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Medieninformation

Pressemitteilung vom 12. Dezember 2018

SPD schlägt Alarm: Die Hälfte von Bayerns Wäldern sind durch Wildverbiss beschädigt –
Umwandlung in klimatolerante Mischwälder gefährdet

Fast die Hälfte der Waldflächen in Bayern leiden erheblich unter Verbiss durch Wild. Dieses alarmierende Ergebnis des Waldgutachtens, das heute im Forstausschuss des Bayerischen Landtags vorgestellt wurde, beunruhigt die forstpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Martina Fehlner: „Bereits zum zweiten Mal in Folge hat sich die Situation weiter verschlechtert. So wird die Umwandlung in klimatolerante Mischwälder nicht funktionieren. Die Staatsregierung muss hier jetzt schnellstens handeln und die Umwandlung der Wälder für den Klimaschutz weiter voranbringen.“
Die forstpolitische Sprecherin weist darauf hin, dass junge Tannen und Eichen Rot- und Schalenwild zum Opfer fallen. „Diese Baumarten sind jedoch für die Zukunft dringend notwendig, da sie mit Trockenperioden besser zu Recht kommen als die vorherrschende Fichte.“
Besonders dramatisch ist laut Gutachten die Situation im Bergwald. Dort werden 21 Prozent der Tannen verbissen. Beim letzten Gutachten betrug die Quote noch 13 Prozent. Noch schlimmer stellt sich die Situation bei den Laubbäumen dar. Hier sind sogar 30 Prozent der Pflanzen dauerhaft geschädigt. „Besonders im Bergwald brauchen wir stabile Mischwälder, um die Tallagen bei Unwetterereignissen gegen Lawinen und Erdrutsche zu sichern. Hier ist die Situation besorgniserregend!“, betont auch die agrarpolitische Sprecherin Ruth Müller.
Die beiden Abgeordneten fordern eine ehrliche Diskussion um die Abschussplanung des Schalenwildes. „Viele engagierte Jägerinnen und Jäger zeigen, dass beides, Wald und Wild, gemeinsam möglich ist. Rund die Hälfte der bayerischen Wälder befindet sich noch in einem guten Zustand. Dies müssen wir flächendeckend erreichen“, so Fehlner.

 

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Pressemitteilung vom 11. Dezember 2018

BayernSPD-Landtagsfraktion kritisiert: Freistaat lässt Kommunen und Bürger beim Thema
Straßenausbaubeiträge im Regen stehen

Die Straßenausbaubeiträge wurden bayernweit abgeschafft. Wie jetzt die Umsetzung  Sicht des Innenministeriums genau vonstattengehen soll, stößt bei den Abgeordneten der BayernSPD-Landtagsfraktion auf massive Kritik. Den Städten und Gemeinden sollen nämlich lediglich die entgangenen Beiträge ab dem 1. Januar 2018 erstattet werden. Den Kommunen ist es zwar erlaubt, Beiträge auch vor dem genannten Stichtag zu erlassen, allerdings zahlt dafür der Freistaat keinen Ausgleich.
Für den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Klaus Adelt ein absolutes Unding: „Mit juristischen Spitzfindigkeiten entzieht sich die Staatsregierung ihrer Verantwortung und schafft eine fatale Ungleichbehandlung. In der Praxis werden die Städte und Gemeinden, die es sich leisten können, die Beiträge erlassen. Bürger aus finanzschwachen Kommunen sind dagegen im wahrsten Sinne des Wortes arm dran, denn sie müssen die vor 2018 erlassenen Bescheide akzeptieren und die entsprechenden Gebühren bezahlen.“
Auch nach Meinung der Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner sollte der Freistaat auch finanziell für seine Entscheidung einstehen, damit wirklich alle betroffenen Bürger entlastet werden können. „Sonst gibt es beim Thema Straßenausbaubeiträge viele Verlierer, aber nur wenige Gewinner. Und das wäre den Bürgerinnen und Bürger nur schwer vermittelbar.“

 

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Pressemitteilung vom 4. Dezember 2018

BayernSPD-Landtagsfraktion mahnt an: 100 Euro Kita-Zuschuss sind nicht die versprochene Kostenfreiheit

Die Abgeordneten der BayernSPD-Landtagsfraktion kritisieren die familienpolitischen Beschlüsse des bayerischen Kabinetts. „Eine pauschale Bezuschussung des Kita-Besuches mit 100 Euro pro Monat wird der Situation in Bayern nicht gerecht, denn die Unterschiede in der Gebührenhöhe sind eklatant“, mahnt die Vorsitzende des Sozialausschusses im Bayerischen Landtag Doris Rauscher an. „Gerade in Ballungsgebieten zahlen Eltern teilweise bis zu 750 Euro Krippengebühren. Leider ist die schwarz-orange Koalition aber nicht zum großen sozialpolitischen Wurf bereit, sondern beschränkt sich lediglich auf mutloses Stückwerk.“
Die BayernSPD-Landtagsfraktion fordert deshalb weiterhin eine vollständige Gebührenfreiheit: „Denn nur so stellen wir den Zugang zu Bildung für alle Kinder sicher und geben ihnen damit die gleichen Startchancen, unabhängig von Wohnort, Herkunft oder Geldbeutel der Eltern“, betont auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. Es sei völlig unverständlich, dass die Freien Wähler bei dieser Kernforderung, die sie früher selbst mitgetragen haben, jetzt eingeknickt seien.
Auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Personalsituation in den bayerischen Kitas nehme die Staatsregierung fatalerweise kaum in den Blick. „Der Koalitionsvertrag geht hier über Absichtserklärungen kaum hinaus“, erläutert Rauscher. Dabei bestehe dringender Handlungsbedarf: Laut Bertelsmann-Stiftung zeigt sich zum Beispiel in bayerischen Krippen das bundesweit größte Qualitätsgefälle zwischen den Wohnorten. So musste im Jahr 2017 eine Krippenfachkraft in den Landkreisen Hof und Coburg (1 zu 4,7) rein rechnerisch zwei Kinder mehr betreuen als im Landkreis Rosenheim (1 zu 2,7).
Rauscher fordert deshalb gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen der BayernSPD-Landtagfraktion: „Der Freistaat muss die Kitas deutlich stärker finanziell unterstützen, damit sie möglichst individuelle Betreuung anbieten können. Aber er muss auch die sozialen Berufe insgesamt attraktiver gestalten. Dafür brauchen wir vor allem einen Pakt für anständige Löhne und verlässliche, kostenlose und praxisorientierte Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten.“

 

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Pressemitteilung vom 3. Dezember 2018

BayernSPD-Landtagsfraktion fordert bessere Bezahlung für Hebammenleistungen und
stärkere Berücksichtigung der Bedarfsplanung

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Ruth Waldmann fordert gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen der BayernSPD-Landtagsfraktion eine massive Aufwertung des Hebamme-Berufs gefordert: „Der erste Schritt muss eine bessere Vergütung der Leistungen in den „Diagnosis Related Groups“ fixierten Kostenpauschalen sein. Der zweite ist eine verbindliche Personalbemessung in den Krankenhäusern und Geburtsstationen. Nur dann können sie auf Dauer genügend Personal aufbringen“, erklärt Waldmann.
In Zukunft muss es auch in Bayern Hebammenstudiengänge geben, und zwar in allen Landesteilen. In 24 von 27 EU-Staaten gibt es bereits solche Studiengänge. Eine Akademisierung würde die Attraktivität des Hebammen-Berufes weiter steigern.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner betont, dass sich an den nach wie vor bestehenden Engpässen zeige, dass Bayern bei der Geburtshilfe genauso wie bei den Krankenhäusern dringend eine vernünftige Bedarfsplanung brauche: „Das ist die Aufgabe der Staatsregierung, hier steht sie in der Verantwortung!“

 

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Pressemitteilung vom 2. August 2018

SPD-Landtagsfraktion fordert Zugang zu Ausbildung für Asylbewerber

Die bayerische Wirtschaft und das Handwerk suchen händeringend nach Arbeitskräften. Im Vorjahresvergleich ist der Bestand an gemeldeten offenen Stellen um beinahe zehn Prozentpunkte gestiegen. Deshalb fordert die BayernSPD-Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung auf, auch gut integrierten Asylbewerbern und Geduldeten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. „Der bayerische Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig und die bayerischen Betriebe suchen Auszubildende. Dies belegen die aktuell veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen“, erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Angelika Weikert.
„Das Ausbildungsjahr beginnt am 1. September und Betriebe und ausbildungsreife Asylbewerber und Geduldete brauchen schnellstmöglich eine Zusage der Genehmigungsbehörden“, fordert Weikert die CSU-Staatsregierung auf. Der Ministerpräsident hatte bei der Eröffnung des Landesamtes für Asyl eine großzügigere Auslegung des Ermessensspielraums bei der Erteilung von Arbeits- und Ausbildungserlaubnissen angekündigt.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner warnt davor, weitere Zeit zu verlieren: „Mit einer einfachen Anweisung an die Ausländerbehörden könnte die Neuregelung schon ab morgen angewendet werden. Auch am Bayerischen Untermain stehen viele motivierte Männer und Frauen mit Fluchthintergrund mit Aussicht auf einen Ausbildungsvertrag in den Startlöchern. Hier besteht dringend Handlungsbedarf.“

 

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Pressemitteilung vom 31.Juli 2018

SPD-Landtagsfraktion fordert: Kostenfreie und hochwertige Kitas – Bayern muss endlich nachziehen

Nach Rheinland-Pfalz streichen ab 1. August auch Niedersachsen, Hessen und Berlin die Kita-Gebühren weitgehend bzw. vollständig, zudem visieren Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern langfristig die kostenfreie Kita an. Dass sich Bayern hingegen weiterhin vehement dagegen sperrt, hält die BayernSPD-Landtagsfraktion für nicht mehr nachvollziehbar: „Ein reiches Land wie Bayern muss den Anspruch haben, allen Kindern den Zugang zu guter Bildung zu ermöglichen. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wenn die Teilhabechancen von Kindern vom Geldbeutel ihrer Eltern abhängen. Deshalb fordern wir, die Kita – ebenso wie den Schulbesuch – kostenfrei zu stellen“, macht SPD-Sozialpolitikerin Doris Rauscher deutlich.
Das Argument, man müsse sich zwischen Kostenfreiheit und Qualitätsausbau entscheiden, lässt auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner nicht gelten: „Um allen Kindern bestmögliche Chancen zu geben und Familien zu entlasten ist beides gleichermaßen wichtig.“ Erst am Wochenende hatte eine aktuelle Studie des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP) am Beispiel der Inklusion einmal mehr gezeigt, dass es den Kitas in Bayern an Personal und Geld fehle. Auch brauche es deutlich mehr Aus- und Fortbildungsangebote. All dies hatte die SPD-Fraktion erst kürzlich im Rahmen der Beratungen für den Zweiten Nachtragshaushalt 2018 gefordert. „Die Staatsregierung hat diese Forderungen jedoch abgelehnt. Kein einziger zusätzlicher Cent für Kitas wurde in den Zweiten Nachtragshaushalt eingestellt. Das ist aufgrund der bereits lange bekannten prekären Situation aus unserer Sicht unverantwortlich“, erklärt Fehlner.
In einem aktuellen Antrag fordert die SPD die Staatsregierung deshalb erneut auf, Kostenfreiheit und Qualitätsausbau in bayerischen Kitas endlich anzugehen. Der Antrag wird im September im Sozialausschuss behandelt.

