ministerratsbeschluss vom 30. Juli 2016 kommen für einen dritten Nationalpark vorwiegend Gebiete in Staatseigentum in Betracht. Daher werden hinreichend große Staatswaldkomplexe näher betrachtet (Art 13 BayNatSchG). Die Suche findet bayernweit statt. Derzeit werden Gespräche mit den politisch Verantwortlichen in den betreffenden Regionen geführt. Dies erfolgt Zug um Zug und ohne Ausdruck eines Rankings durch die Reihenfolge der Gespräche. Die Tatsache, dass Gespräche geführt werden, bedeutet ebenfalls keine Vorfestlegung.
    1. Siehe Antwort zu Frage 1. c) – Teil 1.
    2. Siehe Antwort zu Frage 1. c) – Teil 1.
    3. Nach Einschätzung meines Hauses sind nur sehr wenige Tier- und Pflanzenarten ausschließlich an eine einzige Baumart gebunden (z. B. Fagus sylvatica – Rotbuche, Quercus petraea – Trauben-Eiche). Häufiger sind Bindungen an eine bestimmte Baumgattung, z. B. Fagus – Buche, Quercus – Eiche). Das Vorkommen vieler verschiedener Arten hängt meist vom Angebot an Strukturen und Habitaten ab, die an alten Bäumen entstehen, wie Höhlen, Mulmhöhlen, Stammrisse, Abbruchstellen, Totholz (liegend und stehend), etc. Wichtig für die Erhaltung dieser Arten ist daher, dass Bäume alt werden können. Bei an Eiche bzw. an Buche gebundenen Arten handelt es sich in der Regel um Phytophage (Pflanzenfresser), wie Käfer oder Pilze. Für ca. 170 bis 180 wirbellose Phytophage (Insekten und Milben) ist beispielsweise die Buche eine ihrer Haupt-Wirtspflanzen. Eine ganze Reihe von Arten, auch von hohem Naturschutzwert, findet sich in Deutschland an Rotbuche, so z. B. neben dem Alpenbock (Rosalia alpina) auch andere „Urwaldreliktarten“. Die artenreiche Eichenfauna ist überwiegend als helio- und thermophil (sonnen- und wärmeliebend) zu charakterisieren. Hier finden sich einige Arten der „Roten Liste“ und sog. „Urwaldreliktarten“. Beispiele hierfür sind der Hirschkäfer (Lucanus cervus), der zudem Verantwortungsart im Sinne des Anhangs II der FFH-Richtlinie ist, oder der Hornissenbock (Plagionotus detritus).
    1. Im Rahmen der integrativen, naturnahen Waldbewirtschaftung spielen Maßnahmen des Waldnaturschutzes im Spessart eine herausgehobene Rolle. Entsprechende Ziele und Maßnahmen sind insbesondere in den Regionalen Naturschutzkonzepten der drei BaySF-Spessart-Forstbetriebe dargestellt (http://www.baysf.de/de/waldschuetzen/naturschutz.html).
    2. Das erwirtschaftete Ergebnis bezogen auf den Forstbetrieb Rothenbuch, der im Wesentlichen das Gebiet des Hochspessarts umfasst, beträgt laut Mitteilung des StMELF für die Jahre 2006 bis 2016 in Summe rund neun Mio. Euro.
    3. Die Anzahl der Selbstwerber von Brennholz und die Brennholzmenge, die geworben wird, sind grundsätzlich nicht immer gleich. Sie schwanken in Abhängigkeit von der Strenge der Winter und den Preisen für fossile Energieträger. Auf den Hochspessart bezogen, lag am Forstbetrieb Rothenbuch in den letzten zehn Geschäftsjahren die Anzahl der Selbstwerber von Brennholz zwischen 350 und 650, die Menge zwischen 10.000 und 16.000 Ster.
    1. Im Spessart ist zu unterscheiden zwischen den „klassischen Forstrechten“, bei denen einzelne Anwesen oder bestimmte Gemeinden bezugsberechtigt sind, und den sog. „Spessartforstrechten“. Bezugsberechtigt sind in diesem Fall grundsätzlich alle in den 28 berechtigten Gemeinden wohnenden Bürger. Inhalt der „Spessartforstrechte“ sind in erster Linie Holzbezugsrechte, daneben auch Weide-, Streu- und Mastrechte, die im Gegensatz zu den Holzbezugsrechten aber heute keine Bedeutung mehr haben. Gegenstand der „klassischen Forstrechte“ sind fast ausschließlich Holzbezugsrechte.
    2. Rechtsgrundlage der „Spessartforstrechte“ sind um 1870 zwischen den Berechtigten und dem „Fiskus“ zur Erledigung eines Rechtstreites abgeschlossene notarielle Vergleiche, deren Inhalt später in das Grundbuch eingetragen wurde. Begründende Unterlagen für die „klassischen Forstrechte“ sind nach unserem Kenntnisstand nicht verfügbar. Die Rechte dürften überwiegend seit dem Mittelalter bestehen. Die „klassischen Forstrechte“ sind ebenfalls im Grundbuch eingetragen.
    3. Für den Brennholzbedarf der Bevölkerung vor Ort konnten bei jedem Nationalpark gute Lösungen gefunden werden. So werden im Nationalpark Bayerischer Wald bestehende private Brennholzrechte nach wie vor abgegolten (z. B. mit anfallendem Holz aus dem Management in der Pflegezone) oder, sofern möglich, gegen Entgelt erworben.