 

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Pressemitteilung vom 18. Juli 2018

SPD-Landtagsfraktion begrüßt Urteil zum Rundfunkbeitrag: Meinungsvielfalt darf nicht allein den privaten Rundfunkveranstaltern überlassen werden

Die medienpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Martina Fehlner zeigt sich erfreut über das heutige (18.7.) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Nach Dutzenden Prozessen und Urteilen ist gemäß Bundesverfassungsgericht die momentane Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags rechtens, mit Ausnahme der Erhebung für Zweitwohnungsbesitzer. „Die Entscheidung der Verfassungsrichter ist zu begrüßen. Damit alle Menschen freien Zugang zu Informationen haben, braucht es ein starkes und ausreichend finanziertes Angebot“, erklärt Fehlner. „Meinungsfreiheit und -vielfalt sind kein Warenmarkt, den man allein privaten Rundfunkveranstaltern überlassen darf.“
Fehlner sei zuversichtlich, dass das Urteil – auch mit dem konkreten Auftrag zur Entlastung bei Zweitwohnungen – zur Befriedung der Diskussionen beitrage. „Es ist klar, dass die öffentlich-rechtlichen Sender weiterhin den Beitrag erhalten, den sie für ihre Aufgaben brauchen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.“

 

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Pressemitteilung vom 17. Juli 2018

Altersarmut in Bayern stark gestiegen – In Unterfranken liegt die Armutsgefährdung bei den Über-65-Jährigen bei 20,7 Prozent

Rund 280.000 Frauen und 170.000 Männer über 65 Jahre sind im Freistaat von Armut bedroht. Das geht aus der Antwort der bayerischen Staatsregierung auf eine aktuelle Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor. Die Armutsgefährdungsquote dieser Bevölkerungsgruppe liegt somit bei 17,6 Prozent (Stand 2016). Mit 19,7 Prozent ist sogar fast jede fünfte über 65-jährige Frau betroffen, bei den Männern beläuft sich die Quote auf 15,0 Prozent.
Diese Zahlen bedeuten zugleich einen spürbaren Anstieg der Altersarmut in Bayern. So ist die Armutsgefährdungsquote der älteren Bevölkerung zwischen 2006 und 2016 insgesamt um 3,5 Prozentpunkte gestiegen.
Zudem liegt inzwischen in drei der sieben bayerischen Regierungsbezirke die Armutsgefährdung in dieser Altersgruppe bei über 20 Prozent, und zwar in Unterfranken (20,7 Prozent), Niederbayern (20,5 Prozent) und der Oberpfalz (20,2 Prozent).
Zur Erläuterung: Die Zahlen der Staatsregierung zur Armutsgefährdung orientieren sich am bundesweiten Mittelwert der sogenannten Nettoäquivalenzeinkommen. Als armutsgefährdet gilt demnach, wer weniger als 60 Prozent dieses Durchschnittseinkommens hat. Für Personen über 65 Jahre liegt es aktuell bei etwa 1.400 Euro, die Armutsgefährdungsschwelle folglich bei 840 Euro.
Angesichts dieser Zahlen fordert die SPD-Sozialpolitikerin Doris Rauscher, ältere Menschen in Bayern verstärkt bei Alltags- und Lebenshaltungskosten zu entlasten und die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten Verbesserungen bei der Rente zügig umzusetzen. „Die geplante Absicherung der gesetzlichen Rente auf heutigem Niveau bis 2025 und die Einführung einer Grundrente tragen entscheidend dazu bei, die Alterssicherung zukunftsfähig zu gestalten. Damit sorgen wir für mehr Sicherheit im Alter und Respekt vor der Lebensleistung älterer Menschen.“ Deshalb gehe es nun darum, dass sich alle Koalitionspartner auf Bundesebene konstruktiv an der Umsetzung dieser Maßnahmen beteiligen.
Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner fordert auf Landesebene vor allem in den Bereichen Wohnen und Mobilität Reaktionen vom Freistaat: „Wohnen darf in Bayern nicht zur Armutsfalle werden. Es geht nicht, dass Menschen ihre Wohnungen verlassen müssen, weil sie sich durch renovierungsbedingte Mieterhöhungen die Miete nicht mehr leisten können.“
Zur Verbesserung der Mobilität von Seniorinnen und Senioren macht sich die SPD-Landtagsfraktion außerdem für die Einführung eines Bayerischen Seniorentickets stark. Darüber hinaus müsse der Zugang zu Kultur-, Freizeit- und Gesundheitsangeboten sichergestellt und entsprechend staatlich gefördert werden. Ein entsprechender SPD-Antrag war diese Woche im Landtag von der CSU-Mehrheitsfraktion abgelehnt worden.

 

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Pressemitteilung vom 12. Juli 2018

BayernSPD-Landtagsfraktion fordert: Lehrer im Sommer nicht in die Arbeitslosigkeit schicken

Die BayernSPD-Landtagsfraktion fordert, befristete Arbeitsverträge für junge Lehrerinnen und Lehrer in Bayern abzuschaffen und sie künftig nicht mehr mit Beginn der Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. „Millionen Menschen fahren in den nächsten Wochen in den Urlaub. Befristet beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer können das nicht. Sie können nicht einmal planen, weder im Beruf noch familiär“, kritisierte Natascha Kohnen in ihrer Plenarrede im Bayerischen Landtag zu einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag der SPD. Kohnen nannte die Einstellungspolitik der Staatsregierung unanständig und forderte, die Befristungspraxis zu beenden. „Geben Sie den Lehrerinnen und Lehrern in unserem Land endlich Planungssicherheit“, forderte Kohnen.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner weist darauf hin, dass zum Beispiel an Grund- und Mittelschulen die Zahl der befristeten Verträge von 2012 auf 2016 um knapp 50 Prozent auf 1480 angestiegen ist. An Realschulen gab es sogar eine Steigerung um 69 Prozent auf 1332. Insgesamt waren laut Kultusministerium im Jahr 2016 über 7000 Lehrkräfte nur befristet angestellt. Fehlner: „Angesichts steigender Geburtenraten und Zuzug nach Bayern brauchen wir dringend genügend gut ausgebildete und qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer. Besonders, weil auch die Zahl der Lehramtsstudenten sinkt.“
Ein Blick an die Schulen zeigt: Die Klassen in Bayern sind insgesamt zu groß, der Unterrichtsausfall oft hoch. Hier besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Staatsregierung.

 

12. Juli 2018

Martina Fehlner spricht in der Plenarsitzung zum Thema: „Dem Ehrenamt in Bayern eine starke Stimme geben – Sitz im Rundfunk- und Medienrat für die Bürgerallianz Bayern “

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10. Juli 2018

Martina Fehlner spricht in der Plenarsitzung zum Thema: „Tourismusland Bayern – Weichenstellungen für die Zukunft“

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Pressemitteilung vom 2. Juli 2018

Frauen vor Gewalt schützen: SPD-Landtagsfraktion fordert verlässliche Finanzierung

Nach dem aktuellen Bericht von Staatsministerin Schreyer im Sozialausschuss des Landtags fordert die BayernSPD-Landtagsfraktion weiterhin mehr Geld für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen. Die im sogenannten Drei-Stufen-Plan der Staatsregierung enthaltenen Maßnahmen müssten verlässlich finanziert werden.
„Der Bericht hat klar gezeigt, dass es größerer Anstrengungen bedarf, um Frauen und ihre Kinder effektiv vor Gewalt zu schützen“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin Dr. Simone Strohmayr. „Das geht aber nur, wenn auch entsprechend Gelder bereitgestellt werden. Neben den Kommunen ist hier vor allem auch der Freistaat in der Pflicht. Deshalb müssen alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder künftig nicht mehr wegen fehlender Kostenübernahme von Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen abgewiesen werden müssen.“ Aktuell sei dies jedoch noch bei jeder zweiten Frau, die Zuflucht in einem bayerischen Frauenhaus suche, der Fall. Dieser Zustand sei „untragbar“.
Leider sei der Drei-Stufen-Plan zudem wenig konkret, ergänzt auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Wir wissen weder in welchem Umfang die Frauenhäuser und Notrufe gefördert werden sollen, noch in welchem Zeitraum der Ausbau der Kapazitäten erfolgen soll“, so Fehlner. „Es ist erschreckend, dass solche unverzichtbaren Anlaufstellen, die eine so außerordentlich wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft leisten, immer stärker auf Spenden angewiesen sind. Eine gesicherte finanzielle Ausstattung und mehr Personal sind dringend notwendig, um in den Beratungsstellen längerfristiger planen und präventiv arbeiten zu können. Hier ist die Staatsregierung gefordert.“
Die SPD hatte sich bereits in einem Antrag zum 2. Nachtragshaushalt 2018 für eine bedarfsgerechte Erhöhung der finanziellen Mittel stark gemacht. Dieser wurde jedoch kürzlich in den Beratungen des Haushaltsausschusses von der CSU-Mehrheit abgelehnt. Die endgültige Entscheidung über den Haushaltsplan folgt Mitte Juli. Zudem fordert die SPD in einem weiteren Antrag einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für betroffene Frauen und ihre Kinder.

 

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Pressemitteilung vom 28. Juni 2018

Staatsregierung tut zu wenig für Tierschutz – SPD-Forderung nach mehr Geld für Tierheime abgelehnt

Angesichts der Ablehnung eines von der BayernSPD-Landtagsfraktion geforderten Aktionsplans für Tierschutz in Bayern durch die CSU in dieser Woche werden zahlreiche Tierheime in Bayern weiterhin akut mit finanziellen Notlagen zu kämpfen haben. Die tierschutzpolitische Sprecherin Susann Biedefeld, die mit ihrer Fraktion eine finanzielle Unterstützung für Tierheime und einheitliche Fundtierkostenpauschale für die Tierschutzvereine gefordert hatte, ist empört: „Durch die Ablehnung unseres Antrags zeigt die CSU-Staatsregierung wieder einmal, wie wenig ihr der Tierschutz bedeutet. Auf 65 Millionen Euro wird der bayernweite Investitionsrückstau in den Tierheimen inzwischen geschätzt. Dass man sich gegen eine größere finanzielle Unterstützung der Tierheime Bayerns sperrt, ist daher völlig unverständlich!“
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner kritisiert die Entscheidung: „Unsere Tierschutzvereine werden allein gelassen, obwohl sie mit großem ehrenamtlichem Engagement öffentliche Aufgaben übernehmen und dem Staat weitaus höhere Kosten ersparen. Viele Gebäude der Tierheime sind dringend sanierungsbedürftig oder müssen aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben aus- beziehungsweise umgebaut werden.“ Derzeit finanzieren sich die Tierschutzvereine auch in Aschaffenburg und Miltenberg nur über Spenden, ehrenamtliche Arbeit und kommunale Zuschüsse.
Zusätzlich muss nach Meinung der BayernSPD-Landtagsfraktion auch der Schutz von Wildtieren verbessert werden. Vielerorts klagen Behörden über den erheblichen Personalnotstand im Tierschutzbereich. „Die Aufklärungsquote im Bereich der Umweltkriminalität, beispielsweise bei illegalen Luchstötungen, ist erschreckend niedrig“, erläutert Biedefeld. „Hier müssen dringend Schwachpunkte der Behörden ermittelt und beseitigt werden. Wir als SPD-Landtagsfraktion werden bei diesem wichtigen Thema nicht locker lassen!“

 

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Zum Thema: „Verwendung von steuerbefreiten Fahrzeugen bei der Ausübung der Tätigkeiten der Feldgeschworenen“ – Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner vom 26. Juni 2018

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner hatte am 26. Juni 2018 bezüglich der Verwendung von steuerbefreiten Fahrzeugen bei der Ausübung der Tätigkeiten der Feldgeschworenen folgende Anfrage gestellt:

Nachdem das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regionalabteilung Nord, im Schreiben Gz: VM 4042-6.8 darauf hinweist, dass die Tätigkeiten von Feldgeschworenen nicht zu den steuerbegünstigten Zwecken der Steuerbefreiung nach § 3 KraftStG gehören und somit die Verwendung von steuerbefreiten Fahrzeugen bei der Ausübung der Tätigkeiten der Feldgeschworenen den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirkliche, frage ich die Staatsregierung, gibt es eine Dienstanweisung an Polizeibeamte in Bayern, Feldgeschworene und deren Fahrzeuge auf Verstöße gegen § 3 KraftStG zu kontrollieren und in wie vielen Fällen ist es in den vergangenen Jahren zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gekommen, die mit einer Verurteilung der Beschuldigten beendet wurden?

Hier die Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 28. Juni 2018:

Bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um eine reine Bundessteuer. Die Verwaltung dieser Steuer fällt in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Bundeszollverwaltung.
Der Polizeiabteilung im Bayerischen Staatsministerium des Innern liegen keine Erkenntnisse vor, dass es eine Dienstanweisung an Polizeibeamte in Bayern gibt, Feldgeschworene und deren Fahrzeuge auf Verstöße nach § 3 KraftStG zu kontrollieren. Erkenntnisse über die Anzahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren liegen nicht vor. Die Eigenschaft einer Person als Feldgeschworener wird weder in den Strafverfolgungsstatistiken über die Anzahl ab- und verurteilter Personen in Bayern noch in den Geschäftsstatistiken der Staatsanwaltschaften über die dort geführten Ermittlungsverfahren erfasst.
Im genannten Schreiben des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) informierte dieses die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) durch Übersendung eines Merkblatts der Zollverwaltung über die Besonderheiten beim Einsatz von Fahrzeugen mit grünem Kennzeichen bei Tätigkeiten der Feldgeschworenen. Im Rahmen von regelmäßigen Schulungen sollen die Feldgeschworenen auf die geltende Rechtslage hingewiesen werden.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Feldgeschworenenwesens in Bayern (Mitwirkung bei der Abmarkung der Liegenschaften) hat sich das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit dem Anliegen, eine Ausnahmeregelung für den Einsatz steuerbefreiter Fahrzeuge auch für die Tätigkeiten der Feldgeschworenen zu erwirken, bereits an das für die Bundeszollverwaltung zuständige Bundesministerium der Finanzen gewandt.

 

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Pressemitteilung vom 22. Juni 2018

Öko-Landbau in Bayern: SPD-Landtagsfraktion fordert stärkere Förderung der heimischen Produktion

Nur acht Prozent der bayerischen Bauern betreiben bislang ökologischen Landbau. Dies geht aus der Antwort des Agrarministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor. Während Schwaben (12 Prozent), Oberbayern (11 Prozent) und Unterfranken (9 Prozent) relativ gut dastehen, hinken andere Regierungsbezirke, wie z.B. Niederbayern mit 5 Prozent, stark hinterher.
Insgesamt steigen die Zahlen bayernweit seit Jahren leicht an, aber noch nicht in dem gewünschten Umfang, wie die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner bedauert: „Immer mehr Menschen legen Wert auf Lebensmittel aus ökologischer Produktion. Bislang kann diese Nachfrage noch nicht mit heimischen Produkten befriedigt werden. Momentan werden z.B. Bio-Kartoffeln aus Ägypten importiert. Sinnvoller wäre es, sie verstärkt hier anzupflanzen.“
Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich für eine umweltverträgliche und dem Tierwohl Rechnung tragende Landwirtschaft ein, wie auch die Landshuter Abgeordnete Ruth Müller, die Mitglied im Landwirtschaftsausschuss ist, betont: „Wir wollen den Anteil des Öko-Landbaus langfristig auf 20 Prozent steigern. Dazu müssen der Öko-Landbau und der Absatz der ökologisch erzeugten Produkte jedoch viel stärker gefördert werden als bisher. Investitionsförderungen in der Landwirtschaft sollten nicht hauptsächlich in extrem große Betriebe mit industriellem Charakter fließen.“
Die Zahl der Öko-Tierhalter ist in Bayern ebenfalls gestiegen, von 3.578 im Jahr 2000 auf 6.483 im Jahr 2017. „Wir begrüßen diese Entwicklung, bei der es jedoch auch starke Unterschiede in den Regierungsbezirken gibt. Eine stärkere Zunahme der Anzahl der Öko-Tierhalter wäre wünschenswert, denn die Verbraucher wissen, dass die Tiere hier besonders artgerecht gehalten werden. Dazu gehören beispielsweise genügend Auslauf und die Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln“, ergänzt Müller.
Der Hauptgedanke ökologischer Landwirtschaft ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Ökologische Landbaumethoden wollen dabei stärker als andere einen möglichst geschlossenen Nährstoffkreislauf erreichen, die Bodenfruchtbarkeit erhalten und mehren sowie Tiere besonders artgemäß halten. Öko-Landbau ist damit in besonderem Maße auf Nachhaltigkeit ausgelegt und stärkt zugleich die regionale Wertschöpfung.

 

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Pressemitteilung vom 19. Juni 2018

Rund 95 Prozent der Schulen am Bayerischen Untermain ohne ausreichendes Internet –
MdL Martina Fehlner fordert einheitliche digitale Grundausstattung an Schulen

Rund 73 Prozent der bayerischen Schulen haben kein ausreichendes Internet. Das ergibt sich jetzt aus einer Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zum Thema „Digitale Bildung“. In einem Positionspapier der Staatsregierung heißt es, dass „die verfügbare Internetbandbreite […] idealerweise nicht weniger als 100 MBit/s betragen“ sollte. Die Antwort der Staatsregierung ergibt aber, dass weniger als 13 Prozent der bayerischen Schulen diese Forderung erfüllen.
Auch in den Schulen am Bayerischen Untermain sieht es schlecht aus. Laut einer Rechnerumfrage aus dem Jahr 2017 haben in der Stadt Aschaffenburg lediglich drei von 39 Schulen eine verfügbare Internetbandbreite von über 100 Mbit/s – im Landkreis Aschaffenburg sind das vier von 54 Schulen, im Landkreis Miltenberg lediglich eine von 53 Schulen.
Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, medienpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion, zeigt sich besorgt: „Wir befinden uns auf dem Weg in eine digitale Gesellschaft und da dürfen der Bildungsbereich und die Schulen nicht zurückstehen. Jede bayerische Schule sollte medial einheitlich ausgestattet sein, denn jede Schülerin und jeder Schüler sollte die gleichen Voraussetzungen für eine gute digitale Bildung bekommen.“ Auch die digitale und die mediale Bildung dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern oder der Kommunen abhängen, so Fehlner weiter.
Dafür setzt sich auch die Aschaffenburger SPD-Stadtratsfraktion ein. Dank eines Stadtratsbeschlusses wird die Stadt 500.000 Euro in die Digitalisierung von Schulen investieren. So soll u.a. im Schulverwaltungs- und Sportamt ein/e Sachbearbeiter/in für Digitalisierung an Schulen eingestellt werden.

 

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Pressemitteilung vom 15. Juni 2018

SPD-Medienexpertin Martina Fehlner begrüßt Einigung der Presseverleger

Die medienpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion, Martina Fehlner, begrüßt die Einigung im jahrelangen Streit um die Presseähnlichkeit des Online-Angebots von öffentlich-rechtlichen Sendern. „Der Kompromiss schafft Klarheit. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen online ihren Schwerpunkt auf Video und Audio legen. Texte, die keinen konkreten Bezug zu einer Sendung haben, sind untersagt. Damit haben die Zeitungen mit ihren Netzangeboten weniger Konkurrenzdruck durch kostenfreie Angebote. Sie sehen eine verlässliche Entwicklungsperspektive und können verstärkt in die journalistische Qualität ihrer Angebote investieren. Das fördert die Vielfalt, die wir in der Berichterstattung brauchen“, so Fehlner.
Erfreut ist die SPD-Medienexpertin auch darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre selbst produzierten Inhalte künftig länger als sieben Tage in ihren Mediatheken anbieten dürfen. Martina Fehlner: „Diese enge Frist war für alle unverständlich. Unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss auch Internetangebote publizistisch wettbewerbsfähig und Telemedienangebote in der Form und in dem Umfang anbieten können, die der jeweiligen Plattform (z.B. Mediatheken, Apps usw.) entsprechen und die deren Nutzerinnen und Nutzer auch dort erwarten.“
Die SPD-Landtagsfraktion wird dem Telemedienstaatsvertrag, auf den sich die Ministerpräsidenten in ihrer gestrigen Konferenz verständigt haben, im Bayerischen Landtag zustimmen.

 

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Pressemitteilung vom 12. Juni 2018

SPD-Landtagsfraktion setzt sich für mehr Fahrradabstellanlagen ein

Die BayernSPD-Landtagsfraktion fordert eine staatliche Bauoffensive für mehr Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen in Bayern. „Wer die Mobilitätswende fahrradfreundlich und ÖPNV-orientiert gestalten will und die Luftreinhalteziele ernst nimmt, sorgt für genügend ordentliche Abstellanlagen an den Umsteigepunkten“, stellt der Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher fest. „Die Zahl der Fahrradparkplätze und Bike & Ride-Anlagen ist in vielen Kommunen nicht bedarfsgerecht.“
Aktuell gibt es in Bayern für 86.920 Fahrräder entsprechende Abstellplätze. Und dies an 1.050 Haltestellen und Bahnhöfen. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage der SPD-Landtagsfraktion an das bayerische Verkehrsministerium hervor. „Der Bedarf nach Fahrradparkplätzen ist aber deutlich höher“, erklärt die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Landtagfraktion. „Wir müssen vor allem in die Schnittstelle von Fahrrad und ÖPNV investieren: in gut einsehbare, beleuchtete und überdachte Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern.“
Laut einer Studie des bayerischen Verkehrsministeriums aus dem Jahr 2017 sind nur 28 Prozent der Befragten mit der Fahrrad-Parksituation an bayerischen Bahnhöfen und Haltestellen zufrieden. Die SPD-Abgeordneten bezweifeln, dass das Ziel des Radverkehrsprogramms Bayern aus dem Jahr 2015 erreicht wird. Danach soll der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen (Anzahl der Wege) bis zum Jahr 2025 auf 20 Prozent verdoppelt werden. Aktuell sind es nur 10,1 Prozent.
Die Staatsregierung sieht vor allem die Kommunen in der Pflicht. Der Bau von Fahrradabstellanlagen könne aber vom Freistaat gefördert werden. 2017 habe der Freistaat den Bau von Fahrradabstell-Anlagen an Bahnhöfen und Haltestellen mit Zuschüssen von insgesamt 670.800 Euro gefördert. „Das ist insgesamt viel zu wenig“, macht Rinderspacher deutlich. „Das sind etwa 300 Euro pro bayerische Gemeinde und damit noch nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.“

 

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Pressemitteilung vom 8. Juni 2018

SPD-Landtagsfraktion fordert mehr Mitspracherechte für die ältere Generation – CSU-Staatsregierung lehnt Gesetzentwurf ab

Nach der Ablehnung des SPD-Gesetzentwurfs für ein Bayerisches Seniorinnen- und Seniorenmitwirkungsgesetz in dieser Woche kündigt die sozialpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Doris Rauscher an, dass ihre Fraktion sich auch weiterhin für eine Stärkung der Mitsprache- und Mitgestaltungsrechte der „Generation 60 plus“ im Freistaat stark machen werde.
Die CSU hatte den SPD-Gesetzentwurf in zweiter Lesung endgültig abgelehnt und lediglich vage angekündigt, in der kommenden Legislaturperiode „einen gemeinsamen Wurf“ zu machen. Rauscher meint hierzu: „Das zeigt, dass wir hier etwas in Gang gebracht haben. Ich warne aber davor, notwendige Maßnahmen jetzt auf die lange Bank zu schieben!“
Die Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner ergänzt: „Die ältere Generation wünscht sich eine Beteiligung auf Augenhöhe. Das haben zahlreiche Gespräche in den vergangenen Wochen und Monaten mit engagierten Seniorinnen und Senioren vor Ort deutlich gemacht. Ihre Erfahrungen und Kompetenzen sind für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert und müssen entsprechend Gehör finden.“ Die SPD-Landtagsfraktion tritt deshalb weiterhin nachdrücklich für verlässliche Teilhabemöglichkeiten auf kommunaler Ebene und auf Landesebene ein.
Auch die LandesSeniorenVertretung Bayern hatte im Vorfeld an den Landtag appelliert, dem Gesetzentwurf der SPD zuzustimmen. In ihrem Gesetzentwurf fordert die SPD, dass künftig alle bayerischen Gemeinden gewählte Seniorenvertretungen erhalten. Aktuell haben nach Angaben der Staatsregierung nur 285 der 2031 kreisangehörigen Gemeinden in Bayern einen kommunalen Seniorenbeirat, 396 Gemeinden verfügen weder über einen Seniorenbeirat noch über einen Seniorenbeauftragten.
Auch auf Landesebene will die SPD den Anliegen der älteren Generation mehr Gehör verschaffen: Der bedauerlicherweise abgelehnte Gesetzentwurf sah deshalb die Schaffung eines bayerischen Seniorenrats vor, der die Staatsregierung in allen seniorenpolitischen Fragen beraten soll. Der Landtag sollte zudem einen Landesseniorenbeauftragten wählen, an den die bayerischen Bürgerinnen und Bürger ihre seniorenpolitischen Anliegen und Beschwerden richten können.

 

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Zum Thema: „Kreuzerlass in den staatlichen Institutionen Theater, Museen und Hochschulen“ –
Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner vom 5. Juni 2018

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner hatte am 5. Juni 2018 bezüglich des Kreuzerlasses in den staatlichen Institutionen Theater, Museen und Hochschulen folgende Anfrage gestellt:

Wieso wird der Kreuzerlass in den staatlichen Institutionen Theater, Museen und Hochschulen nicht obligatorisch umgesetzt, sind Theater, Museen und Hochschulen im Vergleich zu anderen staatlichen Institutionen weniger christlich geprägt bzw. nach Lesart der Staatsregierung von untergeordneter Bedeutung mit zweierlei Maß mit Blick darauf, dass es in ihrem Namen staatliche Erlasse von zweierlei Rang gibt, jene, die kontrolliert werden – und jene, die nicht kontrolliert und sanktioniert werden.

Hier die Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 7. Juni 2018:

Die Anfrage zum Plenum wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: Zu § 28 AGO wird es keine Vollzugshinweise des Staatsministeriums des Innern und für Integration geben. Im Übrigen ist für den Vollzug des § 28 AGO jedes Ressort in seinem Geschäftsbereich eigenverantwortlich zuständig.
Die Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Den Hochschulen wird daher lediglich empfohlen, im Eingangs-bereich ein Kreuz anzubringen. Museen und Theater sind kulturelle und/oder wissenschaftliche Einrichtungen und nicht Dienstgebäude im Sinne von § 28 AGO.