    1. Nach der Bayerischen Verfassung hat jedermann das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur. Das gilt auch in Nationalparken. Das Erholungsrecht kann aber in Teilen der freien Natur etwa aus Naturschutzgründen oder auch in Wildschutzgebieten sowohl in Nationalparken als auch außerhalb von Nationalparken beschränkt werden. Beispielsweise durch gezielte Besucherlenkungsmaßnahmen oder ein sogenanntes Wegegebot, das heißt die Verpflichtung, bei Wanderungen in einem bestimmten Bereich die vorgegebenen Wege nicht zu verlassen. Wird ein Wegegebot erlassen, sind verträgliche Lösungen zu finden, wobei insbesondere die Belange von Erholungssuchenden berücksichtigt werden. Dies kann auch ein Gewinn sein, denn in Nationalparken wird auf eine attraktive Besucherinfrastruktur zum Beispiel durch Themenwege und eine attraktive und erlebnisreiche Wegeführung großer Wert gelegt. Ein Wegegebot wird nur dort erlassen, wo es aus zwingenden Gründen zum Schutz von Naturschönheiten oder gefährdeter und störungssensibler Arten (z. B. Auerhuhn) erforderlich ist. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden. So können im Nationalpark Bayerischer Wald in den ortsnahen und ganzjährig frei betretbaren Lagen Pilze gesammelt werden. Betretungsregelungen können im Einzelfall dazu führen, dass bestimmte Bereiche nicht mehr, nur zu konkreten Zeiten oder auf bestimmten Wegen betreten werden dürfen. Das kann Auswirkungen auf das Sammeln von Pilzen haben.
    2. Es wird davon ausgegangen, dass als „Kernzone“ im Sinne der Fragestellung die dem Prozessschutz gewidmeten Flächen bezeichnet werden. Im Nationalpark Bayerischer Wald werden diese auch als „Naturzone“ bezeichnet. Siehe Antwort zu Frage 6. a). Die Ausführungen dort gelten auch für die Kernzone/Naturzone.
    3. Ziel ist es, gemeinsam mit der jeweiligen Region einen maßgeschneiderten Nationalpark zu entwickeln. Im Spessart wurde bislang die grundsätzliche Eignung der Staatswaldflächen als Nationalpark festgestellt. Am 22. November 2016 fand ein erstes Informationsgespräch zum Thema dritter Nationalpark in Bayern mit den Landräten Prof. Dr. Ulrich Reuter (Landkreis Aschaffenburg), Jens-Marco Scherf (Landkreis Miltenberg) und Thomas Schiebel (Landkreis Main-Spessart) statt. Die Landräte und die Staatsregierung einigten sich darauf, dass mein Haus die in Frage kommenden Gebiete aus dem 42.000 Hektar umfassenden Staatswald des Spessarts näher definieren wird. Auf Grundlage dieser Konkretisierung werden weitere Gespräche stattfinden.
    1. Für die Ausweisung eines Nationalparks gibt es gesetzlich festgelegte Kriterien. Nationalparke sind nach § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und Art. 13 des Bayerischen Naturschutzgesetzes rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die
      – großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
      – mindestens 10.000 Hektar Fläche umfassen,
      – in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
      – sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.
    2. Nationalparke werden in verschiedene Zonen eingeteilt. In der Kern- bzw. Naturzone wird ein möglichst ungestörter Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik ermöglicht. Gemäß den internationalen Richtlinien der internationalen Naturschutzorganisation (IUCN) ist dies auf mindestens 75 % der Fläche umzusetzen. Dieses Ziel kann über einen längeren Zeitraum sukzessive erreicht werden. Neben der Naturzone kann eine Rand- oder Entwicklungszone auf max. 25 % der Fläche festgelegt werden. In dieser Zone können erforderliche Pflege- bzw. Managementmaßnahmen, wie Waldmanagement, waldbauliche Maßnahmen oder Beweidung dauerhaft durchgeführt werden. Auf einen 10.000 ha großen Nationalpark würden somit mindestens 7.500 ha Naturzone und max. 2.500 ha Pflegezone entfallen.
    3. Eine endgültige Gebietsabgrenzung im Spessart liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Nationalparke sind in der Regel großräumige und weitgehend unzerschnittene Gebiete, bisweilen bestehen sie aber auch aus mehreren Teilgebieten. So besteht z. B. der NP „Nordschwarzwald“ aus 2 Teilflächen.

Ulrike Scharf MdL
Staatsministerin

 

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Pressemitteilung vom 17. Januar 2017

SPD-Umfrage bestätigt: In Bayern herrscht soziale Ungerechtigkeit

Die Mehrheit der Menschen in Bayern sind laut einer Umfrage des Instituts Kantar Public der Meinung, es geht im Freistaat sozial ungerecht zu. „Die Studie zeigt, dass mehr und mehr Menschen bei uns abgehängt und vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Das erklärt auch das dramatische Erstarken des Populismus und des Radikalismus im reichen Bayern“, analysiert SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher. „Die CSU täte gut daran, mehr für die soziale Gerechtigkeit im Freistaat zu tun. Stattdessen versucht sie, die AfD mit billigen Parolen zu übertönen.“
So fordern 83 Prozent der Befragten, dass die soziale Gerechtigkeit stärker in den Mittelpunkt der bayerischen Politik gestellt werden sollte. „Keine andere Partei in Bayern steht mehr für soziale Gerechtigkeit als die SPD“, unterstreicht auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Wir werden auch 2017 alles tun, um diesem Anspruch gerecht zu werden!“
57 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Einkommen und Vermögen in Bayern eher ungerecht verteilt sind. 86 Prozent betonen, dass mehr getan werden muss, um Armut von Familien, Kindern und Rentnern zu bekämpfen. Für Rinderspacher sind diese Zahlen besorgniserregend. Selbst in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs ist die Zahl der von Armut bedrohten Menschen in Bayern 2015 auf das Rekordniveau von 1,9 Millionen gestiegen, das sind 15 Prozent der bayerischen Bevölkerung (Mikrozensus Statistisches Bundesamt 2015).
Wie die Umfrage im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion weiter ergeben hat, beurteilen die Menschen in Bayern die Chancengleichheit in den verschiedenen Regionen des Freistaats überaus skeptisch. So sind 76 Prozent der Bayern der Ansicht, dass es keine wirtschaftlich gleichwertigen Lebensverhältnisse in allen Landesteilen gibt. „Es wird höchste Zeit, dass mit einer gezielten Strukturpolitik Regionen gefördert werden, die bislang nicht im zentralen Blickfeld der CSU-Regierung waren“, so Rinderspacher.
Großen Handlungsbedarf sieht die SPD-Landtagsfraktion auch in der Bildungspolitik. 55 Prozent der Befragten beklagen ungleiche Bildungschancen für Kinder unterschiedlicher Herkunft. Martina Fehlner: „Das ist die Antwort auf die oft noch unzureichende öffentliche Kinderbetreuung, zu wenige Ganztagsangebote, zu große Schulklassen, zu viel Unterrichtsausfall und mangelnde Durchlässigkeit im bayerischen Schulsystem.“ Bildungschancen dürften nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb hat die SPD-Landtagsfraktion im Herbst beispielsweise die kostenlose Kita für alle gefordert.