 

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Pressemitteilung vom 5. Juni 2018

Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zeigt: Staatsregierung unterschätzt den Bedarf an Krippenplätzen völlig

Mit Unverständnis reagiert die BayernSPD-Landtagsfraktion auf die Behauptung der bayerischen Staatsregierung, dass sich die Nachfrage nach Krippenplätzen im Freistaat „erheblich abgeschwächt“ habe. Dies hatte das Sozialministerium auf eine Anfrage der SPD-Fraktion geantwortet. Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner wiederspricht dieser Aussage: „Nach wie vor gibt es einen erheblichen Nachholbedarf an Krippenplätzen. Das haben alle Erhebungen in den letzten Jahren deutlich belegt. Und wenn Eltern schlichtweg keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden, dann hilft ihnen auch ein ‚Familiengeld‘ nicht wirklich weiter!“
Zuletzt hatte im Frühjahr dieses Jahres eine Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln ergeben, dass die Betreuungslücke in Bayern für die Altersgruppe von Kindern unter drei Jahren nahezu unverändert bei 53.628 Plätzen liege. Zur Verfügung standen demnach im Jahr 2017 lediglich 100.221 Plätze (also für 27,4 Prozent der Kinder), zur Bedarfsdeckung wären hingegen 153.849 Plätze (42,1 Prozent) nötig. Auch das Bundesfamilienministerium, das Statistische Bundesamt sowie das Deutsche Jugendinstitut arbeiten mit diesen oder ähnlichen Zahlen.
Auch auf eine weitere Frage antwortet das bayerische Ministerium widersprüchlich und ausweichend: „Welche Überlegungen haben die Staatsregierung dazu bewogen, nun angeblich 30.000 Kita-Plätze schaffen zu wollen, obwohl sie bislang davon ausgegangen war, dass die derzeit vorhandene Anzahl an Plätzen bereits bedarfsdeckend sei?“ Hierzu heißt es, man habe „zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass der Ausbau der Kinderbetreuung abgeschlossen sei“. Die SPD-Sozialpolitikerin Doris Rauscher kommentiert dies wie folgt: „Die ehemalige Sozialministerin Müller hat wiederholt gesagt, der Bedarf sei zumindest für die Über-Dreijährigen ‚komplett abgedeckt‘, obwohl die SPD immer wieder darauf hingewiesen hat, dass dies eben nicht so ist. Hat sie die Situation also bewusst ignoriert? Und was sind nun die Gründe für diese halbherzige Kehrtwende der CSU?“
Rauschers Fazit lautet: „Die Familien in Bayern brauchen verlässliche Unterstützung. Die SPD wird sich weiterhin nachdrücklich für die längst überfällige Qualitätsoffensive im Kita-Bereich einsetzen. Das heißt vor allem: mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen, ausreichend Plätze!“

 

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Pressemitteilung vom 28. Mai 2018

SPD-Landtagsfraktion fordert flächendeckend kostenfreie und gute Kitas

Angesichts der aktuellen Bertelsmann-Studie, die große Unterschiede bei den Kita-Gebühren in Ländern und Kommunen aufdeckt, fordert die BayernSPD-Landtagsfraktion erneut flächendeckende Kostenfreiheit – ohne, dass gleichzeitig an der Qualität gespart wird. „Der Zugang zu Bildung muss grundsätzlich gebührenfrei sein“, so die sozial- und familienpolitische Sprecherin Doris Rauscher. „Die Staatsregierung muss deshalb Geld in die Hand nehmen und die Kitagebühren abschaffen. Es darf nicht sein, dass weiterhin an den Kleinsten und deren Familien gespart wird. Dass in manchen Regionen Deutschlands nichts und in anderen um die 500 Euro im Monat für Kinderbetreuung gezahlt werden muss, ist ungerecht.“
Im Durchschnitt machen die Kitagebühren dem „ElternZOOM2018“ zufolge rund 5,9 Prozent des Nettoeinkommens von Familien in Bayern aus, der Bundesschnitt liegt bei 5,6 Prozent. Besonders belastet sind demnach Familien, die ohnehin mit finanziellen Engpässen zu kämpfen haben: Zwar sind die Gebühren vielerorts nach Einkommen gestaffelt, allerdings liegt der Kitagebühren-Anteil am Nettoeinkommen bei Familien, die unterhalb der Armutsrisikogrenze leben, durchschnittlich fast doppelt so hoch wie bei Familien, denen es finanziell besser geht.
„Echte Bildungsgerechtigkeit und gleichen Zugang zur Kita für alle Kinder gibt es nur, wenn diese ungleichen Kosten abgeschafft werden und alle die Chance auf hochwertige, frühkindliche Angebote bekommen“, betont auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. Es sei die Pflicht der CSU-Staatsregierung, dafür zu sorgen, dass die Kommunen auch ohne Beitrag der Eltern eine gute Kinderbetreuung anbieten können. Fehlner: „Nach wie vor werden unsere Erzieherinnen und Erzieher viel zu schlecht bezahlt in Anbetracht dieser riesigen Verantwortung. Deshalb kann der von Experten empfohlene Betreuungsschlüssel auch nicht überall eingehalten werden, was eine individuelle Betreuung der Kleinsten erschwert. Was könnte wichtiger sein, als hier die notwendigen Mittel zu investieren? Dem Land muss es wert sein, die Kleinsten richtig zu fördern und Familien zu entlasten.“ Das ginge auch, ohne die Eltern zu schröpfen. Andere Bundesländer machen es schon längst vor – hier müsse Bayern dringend nachziehen.

 

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Pressemitteilung vom 25. Mai 2018

Überstunden bei der unterfränkischen Polizei auf Rekordhoch – SPD-Landtagsfraktion wendet sich an Innenminister

Die Überstunden bei der unterfränkischen Polizei haben 2017 einen Rekordwert erreicht. Das zeigt die Antwort der Staatsregierung auf eine aktuelle Anfrage der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag. Demnach haben die unterfränkischen Polizeibeamten im vergangenen Jahr 108.505 Überstunden angesammelt, ein Zuwachs von 11,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Bayernweit kamen die Polizistinnen und Polizisten auf insgesamt 2.210.650 Überstunden, das entspricht einem Zuwachs von 11 Prozent. Unterfranken liegt somit leicht über dem Durchschnitt für Gesamtbayern.
In einem Schreiben der SPD-Fraktion an den bayerischen Innenminister heißt es: „Wir sind in Sorge, dass die seit geraumer Zeit angekündigte Entlastung unserer Polizei offensichtlich nicht greift. Im Gegenteil drängt sich geradezu der Eindruck auf, dass vielmehr die hohe Motivation und Leistungsbereitschaft unserer Polizistinnen und Polizisten deutlich überstrapaziert werden.“
Deshalb fordert die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner nachdrücklich eine rasche Entlastung der Polizeibeamten: „Die gegenwärtige durchschnittliche Pro-Kopf-Belastung liegt in Unterfranken bei 41 Überstunden. Das ist zu viel. Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz unserer Bevölkerung. Dafür sollten wir ihnen mit angemessenen und familienfreundlichen Bedingungen für ihren außerordentlich wichtigen Dienst danken.“

 

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Pressemitteilung vom 18. Mai 2018

„Internationaler Tag der Bienen“: SPD-Landtagsfraktion unterstützt Volksbegehren gegen Bienensterben

Die SPD-Landtagsfraktion kämpft aktiv gegen das Bienensterben und möchte zusammen mit anderen Parteien und Organisationen sowie der Unterstützung aus der Bevölkerung ein entsprechendes Volksbegehren auf den Weg bringen. In dem Volksbegehren geht es um den Erhalt der natürlichen Lebensräume der Bienen.
„In der breiten Öffentlichkeit wächst das Bewusstsein für Naturschutz und Ökologie. Dieses Bewusstsein muss jetzt genutzt werden, um Verbesserungen für unsere Bienen auf den Weg zu bringen“, erklärt die bienenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Ruth Müller im Hinblick auf den Internationalen Tag der Bienen am 20. Mai. Die Zeit sei mehr als reif für ein entsprechendes Volksbegehren.
„Jeder kann seinen Beitrag leisten, um die Lebensbedingungen für Bienen zu verbessern“, unterstreicht auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, die erst im April dieses Thema bei einem Imkerempfang in ihrem Wahlkreis thematisiert hatte. „Die Politik muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass in der Landwirtschaft weniger Pestizide eingesetzt werden. Kommunale Grünanlagen dürfen ruhig auch mal in Maßen verwildern. Man muss nicht direkt mit dem Rasenmäher anrücken, wenn mal etwas sprießt und blüht. Das Gleiche gilt natürlich auch für den heimischen Garten. Eine saftige Wildblumenwiese oder Kräuter im Balkonkasten sind nicht nur schön anzusehen, sondern auch ein Paradies für Bienen und andere Insekten“, so das Plädoyer Martina Fehlners für den Schutz der Bienen.

 

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Zum Thema: „Einhaltung von Rettungsfristen bei Rettungsdiensten und Feuerwehren“-
Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner vom 15. Mai 2018

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner hatte am 15. Mai 2018 bezüglich der Einhaltung von Rettungsfristen bei Rettungsdiensten und Feuerwehren am Bayerischen Untermain folgende Anfrage gestellt:

In welchen Gemeinden am Bayerischen Untermain (Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie Landkreis Miltenberg) werden die Rettungsfristen für Rettungsdienste und Feuerwehr von zwölf Minuten nicht eingehalten (Aufschlüsselung nach Landkreisen, Gemeinden, Ortsteilen sowie Einsatzart und Fristüberschreitung), welche zusätzlichen Rettungsstandorte sind geplant und welche Maßnahmen wird die Staatsregierung ergreifen, um die Überschreitungen der Rettungsfristen in den betroffenen Gemeinden zu minimieren?

Hier die Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 17. Mai 2018:

Das Staatsministerium des Innern und für Integration ist nicht Träger des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Bayerischer Untermain (dies ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain) und verfügt daher nicht selbst über entsprechende Zahlen. Diese könnten nur mit einem Aufwand eingeholt werden, der in der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar ist. Für grundlegende Informationen zur Fragestellung zum Rettungsdienst wird daher auf die Landtagsdrucksache 17/13206 vom 02.12.2016 zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn vom 09.09.2016 zu „Rettungsdienstliche Hilfsfristen am Untermain“ und auf die Landtagsdrucksache 17/14620 vom 03.02.2017 zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl vom 27.10.2016 zu „Einhaltung der 12-Minuten-Hilfsfrist in bayerischen Rettungsdienstbereichen“ verwiesen.
Das Staatsministerium des Innern und für Integration führt überdies keine Statistiken über die Anzahl an Überschreitungen der Hilfsfrist von 10 Minuten (Nr. 1.2 Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz) durch die über 7.600 gemeindlichen Feuerwehren in Bayern, da der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst Pflichtaufgaben der über 2.000 Gemeinden in deren eigenem Wirkungskreis sind. Auch hier wäre die Datenerhebung und -aufbereitung zur Erstellung einer Übersicht in der gewünschten Detailtiefe nur mit sehr hohem Zeit- und Personalaufwand umsetzbar: Im Bereich der ILS Bayerischer Untermain (Stadt Aschaffenburg, Lkr. Aschaffenburg und Lkr. Miltenberg) gibt es 139 Freiwillige Feuerwehren; alleine im Berichtsjahr 2017 sind die Feuerwehren in diesem Bereich zu rund 5.000 Schadensereignissen alarmiert worden.
Dementsprechend kann auch die Frage nach zusätzlichen Rettungsstandorten und Maßnahmen zur Minimierung etwaiger Fristüberschreitungen nicht beantwortet werden.

 

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Pressemitteilung vom 17. Mai 2018

SPD-Landtagsfraktion fordert bessere Personalsituation bei der bayerischen Polizei

Die SPD-Landtagsfraktion warnt vor einer Überlastung der bayerischen Polizei mit zusätzlichen Aufgaben beim Grenzschutz. „Wir brauchen keine bayerische Grenzpolizei, denn es gibt bereits eine deutsche Grenzpolizei“, so Fraktionschef Markus Rinderspacher. „Wir brauchen mehr Polizisten auf den bayerischen Straße und Plätzen. Ministerpräsident Söders Doppelstruktur schafft nur zusätzliche Bürokratie statt zusätzlichen Bürgerschutz.“ Die SPD-Landtagsfraktion setzt hingegen auf eine Verstärkung der bereits existierenden bayerischen Schleierfahndung.
Bei der Errichtung einer sogenannten bayerischen Grenzpolizei handle es sich lediglich um ein Wahlkampfmanöver, das mehr Sicherheit vorgaukeln soll. Rinderspacher: „Das Personal wird nämlich nicht zusätzlich eingestellt, sondern von den Polizeiinspektionen überall in Bayern abgezogen. Und das, obwohl diese schon jetzt chronisch unterbesetzt sind und einen riesigen Berg von 2,1 Millionen Überstunden vor sich herschieben. Fast jede zehnte Stelle ist derzeit nicht besetzt.“
Angesichts dieser schwierigen Arbeitsbedingungen dankt die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, den bayerischen Polizistinnen und Polizisten für ihren hervorragenden Einsatz. „Wir wollen, dass sie unter angemessenen und familienfreundlichen Bedingungen ihren enorm wichtigen Dienst leisten können. Denn nur ihrer Arbeit ist es zu verdanken, dass der Freistaat Bayern eines der sichersten Bundesländer ist. Eine spezielle Grenzpolizei in Bayern brauchen wir nicht.“

 

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Pressemitteilung vom 17. Mai 2018

Straßenausbaubeiträge: SPD-Landtagsfraktion fordert faire Lösung für alle Beteiligten

Angesichts der Beratung im Innenausschuss fordern die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion erneut eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die keine neuen Ungerechtigkeiten mit sich bringt. „Nach den aktuellen Plänen der CSU kann es durchaus sein, dass die eine Straßenseite, die bereits im vergangenen Jahr ihre Rechnungen bekommen hat, auf den Kosten sitzen bleibt, während die andere Straßenseite, die noch nichts bezahlt hat, das auch weiterhin nicht tun muss“, fasst der Kommunalexperte der SPD-Landtagsfraktion Klaus Adelt zusammen.
Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner ist sich sicher: „Da sind Streit und Missgunst in den Kommunen vorprogrammiert. Wir als SPD-Fraktion wollen eine faire Lösung und eine Gleichbehandlung aller Eigentümer in einer Abrechnungseinheit.“

 

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Pressemitteilung vom 16. Mai 2018

SPD-Landtagsfraktion will Pakt für anständige Löhne in sozialen Berufen

Die SPD-Landtagsfraktion fordert mehr Anerkennung und bessere Bezahlung der sozialen Berufe in Bayern. In der Aktuellen Stunde des Landtags sagte Natascha Kohnen: „Es muss endlich die Stunde der sozialen Berufe schlagen. Wir müssen die hochqualifizierte Arbeit am Menschen endlich wirklich wertschätzen. Menschen, die in sozialen Berufen arbeiten, tragen große Verantwortung“, so die Abgeordnete.
Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich für eine bessere Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sowie von Erzieherinnen und Erziehern ein. Dafür sollen auch Tarifverträge flächendeckend angewendet werden. Die Fraktion appellierte an die Staatsregierung, auf Landesebene zusammen mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gewerkschaften einen „Pakt für anständige Löhne“ zu schließen. „Es ist unverzichtbar, unfreiwillige Teilzeitarbeit und Befristungen deutlich zu reduzieren. Ein Drittel der Erzieherinnen und Erzieher unter 30 arbeiten lediglich befristet. Und vor allem Pflegekräfte haben oft äußerst ungünstige Dienstzeiten und zu wenig Erholungszeit“ macht die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner deutlich. Die SPD initiiert daher in einem aktuellen Gesetzentwurf eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege, die im Verhältnis von Fach-Pflegekräften zu Patienten gemessen wird und die rund um die Uhr gilt. Diejenigen, die in sozialen Berufen arbeiten, müssten endlich auch sozial behandelt werden.

 

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Martina Fehlner: Rund 10,3 Millionen Euro für kommunale Hochbaumaßnahmen in den
Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg

Gute Nachrichten hat die Landtagsabgeordnete Martina Fehlner für einige Kommunen in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg, denn sie erhalten Zuweisungen des Freistaats Bayern für ihre Hochbaumaßnahmen. Diese Bewilligungen für 2018 wurden heute dem Bayerischen Landtag mitgeteilt. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs. Gefördert werden öffentliche Schulen einschließlich schulischer Sportanlagen, Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder) sowie kommunale Theater und Konzertsaalbauten. Empfänger sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und kommunale Zweckverbände.

Im Einzelnen fließen im Landkreis Aschaffenburg in folgende Kommunen staatliche Fördermittel für den Hochbau:

  • Die Gemeinde Alzenau erhält für die Errichtung von Freisportanlagen für die Grundschule Hörstein Mittel in Höhe von 30.000 Euro
  • Die Gemeinde Alzenau erhält für den Hortneubau in der Schulstraße im Stadtteil Michelbach Mittel in Höhe von 31.000 Euro
  • Der Markt Hösbach erhält einen Baukostenzuschuss zur Generalsanierung und zum Umbau der Kindertageseinrichtung St. Martin in Höhe von 200.000 Euro
  • Der Markt Hösbach erhält für den Neubau des Horts an der Grundschule Hösbach Mittel in Höhe von 100.000 Euro
  • Die Gemeinde Kahl am Main erhält für die Erweiterung sowie den Umbau (Brandschutz und Barrierefreiheit) der Kindertageseinrichtung Heide Mittel in Höhe von 178.000 Euro
  • Die Gemeinde Karlstein am Main erhält für den Neubau eines Horts in der Feldstraße Mittel in Höhe von 105.000 Euro
  • Die Gemeinde Laufach erhält für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Mittel in Höhe von 38.000 Euro
  • Der Markt Schöllkrippen erhält für die Generalsanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Hofstädten Mittel in Höhe von 100.000 Euro
  • Der Markt Schöllkrippen erhält für den Teilneubau und die Generalsanierung der Grundschule Mittel in Höhe von 750.000 Euro
  • Die Stadt Aschaffenburg erhält für die Generalsanierung des Kronberg-Gymnasiums Mittel in Höhe von 2.100.000 Euro
  • Die Stadt Aschaffenburg erhält für den Umbau der Erthalschule zur Kindertageseinrichtung Mittel in Höhe von 100.000 Euro
  • Die Stadt Aschaffenburg erhält für die Errichtung der Kinderkrippe Mozartschule in der Mozartstraße Mittel in Höhe von 100.000 Euro
  • Die Stadt Aschaffenburg erhält für die Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit in der Schiller-Grundschule Mittel in Höhe von 50.000 Euro
  • Der Markt Goldbach erhält einen Baukostenzuschuss zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Christophorus in Höhe von 100.000 Euro
  • Der Markt Goldbach erhält für den Neubau der Krippe im Ortsteil Unterafferbach Mittel in Höhe von 54.000 Euro
  • Der Markt Großostheim erhält für die Umbaumaßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes an der Grundschule im Ortsteil Wenigumstadt Mittel in Höhe von 10.000 Euro
  • Die Gemeinde Johannesberg erhält für den Neubau eines Horts Mittel in Höhe von 200.000 Euro
  • Die Gemeinde Stockstadt am Main erhält für den Neubau einer Krippe Mittel in Höhe von 200.000 Euro

Im Einzelnen werden im Landkreis Miltenberg folgende Baumaßnahmen gefördert:

  • Die Stadt Amorbach erhält für die Generalsanierung und den Neubau von Freisportanlagen für die Grund- und Mittelschule sowie das Gymnasium und den Umbau der Außenanlangen des Gymnasiums Mittel in Höhe von 116.000 Euro
  • Der Markt Elsenfeld erhält für den Umbau des vorhandenen Tennenspielfeldes an der Mittelschule in ein Kunstrasenspielfeld Mittel in Höhe von 40.000 Euro
  • Die Stadt Erlenbach am Main erhält für den Ersatzneubau der Barbarossa-Mittelschule, für die Generalsanierung der Dreifachsporthalle und für den Ersatzneubau der Freisportanlagen Mittel in Höhe von 1.200.000 Euro
  • Die Stadt Erlenbach am Main erhält für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Mittel in Höhe von 150.000 Euro
  • Die Stadt Erlenbach am Main erhält für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Dr.-Vits.-Straße Mittel in Höhe von 200.000 Euro
  • Der Markt Eschau erhält für den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung im Ortsteil Sommerau Mittel in Höhe von 500.000 Euro
  • Der Markt Großheubach erhält einen Baukostenzuschuss zum Umbau und zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Peter in Höhe von 100.000 Euro
  • Der Landkreis Miltenberg erhält für die Generalsanierung von Freisportanlagen für das Hermann-Staudinger-Gymnasium in Erlenbach Mittel in Höhe von 40.000 Euro
  • Der Landkreis Miltenberg erhält für die Generalsanierung, den Umbau und die Erweiterung des Hermann-Staudinger-Gymnasiums in Erlenbach Mittel in Höhe von 1.500.000 Euro
  • Der Landkreis Miltenberg erhält für die Generalsanierung des Johannes-Butzbach-Gymnasiums in Miltenberg Mittel in Höhe von 1.400.000 Euro
  • Die Gemeinde Mömlingen erhält für die Generalsanierung und den Umbau der Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ Mittel in Höhe von 50.000 Euro
  • Der Markt Sulzbach am Main erhält einen Baukostenzuschuss zur Generalsanierung der Kindertageseinrichtung im Ortsteil Soden in Höhe von 100.000 Euro
  • Der Markt Sulzbach am Main erhält für den Umbau des ehemaligen Rathauses im Ortsteil Soden zum Hort Mittel in Höhe von 20.000 Euro
  • Der Markt Weilbach erhält für den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung Mittel in Höhe von 500.000 Euro

Insgesamt stehen im kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2018 in Bayern Mittel von 500 Millionen Euro für diese Zwecke in ganz Bayern zur Verfügung. Martina Fehlner hält diese staatlichen Zuweisungen für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen. Allerdings weist die Landtagsabgeordnete darauf hin, dass die 500 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichen, um alle erforderlichen Investitionen in den Kommunen zu fördern.
Deshalb fordern Fehlner und ihre Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro für Schulhäuser, sowie jeweils 25 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Bäder und die energetische Sanierung kommunaler Gebäude.
Fehlner erläutert außerdem, dass bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt werden. Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.

 

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Pressemitteilung vom 7. Mai 2018

SPD-Landtagsfraktion kritisiert: Sozialministerin verzögert Hilfe für Frauenhäuser und Notrufeinrichtungen

SPD und Grüne im Bayerischen Landtag machen gemeinsam Druck für schnelle Verbesserungen im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. In einem gemeinsamen Brief an Sozialministerin Schreyer fordern sie, das vom Sozialministerium und den Wohlfahrtsverbänden im Auftrag des Landtags erarbeitete Gesamtkonzept für Frauenhäuser und Notrufeinrichtungen vorzulegen. Der Landtag hatte Ende April einen interfraktionellen Runden Tisch einberufen, der allerdings ohne das in den vergangenen zwei Jahren erarbeitete Konzept als Arbeitsgrundlage zusammentreten musste.
„Die Sozialministerin erschwert mit ihrem Verhalten die so dringend erforderliche Unterstützung für Frauenhäuser und Notrufe in Bayern. Ich befürchte, dass wir nach jahrelanger Arbeit im Landtag immer noch nicht vorankommen und appelliere deshalb an die Ministerin, die Hilfe für Frauen endlich voranzubringen. Leider muss derzeit jede zweite Frau abgewiesen werden“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin Dr. Simone Strohmayr.
Auf Beschluss des Bayerischen Landtags wurde die Einrichtung eines interfraktionell besetzten Runden Tisches für eine bessere Förderung von Frauenhäusern, Frauennotrufen und Fachberatungsstellen unter Federführung des zuständigen Ausschusses für Arbeit und Soziales beschlossen. „Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Freien Wohlfahrtspflege Sofortmaßnahmen zum Ausbau des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihrer Kinder zu entwickeln. Auch die in diesem Jahr auslaufenden Förderrichtlinien für Frauenhäuser und Notrufe müssen überarbeitet und an den aktuellen Bedarf angepasst werden“, fordert auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner.
Als wichtigste Arbeitsgrundlage für den dringend notwendigen weiteren Ausbau des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen sollte dabei der Entwurf für ein neues Gesamtkonzept für Frauenhäuser und Notrufe in Bayern dienen. Mehrfach wurde angekündigt, dass die eigens dafür vom Sozialministerium eingerichtete Arbeitsgruppe nach zwei Jahren eine Neufassung des inzwischen 25 Jahre alten Gesamtkonzepts zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Bayern nach zwei Jahren vorlegen werde. Alle Initiativen der SPD-Landtagsfraktion zum Ausbau des Hilfssystems wurden bislang mit Verweis auf die bevorstehenden Reformen abgelehnt.