 

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Pressemitteilung vom 13. Januar 2017

Bayern vor Wiedereinführung des G9 – Konsequente Oppositionsarbeit der SPD-Landtagsfraktion hat sich ausgezahlt

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner freut sich gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Bildungsausschusses Martin Güll über das Einschwenken von Ministerpräsident Seehofer beim neunjährigen Gymnasium (G9): „Jetzt hat Seehofer die Katze aus dem Sack gelassen. Bayern steht kurz vor Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums. Unsere konsequente Oppositionsarbeit hat sich ausgezahlt. Jetzt ist es entscheidend, wie das neue G9 in Bayern aussehen wird“, so Güll.
Fehlner und Güll fordern jetzt einen klaren Kurs. Das Gymnasium brauche endlich Ruhe und sachgerechte Entscheidungen. Der Regierungschef müsse sein Team auf Kurs bringen: „Seehofer sagt so, Kultusminister Spaenle weiß nicht und die CSU-Landtagsfraktion ist noch immer gespalten und hängt am alten G8“, bringt es Fehlner auf den Punkt. Klar sei nur, dass Seehofer das G9 zurück haben wolle. Sie wiederholt deshalb die Forderung der SPD-Landtagsfraktion: „Wir sind für die schnelle Einführung des G9 als Basis für alle mit Überholspuren für die schnellen Lerner.“ Auf keinen Fall dürfe es allein den Schulen und Kommunen überlassen bleiben, ob vor Ort das G9 oder doch das G8 angeboten wird. „Das führt ins Chaos, wir brauchen jetzt aber verlässliche Strukturen.“
Nach Vorstellung der SPD-Politiker muss die Zeit bis zum Sommer genutzt werden, um die Inhalte des neuen Gymnasiums auszuarbeiten. Fehlner: „Aufbauend auf dem neuen Lehrplan plus müssen die Stundentafel und der Zuschnitt der einzelnen Fächer überarbeitet werden. Vor allem auch die Oberstufe sollte neu gestaltet werden.“ Längst überfällig seien auch moderne Lehrmethoden wie kooperative Lernformen und mehr Projektarbeit, gerade auch, um so wichtigen Themen wie der politischen Bildung mehr Raum zu geben. „Wir müssen diese einmalige Chance nutzen, das bayerische Gymnasium jetzt wirklich zukunftsfest zu machen“, bekräftigt Fehlner.
Die SPD-Landtagsfraktion erinnert daran, dass sie schon vor eineinhalb Jahren mit einem Gesetzentwurf gefordert hatte, das gescheiterte G8 durch ein modernes G9 zu ersetzen. Güll: „Alle Reformversuche von Kultusminister Spaenle für das G8 sind gescheitert. Obwohl die übergroße Mehrheit der Eltern für ihre Kinder mehr Lernzeit wollten, kam es nur zu einem zaghaften Ausdehnungsversuch mit der Mittelstufe plus.“