 

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Pressemitteilung vom 25. April 2018

BayernSPD-Landtagsfraktion startet GBW-Untersuchungsausschuss: „Politische Märchen der CSU-Staatsregierung widerlegen“

Gegen den erklärten Widerstand der CSU hat die SPD-Fraktion heute, gemeinsam mit Freien Wählern und Grünen, einen Untersuchungsausschuss zur skandalösen Privatisierung der früher staatlichen GBW-Wohnungen gestartet. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Volkmar Halbleib sagte im Plenum des Landtags, es gehe darum, „die größte sozialpolitische Fehlleistung der Staatsregierung der letzten Jahrzehnte“ aufzuklären.
Vor fünf Jahren hatte der heutige Ministerpräsident und damalige Finanzminister Söder die Gemeinnützige Bayerische Wohnungsbaugesellschaft ohne Notwendigkeit privatisiert und die Mieter den freien Marktkräften ausgeliefert. „Unter Ihrer Verantwortung wurden nicht nur 33.000 Wohnungen verkauft“, hielt Halbleib Söder vor, „sondern auch die 85.000 Mieter.“
Der SPD-Abgeordnete, nannte als Hauptgrund für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses: „Es geht uns darum, die politischen Märchen der Staatsregierung über den Verkauf zu widerlegen. Herr Söder behauptet ja, der Verkauf der GBW durch die Bayerische Landesbank sei eine Vorgabe der EU gewesen und es sei dem Freistaat Bayern verboten worden, die Wohnungen selbst zu erwerben. Wir werden nachweisen, dass dies falsche Behauptungen sind.“
Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner sorgt sich vor allem um die betroffenen Mieter: „Es ist genau das eingetreten, was wir befürchtet haben. Aus unserer Sicht hätte der Freistaat die GBW-Anteile der Bayerischen Landesbank erwerben müssen und nicht an das Augsburger Immobilienunternehmen Patrizia AG veräußern dürfen. Wir konnten uns allerdings mit dieser Forderung gegen die CSU-Staatsregierung nicht durchsetzen. Auch in Aschaffenburg ist der Versuch gescheitert, die GBW-Anteile durch ein kommunales Konsortium mit Beteiligung der Stadt zu erwerben.“
Nach Angaben der Mieter ist vor allem die zunehmende Verwahrlosung der Gebäude ein großes Problem. Oft bröckele die Außenfassade und die Fenster seien veraltet. Immer wieder käme es zu Ausfällen der Heizung, der Aufzüge, der Klingelanlagen oder des Lichts. Selbst akute Schäden würden oft tagelang nicht behoben. „Wir setzen darauf, dass der Untersuchungsausschuss bestätigt, dass die Staatsregierung falsch gehandelt hat“, so Fehlner.

 

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Pressemitteilung vom 24. April 2018

SPD-Landtagsfraktion besorgt: Immer mehr Kommunen in Bayern ohne Lebensmittelgeschäft

Das Ladensterben in Bayern nimmt dramatische Züge an. Allein von 2006 bis 2016 ging die Zahl der Läden um rund zwölf Prozent zurück. 604 Städte und Gemeinden im Freistaat haben gar keine wohnortnahe Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs mehr. Bei einer Expertenanhörung in dieser Woche im Bayerischen Landtag zeigte sich deutlich, dass auch landesplanerische Fehlentscheidungen der CSU-Staatsregierung eine Mitschuld daran tragen.
„Städte und Gemeinden, die gegeneinander ausgespielt werden, innerstädtische Leerstände und dafür immer mehr Supermärkte auf der grünen Wiese. Diese Fehlentwicklung in der Landesplanung müssen wir dringend korrigieren“, mahnt der kommunalpolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Klaus Adelt. „Wir müssen wieder Rahmenbedingungen schaffen, die den Konzentrationsprozess im Lebensmittelhandel entschärfen. Tun wir das nicht, wird die Zahl der Städte und Gemeinden ohne Lebensmittelmarkt weiter ansteigen. Am Ende schauen dann die Bürger in Röhre.“
Die SPD-Landtagsfraktion hat jetzt die aktuellsten Zahlen veröffentlicht. Auf eine parlamentarische Anfrage hin musste das Wirtschaftsministerium einräumen, dass die Zahl der Läden binnen zehn Jahren von 7.442 auf 6.528 gesunken ist. In fast jeder dritten bayerischen Kommune gibt es keinen Lebensmittelladen mehr.
Besonders stark betroffen sind der ländliche Raum und strukturschwächere Regionen. Während beispielsweise Oberbayern einen Rückgang von lediglich sieben und Schwaben von neun Prozent verkraften musste, sind es in Oberfranken und Niederbayern 19 Prozent.  Für die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner ist das eine Entwicklung, die am Ende nur Verlierer kennt. „Eine Stadt oder Gemeinde, der die Nahversorgung wegbricht, wird eines großen Teils ihrer Zukunftschancen beraubt. Ob im Stadtteil oder auf dem Land, hier geht es um Lebensqualität, die dann einfach fehlt.“ Gerade die ältere Bevölkerung sei darauf angewiesen, sich wohnortnah versorgen zu können. Jüngere hingegen ziehen gar nicht erst in einen Ort, dem grundlegende Einrichtungen wie ein Lebensmittelgeschäft fehlen.

 

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Pressemitteilung vom 17. April 2018

SPD-Landtagsfraktion: Bessere Personalvertretung soll Öffentlichen Dienst attraktiver machen

Der Arbeitskreis für Fragen des öffentlichen Dienstes in der BayernSPD-Landtagfraktion setzt sich für eine wirksamere Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein und legt dazu einen Entwurf für ein neues bayerisches Personalvertretungsgesetz vor, der in dieser Woche in erster Lesung im Plenum beraten wird. „Die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes hat in den letzten Jahren abgenommen. Das zeigen die aktuell harten Tarifverhandlungen, bei denen um angemessene Bezahlung gerungen wird. Aus unserer Sicht ist aber auch die betriebliche Mitbestimmung nicht mehr zeitgemäß“, erläutert Arbeitskreissprecher Stefan Schuster.
Die SPD-Landtagsfraktion will vor allem die Befugnisse des Personalrats stärken. Er soll künftig in allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten auf Augenhöhe mit der jeweiligen Dienststellenleitung zusammenarbeiten können, also „Allzuständigkeit“ haben. „Die bisherige Regelung und Aufzählung der Mitbestimmungstatbestände sind nicht sinnvoll“, erklärt die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, die Mitglied im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes ist. „Die Personalräte sollten durch bessere Freistellungsregelungen mehr Zeit für die Erledigung ihrer Arbeit erhalten.“ In Bayern wird ein Personalratsmitglied erst dann freigestellt, wenn die Dienststelle über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, in Nordrhein-Westfalen ist das bereits ab 200 Beschäftigten der Fall.
Im SPD-Gesetzentwurf ist außerdem auch eine Regelung für Büropersonal für freigestellte Arbeitnehmervertreter vorgesehen. Weiter erhalten sie im neuen Gesetzentwurf einen Auskunftsanspruch über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Dienststelle, beabsichtigte Rationalisierungsvorhaben und die Einführung neuer Arbeitsmethoden. 650.000 Menschen im Freistaat arbeiten im Öffentlichen Dienst – zum Beispiel in Verwaltungen, Schulen oder staatlichen Betrieben.

 

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Pressemitteilung vom 12. April 2018

BayernSPD-Landtagsfraktion fordert: Nachlässe von Künstlern schützen und bewahren

Die hochschulpolitische Sprecherin Isabell Zacharias fordert gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen der BayernSPD-Landtagsfraktion ein tragfähiges Konzept für den Umgang mit dem Nachlass von Künstlerinnen und Künstlern. „Die Nachfahren der Kunstschaffenden fühlen sich oft im Stich gelassen, weil es keine klaren Regelungen gibt, was mit dem Nachlass passiert und wo sich dieser überhaupt befindet – und staatliche Unterstützungsangebote bisher fehlen“, stellt Zacharias fest. „Wenn Werke von Künstlerinnen und Künstler über viele Orte verteilt sind, ist es fast unmöglich, den Bestand zu erfassen und zu sichern. Die Nachlässe sind und bleiben auseinandergerissen und können nicht gesamt erfasst werden.“
Museen in Bayern können die Erfassung und Bewahrung der Kunstwerke nicht stemmen, Galerien und Organisationen kümmern sich bisher mit unterschiedlichem Engagement um dieses Thema. „Die Bewahrung von Künstlernachlässen kann nicht allein Privatpersonen überlassen werden“, betont auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, Mitglied im Landtagsausschuss für Wissenschaft und Kunst. „Wenn es darum geht, Lebenswerke von Künstlerinnen und Künstlern vor dem endgültigen Verschwinden zu retten und sie für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist der Staat in seiner Verantwortung um das kulturelle Erbe gefordert.“

 

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Pressemitteilung vom 10. April 2018

BayernSPD-Landtagsfraktion fordert mehr Qualität in Krankenhäusern: Mindestausstattung mit Pflegepersonal – Erhöhung der Investitionen

Die SPD-Landtagsfraktion will mehr Qualität in bayerischen Krankenhäusern schaffen: Im Zentrum stehen dabei eine stärkere Orientierung an den Bedürfnissen der Patienten und eine Mindestausstattung mit Pflegepersonal und Hebammen. „In Bayern haben wir eine hervorragende Behandlung durch Ärzte, aber leider viel zu wenige Pflegekräfte. Hier wird ein Teil des Behandlungserfolgs gefährdet. Wir wollen, dass Krankenhäuser wieder menschlicher werden – für die Patienten und für alle, die dort arbeiten“, erklärt die Gesundheitspolitikerin Kathi Petersen.
In einem Entwurf zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes der in dieser Woche in erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags debattiert wurde, forderte die SPD eine Erhöhung der staatlichen Investitionen in Krankenhäusern. „Pflege betrifft jeden früher oder später direkt und ist schon mit Blick auf den demografischen Wandel ein enorm wichtiges Thema. Ein Herzensanliegen müsse es jedoch für alle sein, die Situation von Pflegenden, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, aber auch von den Pflegekräften zu verbessern“, betont die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Allerdings hat die Staatsregierung in der Vergangenheit die entsprechenden Haushaltsmittel zurückgefahren. Deswegen investieren Krankenhäuser aus Eigenmitteln und damit auch aus Pflegesätzen. Dieses Geld wird letztlich bei den Pflegekräften eingespart – zum Nachteil von Personal und Patienten.“
Der Gesetzentwurf sieht Festlegungen von Personalmindestzahlen für Pflegekräfte und Hebammen vor, ebenso Regelungen zum Umgang mit berufsbezogenen Belastungen, die Stärkung von Maßnahmen gegen antibiotikaresistente Erreger sowie eine faire und transparente Abrechnung von Wahlleistungen.
Auch die Position der Patienten soll gestärkt werden: zum Beispiel durch Patientenfürsprecher und ein flächendeckendes professionelles Entlassungsmanagement. Besonders für alleinstehende, ältere Menschen und Migranten ist ein Aufenthalt im Krankenhaus oft eine große Belastung. Nach einer schweren Erkrankung brauchen sie Hilfe für Anschlussbehandlungen oder Heimaufenthalte oder Seelsorge. Diese Hilfe müsse daher dringend gewährleistet sein.

 

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Pressemitteilung vom 27. März 2018

Immer mehr befristet angestellte Lehrkräfte im Freistaat – BayernSPD-Landtagsfraktion kritisiert Staatsregierung

In Bayern sind immer mehr Lehrerinnen und Lehrer nur befristet beschäftigt. Das musste das Kultusministerium auf eine Anfrage der BayernSPD-Landtagsfraktion jetzt einräumen.
Gerade Grund-, Mittel- und Realschulen sind von diesem Trend betroffen. So stieg die Zahl der befristet Beschäftigten in Grund- und Mittelschulen von 2012 bis 2016 (neuere Zahlen hat das Ministerium nicht) um knapp 50 Prozent von 988 auf 1480 Lehrkräfte. Bei den Realschulen stieg die Zahl im gleichen Zeitraum sogar um etwa 69 Prozent, von 790 auf 1332. Der gegenläufige Trend, etwa an Gymnasien, kann das Gesamtbild nur bedingt verbessern.
Insgesamt waren 6957 Lehrkräfte in 2016 nur mit befristeten Verträgen angestellt. Das sind knapp 800 Lehrkräfte mehr (13 Prozent), als noch 2012. „Das läuft entgegen den klaren Zielsetzungen der großen Koalition, die befristete Beschäftigungen zurückdrängen wollen. Die Betroffenen leiden ganz erheblich unter der unsicheren Situation. Das haben die Lehrkräfte nicht verdient, schließlich vertrauen wir ihnen unser wertvollstes Gut, unsere Kinder, an“, kommentiert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Simone Strohmayr diese Entwicklung.
Auch der Anteil der Lehrkräfte, die von befristeten Verträgen in die Verbeamtung wechseln, fällt im ganzen Zeitraum 2012 bis 2017 mit 26,1 Prozent recht spärlich aus. „Wir erleben, wie immer mehr Lehrerinnen und Lehrer aufgrund hoher Belastung nicht bis zum Ruhestandsalter unterrichten können. Gleichzeitig werden junge, qualifizierte Menschen, die diese Mehrbelastung abfedern könnten, mit befristeten Verträgen abgespeist oder gleich gar nicht eingestellt“, kritisiert auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner die Bildungspolitik der Staatsregierung und fordert die Vorgaben der Großen Koalition zu erfüllen.
Bei einer regionalen Schulkonferenz der SPD-Landtagsfraktion Anfang März in Aschaffenburg war auch dieses Thema einer der zentralen Diskussionspunkte.

 

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Pressemitteilung vom 15. März 2018

Mehr Mitsprache für die ältere Generation: SPD-Landtagsfraktion drängt auf verlässliche Regelungen

In einer aktuellen Debatte des Sozialausschusses im Landtag zum SPD-Entwurf für ein bayerisches Seniorinnen- und Seniorenmitwirkungsgesetz hat Sozialpolitikerin Doris Rauscher nachdrücklich dafür geworben, auf Landes- und Kommunalebene verlässliche Mitsprachemöglichkeiten für die „Generation 60 plus“ zu etablieren. Als einzige Fraktion im Landtag hatte die SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt, den der Sozialausschuss zwar ablehnte, dabei aber einhellig den politischen Impuls für dieses „wichtige und zukunftsweisende“ Thema würdigte.
Auch für die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: „Das Thema der Mitwirkungsrechte von Seniorinnen und Senioren wird nicht zuletzt aufgrund des demographischen Wandels immer bedeutsamer. Deshalb war es notwendig, dass wir es mit unserem Gesetzentwurf auf die politische Agenda gesetzt haben. In diesem Bereich muss einfach mehr getan werden. Wir werden deshalb weiterhin nachdrücklich gleiche Beteiligungschancen für die ältere Generation einfordern.“
Auch die LandesSeniorenVertretung Bayern hatte im Vorfeld an den Sozialausschuss appelliert, dem Gesetzentwurf der SPD zuzustimmen und damit zu dokumentieren, dass die Politik es ernst meint, wenn regelmäßig davon die Rede sei, dass die Erfahrungen und Kompetenzen von Seniorinnen und Senioren von unschätzbarem Wert seien.
In ihrem Gesetzentwurf fordert die SPD-Landtagsfraktion, dass künftig alle bayerischen Gemeinden gewählte Seniorenvertretungen erhalten. Aktuell haben nach Angaben der Staatsregierung nur 285 der 2031 kreisangehörigen Gemeinden in Bayern einen kommunalen Seniorenbeirat, 396 Gemeinden verfügen gar weder über einen Seniorenbeirat noch über einen Seniorenbeauftragten.
Auch auf Landesebene will die SPD den Anliegen der älteren Generation mehr Gehör verschaffen: Der Gesetzentwurf sieht deshalb die Schaffung eines Bayerischen Seniorenrats vor, der die Staatsregierung in allen seniorenpolitischen Fragen beraten soll. Der Landtag soll zudem einen Landesseniorenbeauftragten wählen, an den die bayerischen Bürgerinnen und Bürger ihre seniorenpolitischen Anliegen und Beschwerden richten können.
Nach den Ausschussberatungen wird der Landtag in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf entscheiden.

 

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Pressemitteilung vom 14. März 2018

SPD-Landtagsfraktion fordert zweiten Nachtragshaushalt 2018 für Investitionen in Wohnungsbau und Kinderbetreuung

Angesichts der sich zuspitzenden Wohnungsnot in den bayerischen Ballungsräumen will die SPD-Landtagsfraktion eine staatliche bayerische Wohnungsgesellschaft schnell auf den Weg bringen und fordert daher die Staatsregierung auf, noch vor der Sommerpause einen zweiten Nachtragshaushaltsplan 2018 vorzulegen. „Eine eigene bayerische Wohnungsbaugesellschaft kann einen sehr wichtigen Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot leisten. Die Staatsregierung darf den Bau von neuen und preiswerten Wohnungen, die auch Familien bezahlen können, nicht länger aufschieben“, erklärt die Abgeordnete Natascha Kohnen. „Wir können nicht auf den Doppelhaushalt 2019/20 warten, der erst im nächsten Jahr verabschiedet wird.“
Auch in anderen Politikfeldern muss schnell investiert werden. „Es ist unbestritten, dass wir mehr Geld für zusätzliche Kinderbetreuungsplätze, mehr Erzieherinnen und bessere Qualität der Betreuung einplanen müssen“, betont die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Berufstätige Eltern, die auf gute Kinderbetreuung angewiesen sind, dürfen nicht länger alleine gelassen werden. Es müssen jetzt die Voraussetzungen für Investitionen geschaffen werden.“
Mit einem aktuellen Antrag will die SPD-Landtagsfraktion außerdem die Voraussetzungen für mehr Planstellen bei Polizei und Justiz schaffen, die Hospiz- und Pflegeeinrichtungen stärken und auch in Digitalisierung, Barrierefreiheit und Verkehrsinfrastruktur zusätzlich investieren. In den genannten Bereichen bestehe dringender politischer Handlungsbedarf, den auch die Staatsregierung erkennen müsse. Und angesichts der erfreulichen Ergebnisse der Steuerschätzung und der vorhandenen Rücklagen gebe es auch den notwendigen finanziellen Spielraum.

 

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Pressemitteilung vom 8. März 2018

Forderung der SPD-Landtagsfraktion zum Weltfrauentag: Gehaltslücke zwischen Frauen und Männern schließen

Die weiblichen Angeordneten der BayernSPD-Landtagsfraktion rufen anlässlich des heutigen Weltfrauentages Politik und Wirtschaft zu stärkeren Anstrengungen für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern auf. „In Bayern ist die Lohnlücke besonders groß. Wir setzen uns daher für Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bessere Bezahlung in Pflege- und Erziehungsberufen sowie mehr Aufstiegsmöglichkeiten ein. Niedrigere Löhne bedeuten auch kleinere Renten“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin Dr. Simone Strohmayr.
Das Statistische Bundesamt hat für Deutschland einen durchschnittlichen „Gender Pay Gap“ von 21 Prozent errechnet. Auch wenn die gut bezahlten Industriearbeitsplätze, die hauptsächlich mit Männern besetzt sind, das Bild verzerren, haben Frauen bei uns doch erheblichen Nachholbedarf.
Auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts durch den unabhängigen Sozialdemokraten Kurt Eisner sehen die SPD-Frauenpolitikerinnen noch jede Menge offene Punkte auf der Gleichstellungs-Agenda. „Es ist eine vordringliche Aufgabe des Staates, für die Gleichberechtigung von Frauen in Familie, Beruf, Gesellschaft und Politik zu sorgen“, so die Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner. „Gleichstellungspolitik ist nicht von gestern – sie ist von morgen.“
Aus Anlass des Frauenwahlrechts-Jubiläums veranstalten viele Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion Frauenempfänge in ihren Stimmkreisen. So auch Martina Fehlner am Montag, den 12. März 2018 um 18:30 Uhr im Schifffahrtsmuseum Wörth/Main (Landkreis Miltenberg). Die SPD-Landtagsfraktion hat anlässlich des Frauenwahlrechtsjubiläums den Freistaat-Band „Sozial demokratisch stark – 100 Jahre Politik von Frauen“ für Bayern herausgegeben.

 

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Pressemitteilung vom 28. Februar 2018

Nachtragshaushalt 2018: SPD-Landtagsfraktion will in Kinderbetreuung und öffentlichen Nahverkehr investieren

Der Nachtragshaushalt 2018 wird nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion trotz hervorragender Konjunktur und voller Kassen den Anforderungen für eine gute Zukunft Bayerns nicht gerecht. „Die SPD hingegen stellt mit zahlreichen Initiativen die Weichen für die Zukunft der Menschen im Freistaat richtig“, erklärte der haushaltspolitische Sprecher Harald Güller anlässlich der aktuellen Debatte zum Nachtragshaushalt im Bayerischen Landtag. „Streng genommen müsste Finanzminister Söder seinen eigenen Haushaltsentwurf ablehnen, weil er den eigenen Vorgaben nicht entspricht“, stellte der SPD-Haushaltsexperte fest.
Die Abgeordneten der BayernSPD-Landtagsfraktion setzen in 153 Haushaltsanträgen folgende Schwerpunkte:

Wohnungsbau: Hier hat die CSU jahrelang die Förderung schleifen lassen. Die SPD fordert mindestens 100.000 neue, staatlich geförderte Wohnungen binnen fünf Jahren.

Gute Kinderbetreuung und Bildung: Eltern in Bayern sind mehr denn je auf Kinderbetreuungsplätze mit guter Qualität angewiesen. „Das haben wir erkannt und hier wollen wir mit voller Kraft investieren: in mehr Personal, längere Öffnungszeiten und gute Qualität“, erklärt die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner.

Mehr Ganztagsangebote an Schulen: Die SPD kämpft für den bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsschulen für alle Schularten und für eine zukunftsfähige digitale Ausstattung und die bauliche Sanierung der Schulen.

Zukunftsfähige Mobilität: Die SPD will eine höhere finanzielle Beteiligung des Staates am Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und am Schienenverkehr und setzt sich für Straßen und Radwege ein. „Das ist seriös finanziert, und wir wollen natürlich jetzt in den guten Zeiten auch Staatsschulden tilgen“, so Güller.

Zu den wenigen guten Ansätzen in einem ansonsten mutlosen Dokument zählt die SPD-Landtagsfraktion die von der CSU-Staatsregierung eingestellten Mittel für Betreuungsvereine, den Sport und die Ausstattung des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Allerdings sei dies der CSU nicht selbst eingefallen, sondern auf ursprüngliche Anträge der Sozialdemokraten zurückzuführen, stellt Fehlner fest. Sie bedauere allerdings, dass die notwendigen Mittel nur teilweise eingestellt wurden.

Die SPD-Landtagsfraktion fordert für die Städte, Gemeinden und Landkreise einen höheren Anteil an den staatlichen Steuereinnahmen. Dieser sei in den letzten zehn Jahren sogar gefallen: Von 16,9 Prozent im Jahr 2008 auf nur noch 15,7 Prozent 2018. Es könne nicht sein, dass die Kommunen heute weniger Geld bekämen als noch vor zehn Jahren, dafür aber mehr Aufgaben übernehmen müssen.

 

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Pressemitteilung vom 23. Februar 2018

Mehr Geld für Kitas im Nachtragshaushalt 2018: SPD-Landtagsfraktion fordert konkrete Verbesserungen für Familien

Angesichts des bevorstehenden Abschlusses der Landtagsberatungen zum Nachtragshaushalt 2018 am kommenden Dienstag fordert die SPD-Landtagsfraktion, dass der Freistaat die bayerischen Eltern, Kinder und Kindertageseinrichtungen deutlich stärker finanziell unterstützt. SPD-Sozialexpertin Doris Rauscher erläutert: „Berufstätige Mütter und Väter in Bayern klagen nach wie vor über große Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Viele wünschen sich deshalb vor allem passgenaue Öffnungszeiten in den Kitas. Doch statt diesem Wunsch nachzukommen, hat die Staatsregierung die Förderung seit 2017 komplett eingestellt.“ Dabei hatte selbst der Sozialbericht der Staatsregierung offenbart, dass zwei Drittel der befragten Eltern unpassende Öffnungszeiten für das drängendste Problem im Bereich der Kinderbetreuung halten.
Auch zur dringend notwendigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern trägt die Staatsregierung mit dem vorgelegten Haushaltsplan nach Ansicht der Aschaffenburger Landtagsabgeordneten Martina Fehlner viel zu wenig bei: „Um die Kinder bei ihrer individuellen Entwicklung nachhaltig zu unterstützen, brauchen unsere Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas ausreichend Zeit. Das geht aber nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen!“ Allerdings belaufen sich laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung die Investitionen in Bayern nur auf knapp 4.500 Euro pro Jahr und Kind, im Bundesdurchschnitt sind es gut 300 Euro mehr.
Der SPD-Landtagsfraktion appelliert deshalb an die CSU, den vorgelegten SPD-Änderungsanträgen zum Nachtragshaushalt 2018 zuzustimmen – und den Blick auch schon über das laufende Jahr hinaus zu richten. „Um die Familien in Bayern wirklich voranzubringen, brauchen wir gute Kitas, bezahlbaren Wohnraum und finanzielle Entlastungen, die wirklich bei den Familien ankommen“, macht Fehlner deutlich.

 

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Zum Thema „Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“

Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner vom 3. Dezember 2017

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, medienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, hatte am 3. Dezember 2017 folgende Anfrage gestellt, bezüglich der geplanten Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

Die Ministerpräsidenten haben nach ihrer Konferenz im Oktober 2017 die Strukturoptimierungs- und Einsparpläne der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für nicht ausreichend befunden. Ich frage daher die Staatsregierung:

1.a Welche Nachbesserungen sind aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung von Seiten der Anstalten erwünscht in der technischen und logistischen Kooperation?

1.b Welche in der programmlichen Zusammenarbeit bzw. Aufteilung programmlicher Aufträge?

1.c Welche in der Zusammenführung von Senderstrukturen?

2.a Wie bewertet die Bayerische Staatsregierung die stellenweise polemisch geführte publizistische Auseinandersetzung über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere mit Blick auf Begriffe wie „Staatsfunk“ und „Zwangsgebühr“?