 

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Pressemitteilung vom 9. Januar 2017

SPD-Anfrage ergibt: Der Freistaat erbt über 5000 Häuser – In Unter- und Oberfranken werden besonders viele Immobilien aufgegeben

Die Zahl der Immobilien, die aufgegeben werden und dem Freistaat Bayern zufallen, steigt rasant an. Das hat eine offizielle Anfrage der SPD-Landtagsfraktion beim Finanzministerium ergeben. Waren es 2013 noch 4363 Nachlassimmobilien, zählt der Freistaat 2015 bereits 5677 solcher Gebäude sein Eigen. „Das ist ein Anstieg von 23 Prozent in zwei Jahren. Ich finde das höchst problematisch“, betont der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für kommunale Daseinsvorsorge Klaus Adelt. „Denn die verwaisten Häuser sind ein wichtiger Indikator dafür, wie es um die gleichwertigen Lebensverhältnisse in Bayern und die Attraktivität der einzelnen Regionen bestellt ist.“
Rechnet man alle Erbschaften Bayerns außerhalb der Grenzen des Freistaats weg, ergibt sich mit Blick auf die regionale Verteilung ein erschreckendes Bild: 1187 von 4251 und damit 27,9 Prozent der besagten Immobilien befinden sich in Unterfranken, 25,2 Prozent (1075) in Oberfranken. Im Landkreis Aschaffenburg wurden in den letzten zehn Jahren 161 Häuser, im Landkreis Miltenberg 160 Häuser nicht vererbt. Das sind mehr als drei Mal so viele wie in München.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner sieht diese Entwicklung mit Sorge: „Wenn mehr als die Hälfte der aufgegebenen Häuser in Unter- und Oberfranken stehen, dann sagt das sehr wohl etwas darüber aus, wo ein Eigenheim welchen Wert hat und wie die Rahmenbedingungen vor Ort sind. Die Zahlen belegen, dass wir von gleichwertigen Lebensverhältnissen noch weit entfernt sind.“
Laut dpa sind bundesweit mittlerweile 10.000 Immobilien beziehungsweise Liegenschaften als Erbe an den Staat gefallen. Wenn jede zweite davon in Bayern ist und jede fünfte davon in Ober- und Unterfranken steht, müsse man sich doch die Frage nach dem ‚warum‘ stellen.“ Genau das aber mache die Staatsregierung, wie aus der Anfrage hervorgeht, nicht. Fehlner: „Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele der Häuser nicht in bestem Zustand sind. Besonders für die betroffenen Kommunen ist das schwierig, denn sie haben mit unansehnlichen heruntergekommenen Gebäude zu kämpfen, die die Attraktivität des ganzen Wohnumfelds in Mitleidenschaft ziehen können und als Wohnraum nicht mehr zur Verfügung stehen.“ Und daran wird sich auch recht wenig ändern: Der Freistaat – so die Antwort der Staatsregierung – nehme grundsätzlich keine „baulichen Veränderungen“ vor, es sei denn die Verkehrssicherheitspflicht erfordert dies. „Das heißt im Klartext: Viele Häuser im Besitz des Freistaates vergammeln“, so Fehlner.
Die Abgeordneten der BayernSPD-Landtagsfraktion fordern die Staatsregierung deshalb zum Handeln auf. Klaus Adelt: „Unabhängig davon, ob man freiwillig oder unfreiwillig zum Eigentümer geworden ist, muss sich die Staatsregierung besser um diese Häuser kümmern und sie offensiver vermarkten. Notfalls müssen sie den betroffenen Kommunen, denen oftmals in solchen Fällen die Hände gebunden sind, überschrieben werden. Es kann nicht sein, dass die Staatsregierung tatenlos zuschaut, wie hier Häuser verfallen. Eigentum verpflichtet!“