2.b Welche Maßstäbe sind nach Meinung der Bayerischen Staatsregierung bei der „Konkretisierung des Verbots presseähnlicher Angebote im Internet“ durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzulegen?

2.c Welche Entwicklungsmöglichkeiten soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Wettbewerb mit den Verlagen und den Plattformen globaler Medienkonzerne auf online-Verbreitungswegen haben?

3.a Wie bewertet die Bayerische Staatsregierung, dass zwei Bundesländer ohne Kenntnis der konkreten Bedarfsanmeldungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten für die Beitragsperiode ab 2021 und ohne Kenntnis der Begutachtung und Empfehlung durch die KEF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2021 ausgeschlossen haben?

3.b Ist nach Einschätzung der Bayerischen Staatsregierung ab 2021 ein nach Bundesländern und Rundfunkanstalten gesplitteter Beitrag als Kompromiss denkbar?

4. Wie bewertet die Bayerische Staatsregierung Forderungen nach einer Indexierung des Rundfunkbeitrags, bzw. eine Koppelung an die Entwicklung des BIP?

5.Wie schätzt die Bayerische Staatsregierung Vorschläge ein, den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach Anstalten und Anstaltsverbünden für die Wahrnehmung ihres Auftrags mit einem Budget auszustatten, innerhalb dessen die Anstalten und Anstaltsverbünde unter Kontrolle ihrer Aufsichtsgremien frei über den Einsatz ihrer Mittel verfügen können?

6.a Welche rechtlichen Voraussetzungen wären für eine solche Budgetierung erforderlich?

6.b Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Staatsregierung dagegen?

6.c Welche Widerstände hält sie für unüberwindlich?

7.Wie bewertet die Bayerische Staatsregierung den Vorschlag des „ABC-Modells“, die bislang starren gesetzlichen Auftragsbeschreibungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (konkrete Vorgaben für Programme und Verbreitungswege) zu flexibilisieren und den Anstalten und Anstaltsverbünden die Entwicklung ihrer Angebote entsprechend den Anforderungen zunehmender Konvergenz, unter Wahrung wettbewerbs- und beihilferechtlicher Grenzen und unter Kontrolle der Rundfunkaufsicht eigenständig zu übertragen?

8.a Strebt die Bayerische Staatsregierung in den Verhandlungen mit den anderen Bundesländern ein konkretes Abschaltdatum für UKW an?

8.b Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

 

Hier die Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei Dr. Marcel Huber vom 7. Februar 2018

Zu 1.a

Die von den Anstalten im September 2017 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind auch aus Sicht der Staatsregierung ein wichtiger Schritt. Allerdings ist bereits jetzt absehbar, dass über die von den Anstalten prognostizierten Einsparvolumina hinaus weitere Maßnahmen folgen müssen. Besonderes Augenmerk gilt dabei allen Bereichen, in denen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch eine bessere Zusammenarbeit dazu beitragen können, Doppelstrukturen abzubauen und die Aufgaben effizienter zu erfüllen. Deswegen prüft die Rundfunkkommission der Länder die unterbreiteten Vorschläge in ihren Auswirkungen auf die Reformfelder sorgfältig – auch im Hinblick auf notwendige Ergänzungen und Erweiterungen. Ohne den Ergebnissen dieses Reformprozesses vorgreifen zu wollen, ist allen Beteiligten bewusst, dass es noch Anstrengungen bedarf.

Zu 1.b

Die Rundfunkkommission nimmt derzeit ergänzend zu den in 1.a genannten Reformen die Frage der Neuausgestaltung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den Blick. Ein stimmiges Reformkonzept muss sich daran messen lassen, ob alle Möglichkeiten zur Strukturoptimierung ausgeschöpft, die Auftragsstruktur zukunftsfest ausgestaltet und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine verlässliche Entwicklungsperspektive eröffnet werden, um insbesondere Regionalität und Qualität seiner Angebote zu stärken.

Zu 1.c

Die Fragen, die derzeit von der Rundfunkkommission konkret geprüft und geklärt werden, zielen unmittelbar auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der nächsten Beitragsperiode (2021 bis 2024) ab. Eine Zusammenführung von Senderstrukturen zielt demgegenüber ausdrücklich auf einen längerfristigen Reformprozess.

Zu 2.a

In Anbetracht ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Sicherung von Meinungsvielfalt und freier öffentlicher Meinungsbildung bekennt sich die Bayerische Staatsregierung zum Medienpluralismus und zum freien Meinungsmarkt der Massenmedien. Dazu gehört ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk genauso wie erfolgreiche private Medienunternehmen. Im Interesse unserer Demokratie brauchen beide Seiten eine Perspektive. Polemische Begriffe sind dabei wenig hilfreich.

Zu 2.b

Bei einer Neufassung des Telemedienauftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss der Gesetzgeber einerseits den verfassungsrechtlichen Grundversorgungsauftrag beachten, der eine Bestands- und Entwicklungsgarantie beinhaltet und daher auch „neue Dienste mittels neuer Techniken“ umfasst.

Andererseits ist die Pressefreiheit ebenfalls ein Rechtsgut von Verfassungsrang.

Beim Telemedienauftrag können die zwei Verfassungsgüter in Konflikt geraten. Im Internet konkurriert das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit dem gewerblichen Angebot der Presseverleger und beeinflusst insoweit den wirtschaftlichen Wettbewerb. Ein Verbot presseähnlicher Angebote ist deshalb sinnvoll. Um die konkrete Ausgestaltung wird derzeit noch gerungen. Im Ergebnis muss ein gerechter Interessenausgleich herbeigeführt werden, der für die Gesamtheit aller meinungsbildenden Medien akzeptabel ist.

Zu 2. c

Bestands- und Entwicklungsgarantie bedeutet auch online-Verbreitung. Im Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu den Verlagen ist – wie bei 2.b dargestellt – zunächst eine sinnvolle und rechtlich einwandfreie Abgrenzung bei den digitalen Inhalten wichtig. Der Rundfunkauftrag erstreckt sich auf Übertragungstechniken, die den Empfang für alle sicherstellen. Es ist nachvollziehbar, dass sich Verlage für eine Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Engagements auf privaten Plattformen einsetzen. Andererseits sind die großen internationalen Internetunternehmen immer öfter erste Anlaufstelle für Konsumenten. Ein diskriminierungsfreier Zugang öffentlich-rechtlicher Angebote auf neuen Plattformen ist daher wichtig. Nach derzeitigem Diskussionsstand unter den Ländern soll in Zukunft die Verbreitung öffentlich-rechtlichen Inhalts auf Drittplattformen grundsätzlich zulässig werden. Auch dies ist in einen gerechten Interessenausgleich miteinzubeziehen.

Zu 3.a

Die politische Debatte zeigt, dass unter den Ländern noch Meinungsunterschiede in dieser Frage bestehen.

Zu 3.b

Die geltende Rechtslage ist eindeutig. Die Höhe des Rundfunkbeitrags kann nur in einem von allen Ländern einstimmig gefassten Staatsvertrag festgelegt werden.

Zu 4.

Das ist ein Reformvorstoß, der ernst zu nehmen ist und in den nächsten Monaten intensiv geprüft wird.

Zu 5.

Auch bei diesem Reformvorschlag sind viele Einzelfragen ungeklärt. Unter anderem müsste eine Budgetierung sowohl dem deutschen Verfassungsrecht als auch dem EU-Recht entsprechen. Dies gilt für die Staatsferne des Rundfunks ebenso wie für die Regelungen des EU-Beihilferechts. Durch spezielle Kontrollmechanismen müsste beispielsweise eine künftige Überkompensation genauso ausgeschlossen sein wie eine Unterfinanzierung. Außerdem müsste die Funktion und Aufgabe der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) neu definiert werden.

Zu 6.a

Siehe Antwort 5.

Zu 6.b

Siehe Antwort 5.

Zu 6.c

Es gilt die Vor- und Nachteile intensiv abzuwägen. Im Grundsatz scheinen keine Widerstände unüberwindlich.

Zu 7.

Siehe Antwort 5.

Zu 8.a

Die Staatsregierung bekennt sich seit langem dazu, dass die Digitalisierung des Hörfunks, insbesondere die digitale Verbreitungswege, weiter vorangetrieben werden sollen. Langfristiges Ziel ist die vollständige Digitalisierung der Hörfunkverbreitung. Ein konkretes Abschaltdatum wurde bisher nicht bestimmt.

Zu 8.b

Eine wichtige Voraussetzung für den Umstieg auf DAB+ ist eine hohe Marktdurchdringung mit entsprechenden Empfangsgeräten. Deshalb strebt Bayern eine Neureglung des TKG an, die eine generelle digitale Empfangbarkeit der Endgeräte zum Ziel hat (Interoperabilität).

 

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Pressemitteilung vom 1. Februar 2018

Staatsregierung verzögert Hilfe für Frauenhäuser – SPD-Landtagsfraktion fordert zügige Entscheidung über Zuschusszusagen

Die SPD-Landtagsfraktion kritisiert, dass die Staatsregierung immer noch zu wenig für gewaltbetroffene Frauen tut und übt im Sozialausschuss heftige Kritik am aktuellen Bericht des Sozialministeriums. „Seit einem Jahr liegt uns eine Studie vor, die den Bedarf von Frauenhäusern, Notrufen und Beratungsstellen beschreibt. Die äußerst schwierige Lage ist offensichtlich, doch auch heute haben wir nichts Neues erfahren, und die Staatsregierung beschränkt sich weiterhin nur auf ein Trostpflaster“, so die SPD-Sozialpolitikerin Ilona Deckwerth.
Im Nachtragshaushalt sieht die Staatsregierung lediglich ein Plus von 800.000 Euro vor, benötigt werden aber zusätzlich mindestens drei Millionen Euro. Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb einen entsprechenden Antrag zum Nachtragshaushalt eingebracht. Die Lage der Frauenhäuser, Beratungsstellen und Notrufe ist inzwischen so dramatisch, dass jede zweite Frau abgewiesen werden muss. Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner macht deutlich: „Die Personalausstattungen entsprechen schon seit Jahren nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf. Die lebensnotwendigen Hilfseinrichtungen können von den Frauenhäusern oft nur durch Spenden und ehrenamtliches Engagement überleben. Den Frauen und ihren Kindern muss dringend geholfen werden.“ Das Problem: Es bestehe zwar grundsätzlich Einigkeit, dass etwas getan werden müsse, aber der Abstimmungsprozess dauere noch immer viel zu lange.
Auch die Träger der Freien Wohlfahrtsverbände forderten in der Sitzung mehr Geld. Die von der Staatsregierung vorgesehene Erhöhung der Fördergelder reicht nach Aussagen der Träger bei weitem nicht aus, um die wichtigsten Aufgaben zu finanzieren. Mit dem zusätzlichen Geld müssen die Mitarbeiterinnen der Einrichtungen zuallererst von Verwaltungsaufgaben entlastet werden, um sich intensiver der individuellen Beratung der Frauen widmen zu können, fordern die Wohlfahrtsverbände.

 

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Pressemitteilung vom 31. Januar 2018

SPD-Landtagsfraktion fordert: Bayern braucht mehr Grundschullehrer

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung auf, umgehend den Lehrerbedarf an bayerischen Grundschulen zu überprüfen und die Ausbildung neuer Grundschullehrer entsprechend anzupassen. Grund ist eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung, die prognostiziert, dass bis 2025 bundesweit 35000 Lehrkräfte fehlen werden. „Die neuen Studienergebnisse decken sich mit den Erfahrungen, die wir bei unseren Schulbesuchen in den letzten Monaten in ganz Bayern gemacht haben. An vielen Grundschulen ist die Situation bereits jetzt sehr angespannt“, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Simone Strohmayr.
Die Bildungspolitikerin verweist auf die steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen und auf Berechnungen des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV). Danach gehen in den nächsten Jahren (bis 2023) rund 40 Prozent der bayerischen Grundschullehrkräfte in Pension. Der BLLV geht weiter davon aus, dass die Schülerzahlen im gleichen Zeitraum um zwölf Prozent steigen werden. Um diese Lücke zu schließen seien 3200 zusätzliche Pädagogen nötig.

Da es in Bayern viele in die Jahre gekommene Pflegeheime gibt, die dringend saniert und barrierefrei gemacht werden müssen, setzt sich die SPD-Landtagsfraktion außerdem für eine solide staatliche Finanzierung von Investitionen in Krankenhäuser und Pflegeheime ein. Seit 2005 gibt es keine staatliche Investitionskostenförderung mehr für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Gebäuden. Anfallende Kosten können vom Heimträger auf die Bewohner und Bewohnerinnen umgelegt werden und die Pflegesätze steigen.
In Bayern gibt es derzeit rund 1600 Pflegheime, in denen etwa ein Drittel der Pflegebedürftigen versorgt wird. Dort arbeiten 89.000 Beschäftigte, davon 60.000 Pflegekräfte.